Konto-Arten

Einzelkonto

Bei einem Einzelkonto ist alleine der Kontoinhaber verfügungsberechtigt. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Zeichnungsberechtigung für eine andere Person auszustellen. Eine Zeichnungsberechtigung ermöglicht Behebungen, Einzahlungen, sowie das Einrichten von Daueraufträgen.


Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto wird für mehrere Personen geführt. Je nachdem, ob nur beide Inhaber gemeinsam oder jeder für sich allein verfügungsberechtigt ist, unterscheidet man das Und-Konto vom Oder-Konto.

  • Und–Konto
    Behebungen, Daueraufträge einrichten, Änderungen, Zeichnungsberechtigungen einräumen, sowie Kündigungen oder Löschungen können nur von den Kontoinhabern gemeinsam durchgeführt werden.
  • Oder-Konto
    Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen. Verfügungen, die den Kontovertrag betreffen können dennoch nur gemeinsam entschieden werden.
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