Inkassobüro

Viele Konsumenten beschweren sich über Inkassoforderungen, weil die verrechneten Kosten unübersichtlich sind und zu hoch erscheinen. Unsere Überprüfungen zeigen, dass insbesondere die Höhe der Mahnspesen oft unrechtmäßig ist.

Forderungsschreiben vom Inkassobüro

Wird eine Rechnung ohne berechtigte Gründe nicht rechtzeitig zum Fälligkeitstermin bezahlt, so besteht Zahlungsverzug. Wenn Sie sich schuldhaft im Zahlungsverzug befinden, ist der Gläubiger dazu berechtigt, Ihnen jene Kosten zu verrechnen, die ihm durch die Forderungsbetreibung entstanden sind. Auch Inkassokosten können zu diesen Betreibungskosten zählen, ohne dass Sie persönlich einen Vertrag mit dem Inkassobüro abgeschlossen haben. Es ist völlig ausreichend, dass der Gläubiger das Inkassobüro mit der Eintreibung beauftragt hat. Den Gläubiger trifft auch keine Pflicht, Sie vor der Übergabe der Angelegenheit an ein Inkassobüro zu warnen.

Mahnung

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, dass vorher dreimal vom Gläubiger gemahnt werden muss, besteht keine derartige Verpflichtung des Unternehmens. Bei Zahlungsverzug kann das Unternehmen die Forderung sofort gerichtlich einklagen. Weil es jedoch vorkommen kann, dass eine Rechnung vom Konsumenten mal vergessen wird, reagiert das Unternehmen meist vorher mit einer Mahnung.

Höchstsätze für Inkassospesen

In der Inkassogebührenverordnung werden die Höchstsätze für Inkassospesen (Bearbeitungs-, Mahn- und Evidenzhaltungsgebühren) festgelegt. Diese dürfen nicht überschritten werden. Darüber hinaus müssen die Betreibungskosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Grundforderung stehen. Mahnspesen, die an die Grundforderung heranreichen oder diese sogar übersteigen, werden daher oft als unangemessen hoch zu qualifizieren sein. Außerdem dürfen Ihnen nur Kosten für notwendige und zweckentsprechende Betreibungshandlungen verrechnet werden. Mehrere, kurz aufeinander folgende Mahnschreiben werden diese Voraussetzung meist nicht erfüllen.
Hält sich das Inkassobüro nicht an diese Regeln, so raten wir zu einem Rechnungseinspruch per Einschreiben, in dem Sie das Unternehmen zu einer schriftlichen Stellungnahme bezüglich Ihrer Bedenken auffordern.

Aufschlüsselung der Forderung

Sollte das Forderungsschreiben unübersichtlich sein, dann fordern Sie das Inkassobüro per Einschreiben zu einer Aufschlüsselung der Forderung auf. Es muss für Sie erkennbar sein, woraus sich die Forderung zusammensetzt. Dann können Sie auch überprüfen, ob die Höhe der Forderung rechtmäßig ist.

Nehmen Sie mit dem Gläubiger Kontakt auf!

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung erhalten haben, überprüfen Sie die Rechnung sofort. Besteht sie zu Recht, sollte sie unverzüglich beglichen werden. Andernfalls nehmen Sie am besten sofort mit dem Gläubiger und Inkassobüro Kontakt auf! Die Kontaktaufnahme ist auch für Fälle ratsam, in denen Zahlungsschwierigkeiten bestehen. Hier kann es sinnvoll sein, einen Zahlungsvorschlag vorzulegen oder um eine Ratenvereinbarung anzusuchen. Lassen Sie sich die ausgehandelten Abmachungen immer schriftlich bestätigen, damit Sie einen Beweis in der Hand haben. Achten Sie jedoch vor der Unterzeichnung einer Ratenvereinbarung oder eines Anerkenntnisses gut darauf, ob die darin festegelegte Forderung auch richtig ist. Eine spätere Reklamation ist meist nicht mehr möglich!
Erhalten Sie trotz bereits bezahlter Rechnung eine Mahnung, so lassen Sie dem Gläubiger per Einschreiben ein Kopie der Zahlungsbestätigung zukommen.

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