Kindergarten
Kindergarten soll zum Bildungsgarten werden
Der Kindergarten ist eine gute Vorbereitung für die Schule. Je früher ein Kind in den Kindergarten geht und je mehr Stunden es dort verbringt, umso mehr kann ein Kind gefördert werden und umso leichter tut es sich dann in der Schule.
Freundschaften schließen, spielen, basteln all das und vieles mehr kann Ihr Kind im Kindergarten erleben und dabei vieles lernen. Der Kindergarten ist also in Wahrheit ein „Bildungsgarten“, ein Ort an dem Kinder spielerisch gefördert werden und somit auch zu mehr Chancengerechtigkeit beiträgt.
- Kindergartenpflicht
- Welcher Kindergarten ist der richtige?
- Kosten
- Ganztagsbetreuung
- Sprachförderung
- Anmeldung für den Kindergarten
Kindergartenpflicht
Mit 3 Jahren darf ein Kind in den Kindergarten gehen. Spätestens 1 Jahr vor Schulbeginn muss Ihr Kind einen Kindergarten besuchen (= Kindergartenpflicht).
Tipp
Die Kindergartenpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das Kind vor dem 1. September fünf Jahre alt geworden ist und dauert bis zum Eintritt in die Schule.
Während dieser Kindergartenpflicht muss das Kind regelmäßig von Montag bis Freitag für mindestens 20 Stunden den Kindergarten besuchen.
Falls Ihr Kind den Kindergarten zu diesem Zeitpunkt noch nicht besucht, müssen Sie es spätestens dann in einem Kindergarten in Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde oder beim Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeinde, Pfarre, etc.). anmelden.
Achtung
Bei Verletzung der Kindergartenpflicht gibt es Strafen.
Mehr Informationen finden Sie im OÖ Kinderbetreuungsgesetz
zum SeitenanfangWelcher Kindergarten ist der richtige?
Eltern müssen ihr Kind nicht in einen bestimmten Kindergarten schicken. (Das heißt aber auch, dass die Eltern für ihr Kind keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Kindergartenplatz haben.) Es ist zum Beispiel auch möglich, das Kind in einem Kindergarten der Nachbargemeinde anzumelden. Wenn es allerdings nicht genug freie Kindergartenplätze gibt, werden zuerst die Kinder aufgenommen, die in diesem Gebiet den Hauptwohnsitz haben.
Tipp
Der Kinderbetreuungsatlas der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt Ihnen, ob es in Ihrer Gemeinde einen Kindergarten gibt.
Kosten für Kinderbetreuung in Krabbelstube, Kindergarten oder Hort
Der Kindergartenbesuch in Oberösterreich ist ab dem 30. Lebensmonat des Kindes bis zum Schulbeginn gebührenfrei. Für Kinder, die jünger als 30 Monate sind, liegt der Mindestbeitrag bei 45 Euro. Die genauen Kosten hängen unter anderem vom Einkommen der Eltern, von der Anzahl der besuchten Stunden und ob auch andere Geschwister die Einrichtung besuchen.
Für Hortkinder liegt der Mindestbeitrag bei 38 Euro. Ein Kostenersatz kann bei Kindern über dem 30. Lebensmonat ebenfalls anfallen, wenn das Kind nicht regelmäßig nach den vereinbarten Besuchszeiten den Kindergarten besucht oder unentschuldigt fehlt.
Achtung
Falls das Kind auch in der Kinderbetreuungseinrichtung isst, dann kostet dies extra. Mit Ausnahme der Stadt Linz: Hier bekommen die Kinder ein Gratis-Mittagessen.
Ganztägige Betreuung für Kindergartenkinder
Es gibt auch Kindergärten, die ganztägig geöffnet haben. Mit Hilfe des Kinderbetreuungsatlas der AK OÖ erfahren Eltern, ob es in ihrer Gemeinde eine Betreuung für Kinder unter drei Jahren, einen Kindergarten und/oder eine Betreuung für Volksschulkinder gibt.
zum SeitenanfangSprachförderung im Kindergarten
Ziel aller Kindergärten ist es, Kinder so zu fördern, dass ihnen der Übergang in die Volksschule möglichst leicht fällt. Dazu gehört auch die Sprachförderung. In den meisten Kindergärten handelt es sich dabei um Deutschförderung – manche Kindergärten bieten auch die Förderung der Muttersprache an.
In Oberösterreich wird im letzten Kindergartenjahr eine Sprachstandserhebung durchgeführt. Bei Bedarf bekommt das Kind Deutschförderung im Kindergarten. Mehr Informationen unter www.ooe-kindernet.at
Einige oberösterreichische Kindergärten bieten ein spezielles Förderprojekt, das „Rucksackprojekt, an. Dieses Projekt unterstützt sowohl die Eltern als auch die Kinder. Mehr über dieses Projekt und an welchen Kindergärten es angeboten wird, erfahren Sie unter www.vhs-interkulturell.at
Anmeldung für den Kindergarten
Die Eltern müssen ihr Kind in der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung oder beim Träger der Einrichtung (etwa Magistrat, Gemeinde oder Pfarre) anmelden. Wird das Kind aufgenommen, bekommen die Eltern eine Vereinbarung über Rechte und Pflichten der Eltern und der Einrichtung. Diese Vereinbarung muss von den Eltern unterschrieben werden.
Kontakt
AK Bildungsberatung
in Oberösterreich
Tel.: 050/6906-1601
bildungsinfo@akooe.at
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