"Problembranche" Leiharbeit: überdurchschnittlich viele Streitfälle - AK fordert Gütesiegel für Leasingfirmen

Bereits 205 abgeschlossene Rechtsfälle im Zusammenhang mit Leasingfirmen, 69 Klagen bei Gericht, 174 laufende Vertretungsfälle für Leiharbeitskräfte alleine im heurigen JahrJahtrJa - die Praxis im AK-Rechtsschutz bestätigt mehr als deutlich, was bereits eine letzte Woche von der Arbeiterkammer präsentierte Studie gezeigt hat: Arbeitnehmerrechte und Schutzbestimmungen werden bei Leasingkräften oft nicht eingehalten.

Die Studie des Instituts für Wirtschaftswissenschaften (ISW) im Auftrag der AK belegt nicht nur, dass Leiharbeitskräfte als erste gekündigt werden, wenn weniger Aufträge da sind. Sie zeigt auch, dass bestehende Rechte und Schutzbestimmungen bei Leiharbeitskräften besonders oft negiert werden. "Das bestätigt sich auch in der Praxis unserer Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Praxis zeigt viele Verstöße gegen das Arbeitsrecht

Fristwidrige Kündigungen oder Druck zur einvernehmlichen Auflösung, Kündigung während des Krankenstandes, "verordneter" Urlaub in Stehzeiten, unkorrekte Lohn- und Gehaltsabrechnungen, nicht eingehaltene mündliche Vereinbarungen, falsche Einstufung im Kollektivvertrag: Praktisch jede Feststellung der Studie lässt sich durch ein Beispiel aus der Praxis im AK-Rechtsschutz belegen. Die dabei erstrittenen Beträge bewegen sich zwischen in paar hundert und mehreren tausend Euro.

Gütesiegel schützt Leasingkräfte und korrekte Firmen

Für AK-Präsident Kalliauer ist daher klar: "Es muss zum Schutz der Leasingkräfte, aber auch zum Schutz der korrekt vorgehenden Arbeitskräfteüberlasser, ein Gütesiegel für Leiharbeitsfirmen entwickelt werden." Das Gütesiegel solle es nur für Firmen mit Betriebsrat geben. Weitere Kriterien könnten die Einhaltung des Kollektivvertrags, keine erzwungenen einvernehmlichen Auflösungen oder Weiterbildungsmöglichkeiten sein. Die Bestimmungen müssten selbstverständlich auch regelmäßig kontrolliert werden.

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