Kategoriemieten, Erhaltungs-und Verbesserungsbeiträge (EVB), Verwaltungskostenpauschale
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Diese drei an sich selbständigen Begriffe sind betragsmäßig miteinander verknüpft:
Kategoriemieten
Kategoriemieten waren die vor Einführung des Richtwertsystems maßgeblichen Mietzinsobergrenzen. Sie gelten (mit Ausnahmen, wie beispielsweise freier oder angemessen vereinbarter Mietzins) weiterhin für Mietverträge in Altmehrparteienhäusern, die zwischen dem 31.12.1981 und dem 1.3.1994 abgeschlossen wurden. Österreichweit sind davon ca. 300.000 Mieter betroffen.
Die Kategorien A, B, C und D bezeichnen einen bestimmten Ausstattungszustand, je nachdem, ob die Wohnung über eine automatische Heizung, eine Badegelegenheit, WC bzw. Wasseranschluss verfügt. Kategorie D ist Substandard mit Toilette oder Wasserentnahme am Gang.
Die m²-Preise für die Kategoriemieten sind wertgesichert; immer wenn sich der Index der Verbraucherpreise um mehr als 5 % ändert, gibt es einen Preissprung. Erhöht wurde zuletzt im September 2011. Sie betragen für pro m² und Monat
- Kategorie A:
3,25 Euro (nur für Verträge, die zwischen 1981 und 1985 abgeschlossen wurden) - Kategorie B:
2,44 Euro (nur für Verträge, die zwischen 1981 und 1994 abgeschlossen wurden) - Kategorie C:
1,62 Euro (nur für Verträge, die zwischen 1981 und 1994 abgeschlossen wurden) - Kategorie D:
0,81 Euro (nur für Verträge, die zwischen 1981 und heute abgeschlossen wurden)
Erhaltungs-und Verbesserungsbeiträge ( EVB)
Der EVB ist ein Mietbestandteil, der zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten dient. Unabhängig vom Alter des Gebäudes kann die Bauvereinigung (Genossenschaft) den Grundbetrag (derzeit 0,41 Euro/m²/Monat) verlangen. Er steht dem Haus für Erhaltungsarbeiten somit immer zur Verfügung, bis er bestimmungsgemäß verbraucht ist.
Liegt der Erstbezug des Gebäudes des Gebäudes mindestens 10 Jahre, aber noch nicht 20 Jahre zurück, kann ein EVB von insgesamt (unter Einrechnung des Grundbetrages ) 1,08 Euro/m² verlangt werden. Sind seit dem Erstbezug mindestens 20 Jahre vergangen, darf die Bauvereinigung (Genossenschaft) insgesamt – unter Einrechnung des Grundbetrages maximal 1,62 Euro/m² als EVB vorschreiben. Der Betrag von 1,62 Euro entspricht dabei der Kategorie C, sodass anlässlich der Wertanpassung der Kategoriemieten jeweils auch die Erhaltungs-und Verbesserungsbeiträge erhöht werden.
Verwaltungskostenpauschale
Der Vermieter darf zur Deckung der Auslagen für die Verwaltung des Hauses einschließlich der Ausgaben für Drucksorten, Buchungsgebühren etc. je Kalenderjahr und m² der Nutzfläche der Wohnung einen Betrag in der Höhe von 3,25 Euro verlangen (entspricht Kategorie A).
Von der Koppelung der Kategoriemieten mit dem Erhaltungs-und Verbesserungsbeitrag sowie dem Verwaltungskostenpauschale sind insgesamt ca. 900.000 Mieter in Österreich betroffen.
Von den Erhöhungen nicht erfasst (mit Ausnahme der Verwaltungskostenpauschale) sind jene ca. 350.000 Haushalte in Mehrparteienhäusern im Altbau (vor dem 9.5.1945 errichtet), die ihren Mietvertrag nach dem 28.2. 1994 abgeschlossen haben. Hier gilt das aktuelle Richtwertsystem des Mietrechtsgesetzes, d.h. die Mieten werden zum 1. April jeweils nur in geraden Jahren angepasst.
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