Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe
Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit
sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen: entweder beim Dienstgeber mit dem Formular L 34 oder über die Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L 1.
Kleines Pendlerpauschale
Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als 20 Kilometer.
Werte jährlich in €:
| Einfache Fahrstrecke | 1.1.06 - 30.6.07 | 1.7.07 - 30.6.08 | ab 1.7.08 | ab 1.1.2011 |
|---|---|---|---|---|
| 20 - 40 km | 495 € | 546 € | 630 € | 696 € |
| 40 - 60 km | 981 € | 1.080 € | 1.242 € | 1.356 € |
| über 60 km | 1.467 € | 1.614 € | 1.857 € | 2.016 € |
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Großes Pendlerpauschale
Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als zwei Kilometer und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar.
Eine Unzumutbarkeit liegt vor- bei einer Gehbehinderung,
- bei einer Sehbehinderung,
- wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt,
- wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.
Werte jährlich in €:
|
Einfache Fahr- strecke |
unzumut- bare Wegzeit pro einfacher Strecke | 1.1.06 - 30.6.07 | 1.7.07 - 30.6.08 | ab 1.7.2008 | ab 1.1.2011 |
|---|---|---|---|---|---|
| 2 - 20 km |
mehr als 1 1/2 Stunden |
270 € | 297 € | 342 € | 372 € |
| 20 - 40 km |
mehr als 2 Stunden |
1.071 € | 1.179 € | 1.356 € | 1.476 € |
| 40 - 60 km |
mehr als 2 1/2 Stunden |
1.863 € | 2.052 € | 2.361 € | 2.568 € |
| über 60 km | 2.664 € | 2.931 € | 3.372 € | 3.672 € | |
Achtung
Das Pauschale steht Ihnen auch während des Urlaubs oder Krankenstandes zu und auch, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft gegründet haben.
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