Motorrad-/Moped-Versicherung
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Bei der Motorrad-/Moped-Versicherung zeigen Erhebungen des OÖ Konsumentenschutz, dass zwischen den einzelnen Versicherungen sehr hohe Prämienunterschiede bestehen. Unser kostenloser Online-Rechner bietet Hilfe bei der Ermittlung der günstigsten Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.
Zum Online Motorrad-Versicherungsvergleich
- Prämie sparen
- Zweck der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Wechsel der Versicherung
- Kündigung der Versicherung
Prämie sparen
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, sollten Sie jedenfalls nach Rabatten fragen. Durch diverse Rabatte können oftmals 10 – 20% der Prämie gespart werden. Verhandeln zahlt sich daher aus.
Wenn Sie in den Wintermonaten das Motorrad-/Moped nicht benutzen und Zulassungsschein samt Kennzeichen bei Ihrer Versicherung hinterlegen, können Sie beim Motorrad motorbezogene Versicherungssteuer und beim Motorrad-/Moped bei den meisten Versicherungen auch Prämie sparen. So können z. B. bei Nichtbenützung des Motorrades für sechs Monate Versicherungssteuer und Prämie um die Hälfte reduziert werden.
Viele Versicherungen räumen bei Verzicht auf die Möglichkeit der Kennzeichenhinterlegung deutliche Prämiennachlässe ein, weil sich die Versicherung in diesem Fall etliches an administrativem Aufwand erspart. Welche Variante (Kennzeichenhinterlegung oder Prämienrabatt für Verzicht auf Hinterlegung) günstiger ist, muss im Einzelfall berechnet werden.
Jüngere Lenker benachteiligt
Manche Versicherer nehmen jüngere Lenker nicht vorbehaltlos an. Andere Versicherungen wiederum sehen spezielle Rabatte für ältere Lenker vor.
zum SeitenanfangZweck der Kfz-Haftpflichtversicherung
In Österreich ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Schadenersatzverpflichtungen, die aus der Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen können, werden damit gedeckt: gerechtfertigte Ansprüche eines Unfallgegners zufrieden gestellt, ungerechtfertigte Ansprüche abgewehrt. Mitversicherte Personen sind der Eigentümer bzw. der Halter des Kfz, der vom Halter berechtigte Lenker, die Beifahrer sowie Personen, die den Lenker einweisen.
Wahl der Versicherungssumme
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt derzeit 7 Millionen Euro. Einen höheren Schutz können Sie frei wählen. Die Mehrkosten sind sehr gering.
Wahl der Zahlungsweise
Jährliche Zahlung mit Bankeinzug erspart Zuschläge für unterjährige Zahlung (z.B. bei monatlicher, viertel- oder halbjährlicher Zahlung).
zum SeitenanfangWechsel der Versicherung
Vor der Kündigung sollte immer ein verbindliches Angebot einer neuen Versicherung vorliegen, da ansonsten eine Versicherungslücke droht.
Ihr Versicherungsschutz beginnt bereits mit Ausstellung der Versicherungsbestätigung, mit der die Anmeldung Ihres Kraftfahrzeuges möglich ist.
Kündigung der Versicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann jährlich gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenen Brief) und spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsvertrages bei der Versicherung einlangen. Ansonsten verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr.
Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit gibt es, wenn die Versicherung die Prämie einseitig erhöht. In diesem Fall können Sie den Vertrag binnen eines Monats, nachdem Ihnen die Versicherung die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat, kündigen. Die Kündigung wird mit Ablauf eines Monats wirksam, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Prämienerhöhung.
Weitere gesetzliche Kündigungsrechte bestehen z.B. nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles (im Schadensfall) oder bei Verkauf des Fahrzeuges. Bei Eintritt eines Versicherungsfalles können sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherung kündigen. Beim Verkauf des Fahrzeuges besteht ein Kündigungsrecht für den Erwerber des Fahrzeuges und die Versicherung.
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