Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse
Die Nostrifizierung ist die Gleichstellung eines ausländischen mit einem österreichischen Studienabschluss. Dadurch wird der ausländische Abschluss dem entsprechenden österreichischen Abschluss samt allen sich daraus ergebenden Rechten einschließlich der Führung des entsprechenden österreichischen Grades gleichgestellt. Voraussetzung ist die inhaltliche und umfangmäßige Gleichwertigkeit mit den österreichischen Studien und Prüfungen. Wenn einzelne Studienleistungen auf eine volle Gleichwertigkeit fehlen, können sie als Bedingung für die Nostrifizierung auferlegt werden.
Wer kann eine Nostrifizierung beantragen?
Voraussetzung für die Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses ist der Nachweis, dass die Anerkennung für die Berufsausübung in Österreich zwingend notwendig ist. Dies ist dann der Fall, wenn eine berufliche Tätigkeit in Österreich angestrebt wird, deren Ausübung gesetzlich reglementiert ist und eine bestimmte Qualifikation voraussetzt (z.B. im Bereich der Lehr- und Gesundheitsberufe).
Innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt, die den Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang ermöglichen. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung nicht nötig und auch nicht möglich.
Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?
Zuständige Stelle für die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses ist jene Universität bzw. Fachhochschule, an der ein vergleichbares österreichisches Studium eingerichtet ist. In der Regel kommen somit mehrere Bildungseinrichtungen für die Nostrifizierung in Frage. Wo Sie den Antrag letztlich einbringen, bleibt Ihnen überlassen. Einen AK Tipp zur Wahl der Bildungseinrichtung finden Sie in der Infobox.
Tipp
Die einzelnen Universitäten und Fachhochschulen stellen bei der Nostrifizierung unterschiedliche Anforderungen. Da eine mehrfache Antragstellung und auch ein Wechsel der Bildungseinrichtung im Nachhinein nicht möglich sind, empfehlen wir einen kritischen Vergleich und ein Informationsgespräch vor Einbringung des Antrags auf Nostrifizierung.
Wann ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich?
Nicht nötig ist die Nostrifizierung ausländischer Reifezeugnisse zum Zwecke des Studiums in Österreich. Auch für die Zulassung zum Doktoratsstudium oder zu weiterführenden Lehrgängen ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich. In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule.
Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen
Für eine Reihe von ausländischen Reifezeugnissen ist durch zwischenstaatliche Abkommen die Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Reifezeugnis festgelegt. Einen Link zur Liste jener Staaten, deren Reifezeugnisse durch Abkommen gleichgestellt sind, finden Sie in der Infobox.
zum SeitenanfangWelche Unterlagen sind vorzulegen?
Die benötigten Unterlagen variieren je nachdem durch welche Bildungseinrichtung nostrifiziert werden soll. Genaue Auskunft dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Bildungseinrichtung.
Folgende Unterlagen sind - im Original bzw. in beglaubigter Abschrift - jedenfalls vorzulegen:
- Antragsformular – erhältlich bei der Bildungseinrichtung
- Reisepass
- Unterlagen über das ausländische Studium (z.B. Studienplan, Prüfungszeugnisse, Diploma Supplement)
- Zeugnis über den Abschluss des Studiums
Die Nostrifizierung ist kostenpflichtig.
zum SeitenanfangAuskunft über allgemeine Fragen rund um die Anerkennung im Hochschulbereich
ENIC NARIC AUSTRIA (National Academic Recognition Information Centre)
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Teinfaltstraße 8
A-1014 Wien
Tel. 01/53120-5921
Fax: 01/53120-815921
E-mail: naric@bmwf.gv.at
Bewertung ausländischer Hochschuldiplome
In Fällen, in denen eine Nostrifizierung nicht erforderlich und somit nicht möglich ist, bietet ENIC NARIC AUSTRIA die Möglichkeit kostenloser schriftlicher Bewertungen von Hochschuldiplomen. Diese Bewertungen, die ein rechtlich nicht verbindliches Gutachten darstellen, können vor allem am Arbeitsmarkt hilfreich sein und werden auch vom Arbeitsmarktservice anerkannt. Bei Bedarf stellt Ihnen ENIC NARIC AUSTRIA auch eine Bestätigung über das Recht zur Titelführung in Österreich aus.
Kontakt
AK Bildungsberatung
in Oberösterreich
Tel.: 050/6906-1601
bildungsinfo@akooe.at
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