Steuergutschrift bei niedrigem Einkommen
Geld vom Finanzamt!
Arbeitnehmer/-innen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen (bis 2008: unter 1.127 € brutto monatlich; ab 2009: unter 1.192 € brutto monatlich), können sich bis zu 110 € vom Finanzamt zurückholen (Negativsteuer). Voraussetzung ist, dass sie Sozialversicherung zahlen.
- Wen betrifft die Negativsteuer?
- Spezielle Form der Negativsteuer
- Antragstellung
- Auswirkungen der Negativsteuer ab 1.1.2008
Wen betrifft die Negativsteuer?
Es betrifft vor allem:
- Lehrlinge
- Teilzeitbeschäftigte
- Ferialarbeiter
- Pflichtpraktikanten
- geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen
Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!
Achtung
Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!
- für Alleinverdiener mit Kind und
- für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.
Seit 1.1.2004 ist dieser Betrag nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird gestaffelt. Wenn Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu
494 € bei einem Kind
669 € bei zwei Kindern
889 € bei drei Kindern
220 € für jedes weitere Kind zusätzlich
Die Negativsteuer von 110 € steht nur Arbeitnehmern, die spezielle Form der Negativsteuer - der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag - auch Pensionisten, freien Dienstnehmern und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.
zum SeitenanfangAntrag stellen!
Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) oder - falls Sie kein Einkommen (außer Kinderbetreuungs-, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsleistungen) bezogen haben - das Formular E 5.
Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: im Jahr 2010 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2005 beantragen).
Auswirkung der Negativsteuer ab 1.1.2008
Für Veranlagungszeiträume ab 1.1.2008 können Arbeitnehmer/-innen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen würden, deren Einkommen aber unterhalb der "Steuergrenze" liegt, mit einer Ausweitung der Negativsteuer auf 15 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal € 240,- rechnen.
Diese Regelung gilt vorerst unbefristet für das Jahr 2008 und 2009.
ACHTUNG
Grundsätzlich ist für den Steuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) das Formular L1 zu verwenden. Seit heuer muss aber für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhand mit Kindern ein neues Formular verwendet werden - das L1k (Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung).
Das betrifft nicht nur die heuer neu geschaffenen Abschreibposten für Kinder, sondern auch jene, die bisher ins L1 eingetragen wurden.
Kontakt
AK Lohnsteuerberatung
4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-1603
rechtsschutz@akooe.at
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