Meldung des Neugeborenen
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1. Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung
Beim Standesamt, das für die Gemeinde zuständig ist, in der Ihr Kind geboren wurde, sind Geburtsurkunde und Geburtsbescheinigung zu lösen. Beide Dokumente sind erforderlich für die weiteren Amtswege.
Geburtsurkunde
Dafür brauchen Sie:
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten)
- Geburtsurkunden der Eltern (bei unverheirateten Paaren)
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel der Mutter (bei Verheirateten von beiden Elternteilen)
- bei Geschiedenen das Scheidungsurteil bzw. den Scheidungsvergleich
- bei Verwitweten die Sterbeurkunde
- und den vom Spital erhaltenen Schein über den/die Vornamen des Kindes.
Geburtsbescheinigung
Zugleich ist eine standesamtliche Geburtsbescheinigung zu lösen. Diese wird gemeinsam mit dem Entlassungsschein des Krankenhauses der zuständigen Krankenkasse übergeben.
zum Seitenanfang2. Krankenkasse
- Meldung des Kindes zur Sozialversicherung
- Antrag auf Fortbezug des Wochengeldes
- Geburtsurkunde
- Geburtsbescheinigung
- ev. Bestätigung über Frühgeburt oder Kaiserschnittgeburt
3. Finanzamt
- Antrag auf Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe wird ab der Geburt vom Finanzamt für jeweils zwei Monate im Vorhinein ausbezahlt.
Zusätzlich wird vom Finanzamt für jedes Kind ein Kinderabsetzbetrag und einkommensabhängig für das dritte und jedes weitere Kind ein Mehrkindzuschlag gewährt.
- Antragsformular (erhältlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Meldezettel des Kindes
- Meldezettel der Eltern bzw. eines Elternteiles
- Zusätzliche Unterlagen bei Nichtvorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft
4. nochmals Krankenkasse
- Antrag auf Kinderbetreuungsgeld
(Frühestens ab dem Tag der Geburt des Kindes kann der Antrag auf Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes gestellt werden. Auch Mütter, die keinen Anspruch auf Wochengeldbezug haben, können Kinderbetreuungsgeld beantragen!) - Antrag auf Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld bei Einkommen bis € 5.800,- jährlich; Partner bis jährlich € 16.200,-
- Antragsformular (erhältlich bei der Krankenkasse)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bestätigung des Finanzamtes über Bezug der Familienbeihilfe
- Meldezettel des Kindes
- Meldezettel der antragstellenden Person
- Zusätzliche Unterlagen bei Nichtvorliegen der österreichischen Staatsbürgerschaft
Kontakt
AK Oberösterreich
4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-0
info@akooe.at
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