Finanzielle Nachteile bei vorzeitiger Auflösung von Leasingverträgen
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Bei der vorzeitigen Auflösung von Leasingverträgen haben Konsumenten mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu rechnen. Schwammige gesetzliche Bestimmungen und für Konsumenten nachteilige Klauseln ermöglichen den Leasingfirmen einen beträchtlichen Spielraum bei vorzeitigen Abrechnungen, der ausgiebig genutzt wird. In einem besonders krassen Fall konnte eine Verbraucherin durch Intervention der Konsumenteninformation der Arbeiterkammer OÖ rund € 790,-- einsparen.
- Finanzielle Nachteile bei vorzeitiger Auflösung
- Verlockende Angebote nicht immer günstig
- Gesetzesänderung notwendig
Scheinbar verlockende Angebote sind nicht immer günstig - der neue kredit&leasingrechner schafft Klarheit.
zum SeitenanfangFinanzielle Nachteile bei vorzeitiger Auflösung
Vielen Konsumenten ist nicht bewusst, dass sie im Vergleich zu einer Kreditfinanzierung bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung mit erheblichen finanziellen Nachteilen zu rechnen haben. Die Beratungspraxis zeigt, dass die rechtlichen und ökonomischen Unterschiede zwischen Kredit und Leasing generell kaum bekannt sind und die Begriffe synonym verwendet werden.
Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Leasingvertrages werden in der Regel die noch ausständigen Raten sowie ein allfälliger Restwert abgezinst. Der Abzinsungsfaktor wird in den Allgemeinen Leasingbedingungen festgelegt (häufig der 3-Monats-Euribor oder ein ähnlicher Indikator). Je niedriger der Abzinsungsfaktor ist, desto höher ist der vom Konsumenten zu zahlende Betrag!
Die Abrechnungen bei vorzeitigen Vertragsauflösungen sind für Konsumenten ohne ausgeprägte finanzmathematische Kenntnisse undurchschaubar und nicht nachvollziehbar. Im Allgemeinen finden sich keine Angaben über Anzahl und Höhe der abgezinsten Beträge, über den verwendeten Abzinsungsfaktor, über sonstige etwaige verrechneten Gebühren und Spesen usw.
Verlockende Angebote nicht immer günstig
Scheinbar verlockende Angebote sind nicht immer günstig - der Finanz-Kalkulator schafft Klarheit. Exklusiv für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich.
Mit dem Leasing-Rechner lässt sich in wenigen Schritten der effektive Zinssatz berechnen - Angebote werden dadurch besser vergleichbar. Außerdem können Richtwerte für die Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung ermittelt werden.
Der Kredit-Rechner ermöglicht die Kalkulation von Kreditrate, -zinssatz, -betrag oder -laufzeit. Auch allfällige Kontoführungsgebühren können im Programm berücksichtigt werden.
Zusätzlich liefern sowohl Leasing- als auch Kreditrechner dem Benutzer übersichtliche Muster-Tilgungspläne.
Gesetzesänderung notwendig
Die bestehende Gesetzeslage schützt Konsumenten nicht ausreichend vor der Marktmacht des Leasinggebers. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert, durch gesetzliche Änderungen sicherzustellen,
- dass der effektive Jahreszinssatz bei Leasingverträgen und –angeboten (analog zu Kreditfinanzierungen) verpflichtend anzugeben ist.
- dass Konsumenten (analog zu Krediten) zumindest einmal pro Jahr eine Art Kontoauszug erhalten, aus dem die geleisteten Zahlungen bzw. verrechneten Gebühren und Spesen ersichtlich sind.
- dass als Abzinsungsfaktor bei vorzeitiger Vertragsauflösung der dem Leasingvertrag aktuell zugrundeliegende Zinssatz heranzuziehen ist.
- dass dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt wird, seine auf Abschluss des Leasingvertrages gerichtete Erklärung innerhalb einer Woche zu widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht hat der Leasinggeber den Leasingnehmer zu belehren.
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