Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen

Viele Arbeitnehmer/-innen glauben, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und jährliche Lohnerhöhungen seien gesetzlich garantiert. Sind sie aber nicht! Diese und andere wichtige Regelungen zugunsten der Arbeitnehmer/-innen werden Jahr für Jahr in Kollektivverträgen von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausgehandelt. In den Kollektivverträgen werden sowohl die Höhe als auch der Zahlungstermin für das Urlaubs- und Weihnachtsgeldes geregelt.

Je höher der Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern in einer Branche, desto besser sind die Kollektivverträge (KV).

Was ist ein Kollektivvertrag

Ein Kollektivvertrag (KV) ist eine Vereinbarung, die die Gewerkschaft jährlich für alle Arbeitnehmer/-innen einer bestimmten Branche mit dem Arbeitgeber aushandelt. Die österreichischen Gewerkschaften schließen jährlich über 450 Kollektivverträge ab.

Ein Kollektivvertrag schafft gleiche Mindeststandards bei der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer einer Branche. Er verhindert so, dass die Arbeitnehmer zu deren Nachteil gegeneinander ausgespielt werden können, schafft ein größeres Machtgleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und sorgt für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen einer Branche.

Das Arbeitsverfassungsgesetz schreibt vor, dass der aktuelle Kollektivvertrag in jedem Betrieb zur Einsichtnahme aufliegen muss. Wo der Kollektivvertrag im Betrieb zu finden ist, steht im gesetzlich vorgeschriebenen Dienstzettel. Dort erfahren Sie auch, welcher Kollektivvertrag auf Ihr Dienstverhältnis angewendet wird.

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