Konto
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- Kontoarten
- Einzelpreisverrechnung oder Pauschalverrechnung
- Haben- und Sollzinsen / Kontoüberschreitung - Kontoüberziehung
- Einzugsermächtigung – Lastschriftaufträge - Dauerauftrag
- Überweisungsdauer
- Wertstellung - Valuta
- Kontoschließung
Kontoarten
Einzelkonto
Bei einem Einzelkonto ist alleine der Kontoinhaber verfügungsberechtigt. Es besteht allerdings die Möglichkeit eine Zeichnungsberechtigung für eine andere Person auszustellen. Eine Zeichnungsberechtigung ermöglicht Behebungen, Einzahlungen, sowie das Einrichten von Daueraufträgen. Für vereinbarte Kontoüberziehungen haftet ausschließlich der Kontoinhaber.
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto wird für mehrere Personen geführt. Je nachdem, ob nur beide Inhaber gemeinsam oder jeder für sich allein verfügungsberechtigt ist, unterscheidet man das Und-Konto vom Oder-Konto. Bei beiden Varianten haften die Kontoinhaber solidarisch.
- Und–Konto
Behebungen, Daueraufträge einrichten, Änderungen, Zeichnungsberechtigungen einräumen, sowie Kündigungen oder Löschungen können nur von den Kontoinhabern gemeinsam durchgeführt werden. - Oder-Konto
Beim Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber einzeln über das Konto verfügen. Verfügungen, die den Kontovertrag betreffen können dennoch nur gemeinsam entschieden werden.
Einzelpreisverrechnung oder Pauschalverrechnung
Ob eine Einzelpreis- oder eine Pauschalpreisverrechnung günstiger ist, hängt von Ihrem Nutzungsverhalten ab. Überlegen Sie, wie viele Buchungen Sie etwa im Monat haben und vergleichen Sie die Kosten der Einzelverrechnung mit dem Pauschalangebot. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall, welche Leistungen in der Pauschalgebühr inkludiert sind (etwa die Gebühren für Bankomat- oder Kreditkarte).
Bedenken Sie, dass nicht alle Leistungen (wie zum Beispiel Bestätigungen) in der Pauschale berücksichtigt sind. Kostenpflichtige Leistungen müssen allerdings auf jeden Fall im Schalteraushang dokumentiert sein. Lassen Sie sich gegebenenfalls einen Ausdruck des Gebührenblattes aushändigen.
Haben- und Sollzinsen / Kontoüberschreitung - Kontoüberziehung
Haben- und Sollzinsen
Die Habenzinsen auf dem Gehaltskonto variieren von Bank zu Bank. Einen höherern Zinssatz können Sie mit der Bank vereinbaren, Sie können als Argumente beispielsweise Ihre langjährige Bindung an die Bank und Ihre Bonität anführen.
Kontoüberschreitung
Eine Überschreitung ist eine stillschweigend von Ihrer Bank akzeptierte Überziehung Ihres Kontos. Dabei werden Ihnen Beträge zur Verfügung gestellt, die das aktuelle Guthaben auf Ihrem Konto überschreiten.
Die grundsätzliche Möglichkeit zur Kontoüberschreitung muss bereits im Kontoeröffnungsvertrag vorgesehen sein. In diesem Fall müssen Informationen zum Sollzinssatz, über Indizes oder Referenzzinssätze, die auf den anfänglichen Sollzinssatz Anwendung finden, über die vom Zeitpunkt einer Überschreitung an zu zahlenden Entgelte und gegebenenfalls über die Bedingungen, unter denen diese Entgelte geändert werden können, gegeben werden.
Im Falle von einer erheblichen Überschreitung für die Dauer von mehr als einem Monat hat der Kreditgeber den Verbraucher über die genaueren Kosten zu informieren.
Achtung
Sie haben keinen Anspruch auf Akzeptierung einer Überschreitung!
Der Überschreitungsbetrag kann von der Bank jederzeit ohne Angabe von Gründen fällig gestellt werden.
Tipp
Verhandeln Sie über die Höhe der Sollzinsen für Überschreitungen. Die Standardzinsen sind in der Regel sehr hoch und einige Banken verrechnen auch höhere Kontoführungsgebühren.
Kontoüberziehung
Dabei handelt es sich um einen ausdrücklichen Kreditvertrag, mit dem Ihnen Beträge zur Verfügung gestellt werden, die das aktuelle Guthaben auf Ihrem Konto überschreiten. Der wesentliche Unterschied zur "Kontoüberschreitung" besteht darin, dass eine ausdrückliche Vereinbarung über den eingeräumten Überziehungsrahmen getroffen wird. Zudem haben Kreditgeber bei Kontoüberziehungen erhöhte Informationspflichten (z.B. im Zusammenhang mit Änderungen des Zinssatzes, bei Kontoauszügen, vorvertragliche Informationen etc.).
zum SeitenanfangEinzugsermächtigung – Lastschriftaufträge - Dauerauftrag
- Bei einer Einzugsermächtigung erteilen Sie einem Unternehmen ( etwa dem Stromversorger) die Ermächtigung, den jeweils ausständigen Betrag selbst von Ihrem Konto einzuziehen. Ihre Zustimmung zur Einziehung liegt ausschließlich bei dem jeweiligen Unternehmen auf und nicht bei Ihrer Bank. Eine Einziehung kann der Kunde innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) rückbuchen lassen.
- Bei einem Lastschriftverfahren hinterlegt der Kunde bei seiner Bank den Auftrag, von einem bestimmten Unternehmen veranlasste Abbuchungen durchzuführen. Der Kunde kann eine erfolgte Abbuchung durch das Unternehmen nur dann bei seiner Bank rückbuchen lassen, wenn der Kunde nicht zumindest vier Wochen vorher von der bevorstehenden Abbuchung informiert wurde.
- Beim Dauerauftrag erteilen Sie einmalig schriftlich einen Auftrag an Ihre Bank wiederkehrende fixe Beträge an einem bestimmten Termin an einen Begünstigten zu überweisen. Wurde der Betrag bereits vom Konto abgebucht ist eine Rückbuchung durch die Bank nicht mehr möglich. Sie müssen sich direkt mit dem Zahlungsempfänger in Verbindung setzen.
Kosten unterbliebener Einziehung
Misslingt die Einziehung aufgrund eines technischen Gebrechens oder eines Fehlers im Bereich der Bank, haftet Ihnen die Bank für allfällige Schäden, die Ihnen dadurch entstehen ( wie etwa daraus entstehende Mahngebühren).
Wird die Überweisung allerdings mangels Deckung auf Ihrem Konto von Ihrer Bank zu Recht abgelehnt, sind die dadurch entstehenden Kosten von Ihnen zu tragen.
Einziehung europaweit – Single European Payment Area (SEPA)
Bezeichnet den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum und umfasst alle EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und Monaco. Nur für Firmen, die Ihren Sitz in diesen Mitgliedsstaaten haben, kann eine Ermächtigung für eine Einziehung (Lastschrift) erteilt werden.
Einspruchsfristen
Bei schriftlich erteilten Einziehungsaufträgen beträgt die Einspruchsfrist 56 Tage (acht Wochen). Lastschriftaufträge können nur dann rückgebucht werden, wenn bis vier Wochen vorher keine Verständigung über die Abbuchung erfolgte (siehe oben).
Bei einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsauftrag (Bankomat, Kreditkarte oder Überweisung) haben Sie Anspruch darauf, dass das Konto wieder auf seinen ursprünglichen Stand gebracht wird. Das Gesetz sieht hier jedoch eine Rügeobliegenheit vor. Das bedeutet, Sie müssen die Bank unmittelbar über den nicht autorisierten Zahlungsvorgang informieren. Die Frist für die Anzeige endet spätestens 13 Monate nach der Information über die Belastung. Dasselbe gilt für Einziehungen ohne Einziehungsermächtigung.
Überweisungsdauer
- Bareinzahlung
Bei einer Bareinzahlung muss der Betrag sofort auf dem Konto gutgeschrieben werden.
- Elektronische Überweisungen (in Euro)
Eine elektronische Überweisung, die in Euro lautet, muss am nächsten Werktag dem Konto gutgeschrieben werden. - Überweisung in Papierform (in Euro)
Wird die Überweisung in Papierform beauftragt, verlängert sich die Ausführungsfrist um einen Tag und muss daher spätestens am zweiten Werktag am Konto einlangen. - Überweisungen (nicht Euro)
Überweisungen innerhalb der EU und EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nicht in Euro lauten, haben eine maximale Überweisungsfrist von 4 Werktagen.
IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
2012 ist geplant, dass die im Inland für Zahlungen verwendeten Formulare (Überweisung, Erlagschein, EU-Standard-Überweisung) durch ein einziges Formular „Zahlungsanweisung“ ersetzt werden. In dem neuen Formular ist sowohl im Bereich der Empfängerdaten als auch bei den Auftraggeberdaten ein Feld zur Angabe des IBAN Codes (20 Stellen) vorgesehen. Mit dem IBAN (International Bank Account Number – Internationale Kontonummer) und BIC (Bank Identifier Code – Internationale Bankleitzahl) wird der Zahlungsverkehr vereinheitlicht und eine schnellere und günstigere Überweisung ist die Folge.
Wer Überweisungen ins Ausland getätigt hat, musste bereits in den letzten Jahren statt der Kontonummer eine lange IBAN Nummer eingeben. Die gute Nachricht: Der für Auslandsüberweisungen erforderliche BIC Code ist für Überweisungen im Inland nicht erforderlich. Das jeweilige Bankinstitut ist mit dem IBAN Code ausreichend identifiziert
Je nach Staat variiert die Länge des Codes. Die Bandbreite reicht von 15 Stellen (Norwegen) bis 31 Stellen (Malta). Mit 20 Stellen hat Österreich einen vergleichsweise kurzen Code.
- Wo erfahren Sie Ihren IBAN und BIC Code?
Die Codes finden Sie auf Bankomatkarte oder Bankservicekarte, aber in der Regel auch auf Ihren Kontoauszügen. - Was passiert, wenn Sie bei der IBAN Angabe einen Fehler machen?
Die Banken haben, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben sind, zu prüfen ob der IBAN mit dem Empfängernamen übereinstimmt. Trifft dies nicht zu, ist der Auftrag zurückzuweisen und der Zahler davon zu verständigen. - Wie setzt sich der Code zusammen?
Die ersten zwei Stellen kennzeichnen das jeweilige Land – bei österreichischen Konten steht „AT“ zu Beginn, dann folgt eine Prüfziffer, gefolgt von der Bankleitzahl und der Kontonummer.
Wertstellung - Valuta
Eine Gutschrift eines Euro-Betrages muss mit taggleicher Valuta auf das Empfängerkonto gebucht werden, d.h. die „Wertstellung“ auf das Konto muss am Tag der Überweisung erfolgen.
Diese Wertstellungsregelung gilt natürlich auch für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, deren Auszahlungstage vom Arbeitsmarktservice jährlich im Voraus festgelegt werden (in der Regel zwischen dem 6. und 9. jeden Monats). Für Empfänger von Arbeitslosengeld, die meist kein Überziehungsrecht haben, heißt das allerdings, dass Behebungen und Überweisungen tatsächlich erst am Tag der Valutierung durchgeführt werden können. Informieren Sie sich bei der Beantragung der Arbeitslosenleistung nach den exakten Auszahlungsterminen beim Arbeitsmarktservice, damit Sie Ihre laufenden Zahlungen darauf abstimmen oder für eine rechtzeitige Kontodeckung für automatische Abbuchungen sorgen können.
Zahlscheingebühr
Eine Verrechnung von Zusatzkosten durch den Zahlungsempfänger (etwa eines Unternehmens) bei Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes wie eines Zahlscheins ist unzulässig. Das Unternehmen kann allerdings für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes, wie zum Beispiel einer Einziehung, einen Preisnachlass anbieten.
Tipp
Falls Ihnen nach wie vor eine Zahlscheingebühr verrechnet wird, schicken Sie eingeschrieben ein Schreiben (Musterbrief) an das Vertragsunternehmen mit dem Hinweis, dass die Zahlung nur unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung und der Rückforderung bezahlt wird. Dieses Schreiben muss zeitlich mit der Zahlung beim Empfänger einlangen.
Kontoschließung
Für die Schließung Ihres Girokontos dürfen keine Kontoschließungsgebühren verrechnet werden. Beachten Sie eine allfällig vereinbarte Kündigungsfrist (maximal ein Monat).
Die Kontoführungskosten müssen entsprechend der tatsächlichen Nutzungsdauer abgerechnet werden.
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