Kuraufenthalt
Ihr Kreuz tut ständig weh – oder Sie haben Kreislaufbeschwerden oder müssen nach schwerer Krankheit fit werden: Dann können Sie über Ihre Ärztin oder Ihren Arzt eine Kur beantragen. Die Kur-Kosten übernimmt bis auf einen Selbstbehalt Ihre Pensionsversicherung – wenn sie die Kur für notwendig hält.
Kur gilt als Krankenstand
Die Kur gilt als Krankenstand – wenn sie bewilligt ist. Unter dieser Voraussetzung kann Ihnen Ihre Firma die Kur nicht verweigern. Außerdem haben Sie während der Kur Anspruch auf Entgeltfortzahlung von der Firma oder (wenn Sie Ihren Anspruch ausgeschöpft haben) auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Kein Rechtsanspruch auf eine Kur
Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung. Sie haben also keinen Rechtsanspruch darauf. Und: Sie werden immer einer ganz bestimmten Kuranstalt "zugewiesen".
Achtung!
Öfter als 2-mal in 5 Jahren wird Ihnen eine Kur nicht bewilligt, außer Ihr Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert.
Selbstbehalt
Sie müssen für die Kur einen Selbstbehalt zahlen, der von dem Betrag abhängt, den Sie im Monat verdienen:
| Monatsgehalt (brutto) | Selbstbehalt pro Tag |
|---|---|
| bis 1.419.01 Euro | 7,24 Euro |
| bis 2.000,40 Euro | 12,41 Euro |
| über 2.000,40 Euro | 17,58 Euro |
Befreiung vom Selbstbehalt
Keinen Selbstbehalt zahlen müssen Menschen, die ein Bruttogehalt von bis zu 837,63 Euro haben.





