Autohersteller-Garantien: Darauf sollten Sie achten

Ein Neuwagenkauf ist üblicherweise auch mit einer Garantie des Herstellers verbunden.Damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollten Sie bereits beim Kauf auf einige Punkte achten. Die Konsumenteninformation hat eine Übersicht unterschiedlicher Garantieleistungen und den Voraussetzungen einzelner Hersteller erstellt. Vor allem gilt: Garantie und Gewährleistung sind unterschiedliche Dinge, Garantien sind nicht wirklich gratis!

Übersicht zum Download (pdf/25 kb)

Unterschiede Garantie und Gewährleistung

Die Garantie ist eine vertraglich vereinbarte und freiwillige Zusage des Garantiegebers (meist Hersteller) für Mängel im Garantiezeitraum einzustehen. Inhalt und Umfang richten sich nach der jeweiligen Garantieerklärung und sind gesetzlich nicht vorgegeben.

Bei der Gewährleistung handelt es sich um das gesetzliche „Einstehenmüssen“ des verkaufenden Unternehmens für ursprünglich bereits vorhandene Mängel. Bei Neufahrzeugen und Gebrauchte, die nicht älter als ein Jahr sind, beträgt die Gewährleistungsfrist (zur gerichtlichen Geltendmachung) eines ursprünglich vorhandenen Mangels 2 Jahre.

Garantiezeiten nach Hersteller verschieden

Die Erhebung, bei der sich 15 von 24 angefragten Fahrzeugherstellern und Importeuren beteiligten, zeigt, dass die Garantiezeiten von 2 Jahren bis zu 7 (KIA) Jahren variieren.

Von vielen Herstellern, außer BMW, Hyundai, Mercedes, Opel, Skoda, Smart und Volvo wird eine zusätzliche Kilometerbegrenzung innerhalb der Garantiezeit eingezogen.

Service und Inspektionen werden vorausgesetzt
  • Voraussetzung für den Garantieerhalt ist regelmäßig auch die zeitgerechte Durchführung von vorgegebenen Service- und Inspektionsarbeiten.
  • Diese können nach EU-Recht auch von freien Werkstätten durchgeführt werden, müssen allerdings nach Vorgabe des Garantiegebers erfolgen.
  • Knackpunkt ist oft, ob Konsumenten vom drohenden Garantieverlust rechtzeitig informiert werden also eine Information über die bevorstehende Inspektion erhalten.
  • Zusätzliche Mobilitätsgarantien sind oft sehr umfangreich ausgestaltet (neben Abschleppkosten bis zu Hotelrechnungen).
  • Sehr unterschiedlich sind auch die „Anschlussgarantiemöglichkeiten“ (Garantieverlängerung) und deren Kosten, sowie Rost- und Lackgarantien. Zumeist wird übrigens die Durchrostung von Innen nach Außen abgesichert.

Garantien sind nicht wirklich kostenlos

Freiwillige, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende, Zusagen sind natürlich „geldwerte“ Leistungen die Eingang in die Kaufpreisgestaltung finden.

Im Fall des Falles können großzügige Garantieleistungen oder Garantiebestimmungen aber auch tausende Euro an Reparaturkosten, zum Beispiel bei einem Zahnriemenriss, ersparen.

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