Konto-Arten
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Einzelkonto
Bei einem Einzelkonto ist alleine der Kontoinhaber verfügungsberechtigt. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Zeichnungsberechtigung für eine andere Person auszustellen. Eine Zeichnungsberechtigung ermöglicht Behebungen, Einzahlungen, sowie das Einrichten von Daueraufträgen.
Haftung
Für vereinbarte Kontoüberziehungen haftet ausschließlich der Kontoinhaber.
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto wird für mehrere Personen geführt. Je nachdem, ob nur beide Inhaber gemeinsam oder jeder für sich allein verfügungsberechtigt ist, unterscheidet man das Und-Konto vom Oder-Konto.
- Und–Konto
Behebungen, Daueraufträge einrichten, Änderungen, Zeichnungsberechtigungen einräumen, sowie Kündigungen oder Löschungen können nur von den Kontoinhabern gemeinsam durchgeführt werden. - Oder-Konto
Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen. Verfügungen, die den Kontovertrag betreffen können dennoch nur gemeinsam entschieden werden.
Haftung
Bei beiden Varianten haften die Kontoinhaber solidarisch.
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