Kredite
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Wer einen Kredit braucht, wird mit einer Fülle von Angeboten konfrontiert. Aber welcher ist der günstigste? Vergleichen Sie dazu den effektiven Jahreszinssatz und die Gesamtbelastung.
- Ratenhöhe überlegen / Konditionen vergleichen
- Achtung: Fixzins zu Vertragsbeginn
- Zinsgleitklausel
- Kreditrestschuldversicherung
- Bürgschaft - Riskanter Freundschaftsdienst
- Vorzeitige Kreditkündigung
- Bauspardarlehen
- Fremdwährungskredite
- Kreditvermittler
- Finanzsanierung
Zuerst überlegen, welche monatliche Raten Sie sich leisten können
Erstellen Sie einen Finanzplan. Stellen Sie Ihren Haushaltseinnahmen die monatlichen Ausgaben gegenüber und ermitteln Sie so, wieviel Sie für die Kreditraten aufwenden können. Kalkulieren Sie die Ausgaben nicht zu knapp, da immer zusätzliche Kosten (z.B. Autoreparatur) anfallen oder zeitweise Einnahmen ausfallen können (z.B. Überstunden).
Konditionen vergleichen
Holen Sie sich immer mehrere Kreditangebote ein und vergleichen Sie die effektiven Zinssätze und die Gesamtbelastungen. Neben den Zinsen ist darin auch die Bearbeitungsgebühr enthalten.
Leider umfasst der effektive Zinssatz nicht alle Kosten. Lassen Sie sich zusätzlich die Kontoführungsgebühren und alle anderen Gebühren nennen. Sie können dazu auch ein Spesenblatt der Bank anfordern, indem alle mit dem Kredit verbundenen Kosten angegeben sind. Erkundigen Sie sich auch, ob für Ihren Kredit ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden muss und informieren Sie sich über die Kosten dazu.
Vergleichen Sie Angebote mit völlig gleichen Voraussetzungen, die wirklich alle Belastungen enthalten und wählen Sie dann das günstigste aus!
Richtwerte aktueller Kreditkonditionen finden Sie auch im Bankenrechner.
Fixzinsvereinbarung zu Vertragsbeginn
Besonders in Zeiten mit steigendem Zinsniveau sind Kredite mit einer anfänglichen Fixzinsvereinbarung sehr beliebt. Lassen Sie sich aber nicht von einem niedrigen Zinssatz in den ersten 12 oder 18 Monaten locken. Viel wichtiger ist der Zinssatz, den Sie beispielsweise die restlichen 20 oder 25 Jahre zu zahlen haben. Achten Sie auch beim Vergleich der Gesamtbelastungen darauf, ob diese auf Basis des niedrigen Fixzins errechnet wurde.
Erkundigen Sie sich unbedingt danach, wie es nach der Fixzinsphase weitergeht. Lassen Sie sich die Bestimmungen zur Zinsanpassung im Kreditvertrag zeigen und erklären. Fragen Sie zum Beispiel die Bank, wie hoch ihr variabler Zinssatz zum heutigen Zeitpunkt wäre. Vergleichen Sie die zugrundeliegenden Zinsindikatoren (z.B. 3-Monats-Euribor, Sekundärmarktrendite) und die jeweiligen Aufschläge darauf.
Keinesfalls sollten Sie sich nur an dem fixen Zinssatz für die kurze Anfangsperiode orientieren. Nach Ablauf kann es zu Zinssatzerhöhungen und damit auch zu höheren monatlichen Ratenzahlungen kommen. Das sollten Sie als Kreditnehmer unbedingt einkalkulieren!
Zinsgleitklausel
Privatkreditverträge müssen seit März 1997 per Gesetz eine objektive und nachvollziehbare Zinsgleitklausel enthalten. Die Zinsen werden entsprechend dieser Klausel automatisch erhöht und gesenkt. Als Bezugsgröße für die Anpassungen werden in den aktuellen Klauseln vor allem der Euribor und die Sekundärmarktrendite verwendet. Diese beiden Parameter sind auf der Homepage der Österreichischen Nationalbank unter www.oenb.at abrufbar.
Zinsanpassungen erfolgen zeitverzögert- Zinsanpassungen erfolgen nach den meisten Klauseln zeitverzögert. Dass fällt den Kreditnehmern vor allem dann auf, wenn die Marktzinsen fallen und es oft mehrere Wochen dauert bis dies auf dem Kreditkonto Niederschlag findet. Erhöht sich das Zinsniveau, wirkt die Zeitverzögerung aus der Zinsgleitklausel zu Gunsten der Kreditnehmer.
- Bei Bausparkassen erfolgt die Zinsanpassung nur einmal jährlich, während die Kreditzinsen bei allen anderen Krediten meist vierteljährlich angepasst werden.
- Wesentlich für den Verbraucher ist, dass der Anpassungsmodus immer fair in beide Richtungen ist, egal ob das Zinsniveau steigt oder fällt. Mit den Zinsanpassungsklauseln ist das nun gewährleistet.
Vor 1997 gab es keine Zinsanpassungsklausel und daher oft überhöhte Zinsen. Für Mitglieder rechnet die AK Oberösterreich solche Kredite nach. Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich.
Tipp
Die Parameter Euribor und/oder Sekundärmarktrendite (SMR) plus Aufschlag ergeben den Zinssatz. Fragen Sie nach der Höhe des Aufschlages. Je niedriger dieser ist, desto günstiger wird Ihre gesamte Kreditfinanzierung.
Kreditbesicherung durch Kreditrestschuldversicherung
Viele Banken fordern zur Besicherung von Krediten eine Restschuldversicherung. Diese ist eine besondere Form der Ablebensversicherung. Im Ablebensfall des Kreditnehmers wird die noch offene Kreditforderung durch die Versicherung abgedeckt.
Die Banken nutzen die Gelegenheit gerne für ein Zusatzgeschäft und die Kredite verteuern sich durch diese notwendige Versicherung erheblich.
Wir empfehlen Ihnen daher, immer mit der Bank über diese Besicherung zu verhandeln. Sie macht nur dann einen Sinn, wenn die Hinterbliebenen im Ablebensfall durch die Rückführung des Kredites zu stark belastet werden. Können beispielsweise langfristige Veranlagungen oder bestehende Lebensversicherungen zur Abdeckung verwendet werden, dann bieten Sie diese der Bank als Sicherheit an.
Bedenken Sie die Kreditrestschuldversicherung auch beim Vergleichen von Kreditangeboten. Leider ist es nicht verpflichtend vorgeschrieben, dass die Kosten der Kreditrestschuldversicherung in die Gesamtbelastung miteingerechnet werden müssen. Die Konsumenteninformation der Arbeiterkammer fordert schon lange eine Gesetzesänderung zur Verbesserung dieser Situation.
Sollten Sie eine Kreditrestschuldversicherung abgeschlossen haben, beachten Sie, dass die Versicherungssumme in der Regel entsprechend dem ursprünglichen Tilgungsplan abnimmt. Ratenreduktion und Stundungen können dazu führen, dass die Deckung im Ablebensfall nicht ausreicht.
Wenn Sie einen Kredit vorzeitig auflösen, besteht die Kreditrestschuldversicherung weiter. Sie müssen die Versicherung gesondert kündigen. Wenn die Prämie einmalig zu Kreditbeginn bezahlt wurde, können Sie die Kreditrestschuldversicherung extra kündigen und erhalten einen Rückkaufswert.
Wenn Sie einen Kredit umschulden verhandeln Sie bereits vorher aus, dass die Bank die bestehende Kreditrestschuldversicherung übernimmt und Sie nicht wieder eine neue Versicherung abschließen müssen.
In vielen Fällen ist die Kreditrestschuldversicherung nicht die günstigste Variante. Fragen Sie Ihren Versicherungsvertreter oder –makler nach einer ausreichenden und günstigen Ablebensversicherung und verhandeln Sie mit der Bank, dass Sie diese Besicherung akzeptiert oder Ihnen ein besseres Angebot macht.
Bürgschaft - Riskanter Freundschaftsdienst
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, die Forderung, für die er sich verbürgt hat, an den Gläubiger zu zahlen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Der Bürgschaftsvertrag zwischen Gläubiger (Bank) und Bürgen muss schriftlich erfolgen, damit die Bürgschaft wirksam ist. Der Bürge verspricht, das zu leisten, was der Hauptschuldner schuldet.
Als Bürge haften Sie also für eine fremde Schuld. Sehr häufig haben Bürgschaften den Zweck, einen Kredit zu besichern (Kreditbürgschaft). Gerät der Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten und kann nicht mehr zahlen, dann muss der Bürge für ihn "einspringen".
- Bürgschaft als "Bürge und Zahler"
Diese Bürgschaftsform findet sich in der Praxis am häufigsten und wird zumeist zur Besicherung von Bankkrediten verwendet. Sie kann für den Bürgen sehr schwerwiegend sein. Er haftet nämlich als "ungeteilter" Mitschuldner für den Betrag, für den er sich verbürgt hat. Die Bank hat bei Fälligkeit der Schuld das Recht, sofort auf den Bürgen zu greifen. Sie kann sich aussuchen, ob sie den Kreditnehmer, den Bürgen oder beide zugleich in Anspruch nimmt.
- "Normale" Bürgschaft
Die normale Bürgschaft spielt in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle. Bei dieser Bürgschaftsform kann der Bürge erst dann belangt werden, wenn der Hauptschuldner vom Gläubiger erfolglos gemahnt wurde. Zwischen Mahnung und Inanspruchnahme des Bürgen muss ein angemessener Zeitraum liegen.
- Ausfallsbürgschaft
Die Ausfallsbürgschaft ist die „mildeste“ Form der Bürgschaft. Bei der Ausfallsbürgschaft muss der Gläubiger zunächst alle zumutbaren Schritte setzen, um eine Zahlung des Hauptschuldners zu erlangen. Dazu gehört das Einklagen der Forderung und das Führen der Exekution, außer der Schuldner ist unauffindbar oder die Exekutionsführung völlig aussichtslos.
- Bürgschaft bei Ehescheidung Gemeinsame Kreditverbindlichkeiten von Ehegatten bestehten grundsätzlich bei Ehescheidung weiter. Auf Antrag kann das Gericht aussprechen, dass einer der Ehegatten nur mehr als Ausfallsbürge haftet. Dieser Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung bei Gericht eingebracht werden.
Gesetzliche Schutzbestimmungen
Mit 1. 1. 1997 ist eine Novelle zum Konsumentenschutzgesetz (KSchG) in Kraft getreten. Sie hat für Konsumenten, die als Bürgen oder Mitschuldner für eine fremde Schuld eine Haftung übernehmen, neue Schutzbestimmungen gebracht. Die Schutzbestimmungen gelten nicht nur für Bürgen, sondern auch für Mitschuldner und Garanten.
Sie treffen auch für Mitschuldner und Garanten zu, da die Banken vor allem bei Ehegatten in den letzten Jahren dazu übergegangen sind, den Ehepartner als Mitschuldner und nicht als Bürgen mithaften zu lassen. Damit wollte man offensichtlich der Rechtssprechung zur Unwirksamkeit von Bürgschaften Einkommens- und Vermögensloser von nahen Angehörigen ausweichen.
"Richterliches Mäßigungsrecht"
In der Praxis gibt es vor allem deshalb große Probleme, weil sich immer wieder einkommens- und vermögenslose Familienmitglieder zu einer Kreditbürgschaft oder auch Mithaftung "überreden" lassen.
Seit 1. 1. 1997 kann der Richter "unter Berücksichtigung aller Umstände" die Verpflichtung eines Bürgen bzw. Mitschuldners mäßigen oder auch ganz erlassen, wenn sie in einem krassen Missverhältnis zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mitschuldners steht.
- der Leichtsinn
- die Zwangslage
- die Unerfahrenheit
- die Gemütsaufregung
- oder die Abhängigkeit
des Bürgen vom Hauptschuldner bei Vertragsabschluss.
Informationspflicht der Bank
Übernimmt ein Konsument eine Haftung als Mitschuldner, Bürge oder Garant, so hat ihn die Bank auf die (schlechte) wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers hinzuweisen, wenn sie erkennt oder erkennen muss, dass der Hauptschuldner seine Schuld voraussichtlich nicht (vollständig) erfüllen wird. Kommt die Bank dieser Warnpflicht nicht nach, haftet der Bürge nur dann, wenn er die Bürgschaft auch ohne diese Information übernommen hätte.
Achtung: Diese neuen Schutzbestimmungen gelten nur für Verträge, die nach dem 1. 1. 1997 geschlossen wurden.
Was gilt für "Altverträge"?
Für sogenannte "Altverträge", die vor dem 1. 1. 1997 abgeschlossen wurden, gibt es auch interessante Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH). Diese führen eine Vielzahl von Gründen an, die eine Bürgschaft von einkommens- und vermögenslosen Familienmitgliedern unwirksam machen können. Diese Gründe müssen zusammenwirken und führen dazu, dass der Bürgschaftsvertrag wegen Sittenwidrigkeit für nichtig erklärt wird.
Gründe sind beispielsweise- das grobe Missverhältnis zwischen der Leistungsfähigkeit des Bürgen und der von ihm übernommenen Haftung
- die hoffnungslose Überschuldung des Hauptschuldners
- die Ausnutzung der gefühlsmäßigen Bindung des Bürgen zum Kreditnehmer
- die geschäftliche Unerfahrenheit des Bürgen
- die Sinnlosigkeit der Bürgschaft für die Bank
"Ich brauche dringend einen Bankkredit! Kannst Du mir dafür bürgen?"
Diese Frage kann Ihnen von nahen Angehörigen oder Freunden gestellt werden. Es ist möglich, dass Sie dadurch in eine psychische Zwangslage geraten und deshalb diesen Freundschaftsdienst nicht abschlagen können.
Bedenken Sie jedoch: Eine unüberlegte Entscheidung und eine anschließende Unterschrift kann fatale Folgen haben. Die Übernahme einer Bürgschaft ist niemals eine "reine Formsache"! Nicht selten führt sie zu finanziellem Ruin und zerstörten Freundschaften.
Tipp
Unterschreiben Sie keine Bürgschaft voreilig! Sollten Sie sich doch dazu entscheiden, begrenzen Sie die Mithaftung mit einem Maximalbetrag! Wenn Sie als Bürge eine Haftung übernehmen, sollten Sie versuchen, die Bürgschaft ausdrücklich betragsmäßig zu begrenzen. Grundsätzlich sollten Sie nur Bürgschaften bis zu jenem Höchstbetrag übernehmen, den Sie zahlen können ohne Ihre Lebensumstände zu gefährden.
Bedenken Sie, dass Sie durch die Übernahme einer Bürgschaft Ihre persönliche Kreditwürdigkeit einschränken. Das kann vor allem bei jungen Leuten, die die eigene Hausstandsgründung noch vor sich haben, zu Problemen führen.
Vorzeitige Kündigung von Krediten
Im Mai 2006 erging ein Urteil des Obersten Gerichtshofs, welches endlich Klärung zum Thema Vorfälligkeitsgebühr (wird auch Pönale genannt) brachte. Demnach ist die Vereinbarung eines zusätzlichen Entgeltes bei vorzeitiger Kündigung nur für den Fall zulässig und wirksam, dass der Verbraucher eine gesetzeskonform vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhält.
Verbraucher sind demzufolge grundsätzlich berechtigt, Kredite jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Eine Vorfälligkeitsgebühr kann nur dann verrechnet werden,- wenn innerhalb einer allenfalls vereinbarten Fixzinsperiode zurückgezahlt wird,
- wenn es sich um einen Kredit zur Schaffung oder Sanierung von Gebäuden mit einer Laufzeit von zumindest 10 Jahren oder um einen hypothekarisch gesicherten Kredit handelt und eine Kündigungsfrist von höchstens 6 Monaten vertraglich vereinbart wurde und diese Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
- Lesen Sie sich in den Kreditbedingungen die Vereinbarung zur vorzeitigen Kündigung durch. Hier finden Sie eine etwaige Kündigungsfrist.
- Kündigen Sie den Kreditvertrag fristgerecht, schriftlich und eingeschrieben.
- Fordern Sie zur Sicherheit eine Bestätigung der Bank, dass Sie den Kredit (nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist bzw. der Fixzinsperiode) ohne Vorfälligkeitsgebühr zurück zahlen können.
Bauspardarlehen
Bauspardarlehen sind aktuell bei Neufinanzierungen sehr gefragt. Durch die Begrenzung des Höchstzinssatzes mit 6 % ist von Beginn an bekannt, mit welcher monatlichen Belastung bei steigendem Zinsniveau maximal zu rechnen ist. Die Zinssatzuntergrenze beträgt je nach Bausparkasse 2,9 oder 3 %. Diese Kreditform kommt dem Sicherheitsbedürfnis von Kreditnehmern entgegen.
Tipp
Verhandeln Sie auch bei Bauspardarlehen über die Höhe des Aufschlages auf den Refinanzierungsparameter (z.B. 12-Monats Euribor). Je niedriger dieser ist, um so günstiger wird Ihre Gesamtfinanzierung.
Ab 1. Jänner 2010 wird der Höchstbetrag von Bauspardarlehen auf € 180.000 (bisher € 150.000) pro Person angehoben. Der Höchstbetrag für Bauspardarlehen ohne grundbücherliche Besicherung wird auf € 25.000 (bisher € 22.000) erhöht.
zum SeitenanfangFremdwährungskredite – Was tun bei Forderungen der Bank?
Konsumenten, die beispielsweise ihr Haus mit einem Fremdwährungskredit finanzieren, bekommen in den letzten Wochen immer häufiger unliebsame Post von ihrer Bank. Darin werden zusätzliche Spesen (Refinanzierungskosten-, Liquiditätsaufschlag), weitere Sicherheiten oder die Zustimmung zur Konvertierung in einen Euro-Kredit verlangt. Nicht selten droht die Bank mit Kündigung des Kreditvertrags. Die angespannte Lage am Finanzmarkt hat negative Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit des Fremdwährungskredites. Doch wie soll man auf die überraschenden Forderungen der Bank reagieren?
Solange Sie weiterhin rechtzeitig Ihre Kreditraten bezahlen, ist es für die Bank schwieriger, den Kredit sofort fällig zu stellen.
Refinanzierungskosten- oder Liquiditätsaufschlag
Die Bank darf diese zusätzlichen Spesen nicht ohne gültige Rechtsgrundlage einheben. Zumeist beruft sie sich auf Klauseln im Kreditvertrag, die diese Vorgehensweise rechtfertigen sollen. Sofern in Kreditverträgen derartige Klauseln überhaupt enthalten sind, ist allerdings oft fraglich, ob diese Klauseln den konsumentenrechtlichen Vorgaben entsprechen: So können beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gröblich benachteiligend sind oder eine einseitige Entgeltsänderung durch den Unternehmer einräumen, unzulässig und damit ungültig sein. Sinnvoll ist, per Einschreiben bei der Bank Einspruch gegen die Vorschreibung einzulegen und nur „vorbehaltlich einer rechtlichen Klärung und der Rückforderung zu viel bezahlter Zinsen und Spesen" zu bezahlen.
Ein aktuelles (nicht rechtskräftiges) Urteil des LG Klagenfurt beanstandet gesetzwidrige Klauseln bei Fremdwährungskrediten.
Konvertierung in einen Euro-Kredit
Auch hier gilt: Ohne entsprechende Rechtsgrundlage ist die Bank nicht dazu berechtigt, gegen den Willen des Konsumenten eine Konvertierung durchzuführen. In vielen Fällen bestehen Vertragsklauseln und Limitaufträge, auf die sich die Banken berufen. Um einer von der Bank angedrohten Kündigung zu entgehen, fühlen sich einige Konsumenten dazu genötigt, der Konvertierung zuzustimmen. Wir raten dazu, derartige Vereinbarungen nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zu unterschreiben, weil sich manche Bank-Klauseln im nachhinein als ungültig herausstellen könnten. Darüber hinaus ist es auch hier ratsam, dem Unternehmen per Einschreiben mitzuteilen, dass man mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden ist. Das selbe gilt sinngemäß, wenn die Bank die Beistellung weiterer Sicherheiten verlangt.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, raten wir Ihnen, mit dieser Kontakt aufzunehmen und die Deckung prüfen zu lassen. Die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt kann in diesen Fällen sinnvoll sein.
Die Arbeiterkammer prüft zur Zeit bereits die Klauseln der Volksbank genauer. Der Verein für Konsumenteninformation plant die Abmahnung einiger Oberbank-Klauseln.
Personalkreditvermittler
Personalkreditvermittler sind Makler, die gewerbsmäßig für Kreditwerber Kreditgeschäfte vermitteln. Es werden Kredite vermittelt, die nicht durch ein Pfandrecht (Hypothek) grundbücherlich sichergestellt sind. Die Vermittlung von Hypothekarkrediten (grundbücherlich sichergestellte Kredite) fällt in den Regelungsbereich der Immobilienmakler.
Provision
Der Personalkreditvermittler darf für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung eine Vermittlungsprovision in Höhe von maximal 5 % des Bruttokreditbetrages (Kreditbetrag inklusive aller Kosten und Gebühren) vereinbaren. Für die durch den Geschäftsbetrieb entstandenen allgemeinen Kosten und Auslagen kann der Makler keinen Ersatz verlangen. Auch sonstige Vergütungen wie etwa Einschreib-, Vormerk- und Bearbeitungsgebühren etc. dürfen nicht verrechnet werden.
Die Provision steht nur im Erfolgsfall zu. Es muss daher tatsächlich ein Kreditvertrag zustande gekommen sein oder eine dem Vermittlungsauftrag entsprechende Kreditzusage vorliegen. Nicht erfolgreich ist die Kreditvermittlung, wenn die Kreditzusage nicht den Bedingungen des Vermittlungsauftrages entspricht, also etwa einen höheren Zinssatz oder sonstige ungünstigere Konditionen enthält oder wenn nur für einen Teilbetrag ein Kredit angeboten wird.
Der Kreditvermittlungsauftrag muss schriftlich erstellt werden und darf maximal auf die Dauer von 4 Wochen abgeschlossen werden. Im Kreditvermittlungsauftrag müssen die wesentlichen Kriterien für den gewünschten Kredit, nämlich
- die Mindesthöhe des tatsächlich auszuzahlenden Betrages,
- der Zinssatz, den der Kreditsuchende höchstens zu zahlen bereit ist,
- die maximale Laufzeit,
- die maximale Höhe und Fälligkeit der Rückzahlungsraten,
- die maximale Gesamtbelastung,
- der späteste Zeitpunkt, zu dem die Kreditzusage vorliegen muss und
- schließlich die Sicherheiten, die der Kreditwerber akzeptiert (z.B. Wechsel, Kreditrestschuldversicherung usw.)
angeführt werden. Wird auch nur einer dieser Punkte in der vom Vermittler beigebrachten Kreditzusage nicht erfüllt, so ist die Vermittlung nicht erfolgreich. Der Kreditwerber ist auch nicht verpflichtet, die einmal gestellten Bedingungen abzuändern.
Ein häufiges Problem bei Personalkreditvermittlern ist die Vereinbarung von Konventionalstrafen für den Fall, dass der Kreditsuchende unrichtige Angaben macht. In Kreditvermittlungsaufträgen wird regelmäßig vorgesehen, dass bei unrichtigen Angaben die Provision wie im Erfolgsfall fällig wird. Wie jede Konventionalstrafe kann auch dieser Betrag jedoch vom Richter gemäßigt werden. War zudem die unrichtige Angabe für die Entscheidung des Kreditgebers unerheblich, dann kann die Pönale auch nicht verlangt werden.
Umschuldung
Im Falle einer Umschuldung ist es unzulässig, Kredite anzubieten oder zu vermitteln, bei denen der effektive Jahreszinssatz gegenüber den effektiven Jahreszinssätzen der abzulösenden Kredite bei Einrechnung der Provision eine wirtschaftliche Mehrbelastung für den Kreditwerber bedeutet. Der Makler darf also keinen teureren Kredit anbieten.
Wenden Sie sich bei einer Umschuldung an die Dachorganisation der Schuldnerberatung. Den Link dazu finden Sie in der Infobox.
Tipps
- Aufgrund der Provision ist es zunächst sinnvoller, selbst bei den Banken nachzufragen und mehrere Angebote einzuholen. Wurde die Kreditgewährung von mehreren Banken bereits abgelehnt, stellt sich die Frage, ob die Sorge der Bank über bevorstehende Zahlungsprobleme nicht zu Recht besteht.
- Ein Entwurf des abzuschließenden Kreditvermittlungsauftrages muss Ihnen auf Verlangen vom Kreditvermittler ausgehändigt werden.
- Lesen Sie den Kreditvermittlungsauftrag genau durch, bevor Sie unterschreiben.
Finanzsanierung
Bei einer Finanzsanierung kommt es nicht zu einer Auszahlung eines Kreditbetrages, sondern lediglich zu einer Sanierung von bereits bestehenden Schulden. Das Finanzsanierungsunternehmen versucht im Gespräch mit den Gläubigern Zahlungserleichterungen zu vereinbaren.
Beispiel Firma Eurareg GmbH
Im Glauben, einen Kredit zu erhalten, leisten Konsumentinnen und Konsumenten im Voraus Zahlungen an die Wiener Firma Eurareg GmbH. Die erhoffte Auszahlung des gewünschten Kredites bleibt allerdings aus, denn (für Konsumenten/-innen schwer nachvollziehbar) bietet die Firma Eurareg GmbH keine Kreditauszahlung an, sondern vermittelt nur die angebliche Sanierung bestehender Schulden und verlangt dafür hohe Gebühren. Tatsächlich werden die Kundendaten lediglich an ein anderes Unternehmen übermittelt (Firma Mardim AG), das beauftragt ist, eine Sanierung bereits bestehender Schulden in die Wege zu leiten. Dabei soll versucht werden, mit den bestehenden Gläubigern Zahlungserleichterungen zu vereinbaren – ohne jegliche Garantie auf Erfolg.
Aus Sicht der AK-Experten/-innen sind die Verträge der Firma Eurareg irreführend. Hätten die bisher Betroffenen erkannt, dass es zu keiner Auszahlung kommt, hätten sie die Verträge nicht abgeschlossen und keine Zahlungen geleistet. Es wurde eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Linz übermittelt.
Eine ähnliche Vorgehensweise findet sich auch bei den Schweizer Firmen Helvetica Finanz AG und Symatekfinanz GmbH sowie der deutschen Planet GmbH. Es wird kein Kredit vermittelt, sondern bloß eine "Finanzsanierung" (durch die Frigidex AG oder Mardim AG) in Aussicht gestellt.
Konsumenten und Konsumentinnen, die bereits Zahlungen an die Firmen Eurareg GmbH, Helvetica Finanz AG oder Planet GmbH geleistet haben, können nach Rechtsansicht der AK Rückforderungsansprüche stellen. Die AK empfiehlt, diesbezüglich den Musterbrief "Rücktritt Vermittlung Finanzsanierung" (word/32 kb) an das jeweilige Unternehmen zu richten. Wenn auch bereits an das Finanzsanierungsunternehmen (Mardim AG oder Frigidex AG) Beträge überwiesen wurden, so steht dafür der Musterbrief "Rücktritt Finanzsanierungsangebot" (word/33 kb) zur Verfügung.
Tipp
Bei finanziellen Problemen sollte in erster Linie das Gespräch mit der Bank gesucht werden, um eine geeignete Lösung (Stundung der Kreditraten, neue Tilgungsvereinbarung, etc.) zu finden. Wenn infolge massiver Überschuldung eine grundsätzliche "Finanzsanierung" erforderlich ist, so empfehlen wir, sich an die (heimischen Schuldnerberatungsstellen) zu wenden. Diese sind von den Banken anerkannte Verhandlungspartner und bieten ihre Unterstützung kostenlos an.
Ärger mit Kreditvermittler, Finanzsanierer & Co.
Die Anfragen und Beschwerden zu Kreditvermittlern und Finanzsanierungsunternehmen häufen sich in der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer OÖ.
Unternehmen, die den Konsumenten den Anschein einer Kreditauszahlung vermitteln, tatsächlich aber nur gegen sehr hohe Gebühren eine Vermittlung zu einem Finanzsanierungsinstitut durchführen oder im Voraus verlangte Provisionen für eine Kreditvermittlung, sind nur einige wenige Beispiele, die im Beratungsalltag auftauchen.
- Alpina-Finanz Gmbh (D) – www.alpina-finanz.de
- Boncred GmbH
- Coba Euro Credit (RU) – www.tance24.de.pn/
- Coba Euro Credit (RU) – www.ronni24h.ch.pn/
- CMP Global Consulting Ltd. (UK)
- Credit for you Limited (GB)
- Denko Group (SG) - http://www.denkogroup.com/
- Direct Euro Credit (RU) – www.99-directeuro-credit.e7.to/
- Direct Euro Credit (RU) – www.depo12h.us.pn/
- Direct Euro Credit (RU) – www.capitaldirect4you.e7.to/
- Easy Euro Credit (RU) - http://www.erim123.c4.to/
- Easy Euro Credit (RU) - http://www.morvedre.6x.to/
- Easy Euro Credit (RU) - http://www.canada.c4.to/
- EURAREG GmbH (A) – www.eurareg.at
- Fair-Pay GmbH (D) – www.fair-pay-finanzverwaltung.de
- Frigidex AG (CH) - www.frigidex.com
- Funk Versicherungmakler AG (D) – www.topfonds.biz
- Helvetica Finanz AG (CH)
- Inter Euro Credit (RU)– http://intereurocredit.com
- Knotzer Kreditberatungskanzlei (A)
- KSP Bank (A- 6960 bzw. 6961 Wolfurt)
- KSP Bank, Bank für Wirtschaft (A-1018 Wien)
- Mardim AG (CH)
- Pasaro AG (CH) – www.passaro-finanz.ch
- Planet GmbH (D) - www.planet-gmbh.de
- Real Financial Service -Plainer Klaus (A)
- Schmid Immobilien Ltd., ("Kapital24"), ("Darlehen24") (GB) - http://www.kapital24.org/
- Schmid Immobilien Ltd., ("Kapital24"), ("Darlehen24") (GB) – http://www.darlehen24.org/
- Schmid Immobilien Ltd., ("Kapital24"), ("Darlehen24") (GB) - http://www.darlehen24.biz/
- Sole Invest GmbH (Dubai Capital) (D) - http://www.dubai-capital.com/
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