Kürzung der Prämien für Bausparer und Zukunftsvorsorge
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Die staatlichen Prämien für Bausparverträge und Zukunftsvorsorgeverträge werden für Einzahlungen ab dem 1. April 2012 bis auf weiteres gekürzt.
Bei Bausparverträgen auf 1,5 Prozent bei der Zukunftsvorsorge auf 4,25 Prozent. Bei laufenden Bausparverträgen heißt das, für Einzahlungen bis inklusive März 2012 wird noch die alte Prämie von 3 Prozent verrechnet, für Einzahlungen ab dem 1. April 2012 werden 1,5 Prozent gutgeschrieben. Bei der Zukunftsvorsorge wird für Einzahlungen im Jahr 2012 die Prämie auf 4,25 Prozent gesenkt.
Bausparverträge
Bei den Bausparverträgen wäre zwar eine vorzeitige Vertragsauflösung möglich, allerdings muss bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Bausparguthabens die bisher erhaltene Bausparprämie rückerstattet werden. Dazu fällt ein Verwaltungskostenbeitrag, abhängig von der Vertragssumme, an und das Guthaben wird rückwirkend abgezinst. Es ist daher mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu rechnen. Eine Reduktion der Einzahlungen führt zur Nichterreichung der ursprünglich vereinbarten Sparleistung und ebenfalls zum Abzug des entsprechenden Verwaltungskostenbeitrages.
Wir empfehlen Ihnen
Wir empfehlen Ihnen daher jedenfalls eine Kündigung genau zu überlegen. Informieren Sie sich über die drohenden Abzüge und vergleichen Sie den Ertrag einer alternativen Veranlagung jedenfalls unter Berücksichtigung der Kosten für die Vertragsauflösung!
Achtung:
Je länger ein Vertrag bereits gelaufen ist, umso höher sind die Abzüge und umso weniger lohnt sich eine vorzeitige Auflösung.
Zukunftsvorsorge
Auch bei der geförderten Zukunftsvorsorge wird die staatliche Prämie gesenkt. Für Einzahlungen im Jahr 2012 beträgt sie 4,25 Prozent. Die Kürzung ist zeitlich unbegrenzt, führt aber auch hier nicht zu einer Aufhebung des Vertrages. Frühestens kann nach 10 Vertragsjahren gekündigt werden. Alternativ kann der Vertrag prämienfrei gestellt werden. Das bedeutet, dass Sie keine Einzahlungen mehr zu leisten haben, Ihr Guthaben aber erst am vereinbarten Versicherungsende ausbezahlt bekommen.
Wir empfehlen Ihnen
Auch hier sollten Sie sich nach dem Rückkaufswert bzw. nach der prämienfreien Versicherungssumme erkundigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen!
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