Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping: Wirtschaftskammer schützt mit Widerstand "schwarze Schafe"

Die Arbeiterkammer begrüßt die von Sozialminister Hundstorfer vorgelegten Pläne für ein Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping. "Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Wirtschaftskammer das Gesetz ablehnt", betont AK-Präsident Kalliauer, "die Wirtschaftskammer schützt damit jene Unternehmen, die sich nicht an Gesetze halten und sich damit einen Vorteil verschaffen wollen."

Ab Mai 2011 gilt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit auch für einige neue EU-Mitgliedsstaaten. So können etwa in Tschechien, der Slowakei oder Ungarn ansässige Firmen mit ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich Dienstleistungen erbringen oder als Leasingfirmen Personal an österreichische Unternehmen überlassen.

Mangelnde Kontrollen

Die ausländischen Firmen wären zwar verpflichtet, ihrem Personal den in Österreich gültigen kollektivvertraglichen Mindestlohn zu zahlen, es gibt aber derzeit keine Möglichkeit für österreichische Behörden, das zu kontrollieren. Es gibt auch keine Sanktionen, wenn das kollektivvertragliche Mindestgehalt nicht gezahlt wird.

Eine wirksame Kontrolle, ob die österreichischen Kollektivverträge eingehalten werden, und abschreckende Strafen für eine Unterentlohnung, wie im Gesetzesentwurf des Sozialministeriums vorgesehen, sind daher unerlässlich. Die Möglichkeit für ausländische Unternehmen unkontrolliert und ungestraft das österreichische Lohnniveau systematisch zu unterlaufen, gefährdet massiv einheimische Unternehmen und Arbeitsplätze.

Arbeitnehmer schon jetzt unter Druck

Für AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer ist daher das Gesetz unbedingt notwendig, wie Beispiele aus der Güterbeförderungsbranche zeigen würden: "Ein heimischer Spediteur gründet eine Niederlassung in Tschechien, die nur aus einem Büro besteht. Die LKW-Fahrer werden in Bosnien rekrutiert, in Tschechien angemeldet und in der Firma in Österreich eingesetzt. Obwohl der kollektivvertragliche Mindestlohn gilt, werden die bosnischen Fahrer mit einem Bruchteil des Gehalts abgespeist und dann gekündigt. Nach derzeitiger Rechtslage hat die Firma trotz des rechtswidrigen Verhaltens nichts zu befürchten. Es ist nur eine Klage der Betroffenen selbst beim österreichischen Arbeitsgericht möglich, bei einem Wohnort in Bosnien ist das sehr schwierig. Wir wissen von zahlreichen Fällen, wo das so abgelaufen ist."

Haltung der WK schadet der Wirtschaft

"Die Wirtschaftskammer schadet mit ihrem Widerstand gegen das Gesetz den österreichischen Unternehmen, die durch Lohndumping enorm unter Druck kommen würden", betont Kalliauer. Kein heimisches Unternehmen könne gegen solche Billigkonkurrenz bestehen.

"Das Argument, man lehne das Gesetz ab, weil es auch für österreichische Unternehmen gelte, kann schon überhaupt kein Grund sein", so Kalliauer weiter. "Die Einhaltung des Kollektivvertrages sollte für österreichische Unternehmen ohnehin selbstverständlich sein. Mit einer solchen Haltung werden nur die schwarzen Schafe, die sich nicht an Bestimmungen halten, geschützt."

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