KFZ-Haftpflichtversicherung – ein Vergleich zahlt sich aus
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Der Vergleich lohnt sich, wie das Beispiel in der Tabelle zeigt: Im Jahr können in der Prämienstufe 09 bis zu 320 Euro eingespart werden.
Die Arbeiterkammer hilft Konsumenten die günstigste Haftpflichtversicherung für Autos zu finden. Jedes AKOÖ-Mitglied kann kostenlos bis zu fünf Mal pro Jahr online einen Versicherungsvergleich machen.
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Für den Vergleich wurden als Mindestdeckung eine Versicherungssumme von 10 Millionen Euro und die Prämienstufe 09 vorgegeben. Der Versicherungsnehmer ist männlich und 30 Jahre alt. Er bezahlt die Prämie jährlich mit Bankeinzug.
Wahl der Versicherungssumme
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 6 Millionen Euro. Einen höheren Schutz können Sie frei wählen. Die Mehrkosten sind gering. Eine Versicherungssumme von zum Beispiel 10 Millionen Euro kostet je nach Versicherung zwischen 1,5 und 4 Prozent mehr Prämie.
Prämien sparen
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie nach Rabatten fragen.
Jährliche Zahlung mit Bankeinzug erspart Zuschläge für unterjährige Zahlung (z.B. bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung) und Erlagscheingebühren. Auch wenn die Versicherung bei unterjähriger Zahlung durch Erteilung einer Einzugsermächtigung auf den Unterjährigkeitszuschlag verzichtet, wird Ihnen auf alle Fälle ein Zuschlag bis zu 10 Prozent für die motorbezogene Versicherungssteuer verrechnet.
Wechsel der Versicherung
Sie sollten die bisherige Versicherung erst dann kündigen, wenn bereits eine schriftliche Zusage des neuen Versicherers vorliegt. Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist. Vor einem geplanten Versicherungswechsel sollten Sie beachten, dass das Bonus-Malus-System nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Es sind auch andere Prämienbemessungssysteme zulässig. Verhandeln Sie bei einem Neuvertrag unbedingt über die Prämienstufe. Nicht überall landen Neueinsteiger automatisch in der teuren Stufe 09.
Kündigung der Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenem Brief) und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen.
Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten gibt es bei einseitigen Prämienerhöhungen durch die Versicherung. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats kündigen. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Versicherer die Prämienerhöhung sowie deren Begründung schriftlich mitgeteilt hat. Während der Kündigungsfrist genießen Sie noch den vollen Versicherungsschutz.
Sie können rechtswirksam vereinbaren, dass Sie bestimmte Vorteile erhalten (z.B. spezielle Rabatte), wenn Sie Ihr jährliches Kündigungsrecht nicht ausüben. Sollten Sie den Vertrag dennoch kündigen, büßen Sie diese Vorteile natürlich ein und können vom Versicherer zu Ersatzleistungen verpflichtet werden. Ein genereller Verzicht auf das jährliche Kündigungsrecht ist allerdings rechtlich unwirksam.
Weitere gesetzliche Kündigungsmöglichkeiten bestehen im Schadensfall und beim Verkauf des Fahrzeuges. Beim Verkauf des Fahrzeuges kann der Erwerber die Versicherung kündigen.
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