Pendlerpauschale, Fernpendlerbeihilfe

Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit

sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen: entweder beim Dienstgeber mit dem Formular L 34 oder über die Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L 1.

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Kleines Pendlerpauschale

Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als 20 Kilometer.

Werte jährlich in €:

Einfache Fahrstrecke1.1.06 - 30.6.07 1.7.07 - 30.6.08ab 1.7.08 ab 1.1.2011
20 - 40 km 495 € 546 € 630 € 696 €
40 - 60 km 981 € 1.080 € 1.242 € 1.356 €
über 60 km 1.467 € 1.614 € 1.857 € 2.016 €
    

 

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Großes Pendlerpauschale

Voraussetzung: Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als zwei Kilometer und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar.

Eine Unzumutbarkeit liegt vor

  • bei einer Gehbehinderung,
  • bei einer Sehbehinderung,
  • wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt,
  • wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.

Werte jährlich in €:

Einfache Fahr-

strecke

unzumut-

bare Wegzeit

pro einfacher Strecke

1.1.06 - 30.6.071.7.07 - 30.6.08ab 1.7.2008 ab 1.1.2011
2 - 20 km

mehr als

1 1/2 Stunden

270 € 297 € 342 € 372 €
20 - 40 km

mehr als

2 Stunden

1.071 € 1.179 € 1.356 € 1.476 €
40 - 60 km

mehr als

2 1/2 Stunden

1.863 € 2.052 € 2.361 € 2.568 €
über 60 km   2.664 € 2.931 € 3.372 € 3.672 €
      

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