Pendlerpauschale

Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit

sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen.

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Kleines Pendlerpauschale

Voraussetzung:
  • Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als 20 Kilometer.

Werte in Euro (jährlich):

Einfache
Fahrstrecke
bis
30.6.2007
1.7.2007
bis
30.6.2008
1.7.2008
bis
31.12.2010
ab
1.1.2011
20 - 40 km 495 € 546 € 630 € 696 €
40 - 60 km 981 € 1.080 € 1.242 € 1.356 €
über 60 km 1.467 € 1.614 € 1.857 € 2.016 €
    

 

Werte in Euro (monatlich):

Einfache
Fahrstrecke
bis
30.6.2007
1.7.2007
bis
30.6.2008
1.7.2008
bis
31.12.3010
ab
1.1.2011
20 - 40 km 41,25 € 45,50 € 52,50 € 58,00 €
40 - 60 km 81,75 € 90,00 € 103,50 € 113,00 €
über 60 km 122,25 € 134,50 € 154,75 € 168,00 €
     


 

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Großes Pendlerpauschale

Voraussetzung:
  • Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als zwei Kilometer.
  • Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar.
Eine Unzumutbarkeit liegt vor

  • bei einer Gehbehinderung,
  • bei einer Sehbehinderung,
  • wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt,
  • wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.
 Berechnung der Fahrtdauer
  Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels
+ Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels
(es ist vom schnellsten auszugehen, z.B. U-Bahn statt Bus)
+ Wartezeit beim Umsteigen
+ Wegzeit von der Ausstiegstelle zum Arbeitsplatz
+ Wartezeit auf den Arbeitsbeginn
(bei Gleitzeit ist der Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende an die Benützungsmöglichkeiten des Massenverkehrsmittels anzupassen)
= Fahrtdauer
  

Bei der Heimfahrt wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet.

Keine Überschreitung der Fahrtdauer für eine bestimmte Wegstrecke liegt vor:

  • wenn für die einfache Wegstrecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als 90 Minuten gebraucht wird oder
  • wenn die Fahrzeit zwar mehr als 90 Minuten beträgt, diese aber höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Auto.


Werte in Euro (jährlich):

Einfache
Fahrstrecke
bis
30.6.2007
1.7.2007
bis
30.6.2008
1.7.2008
bis
31.12.2010
ab
1.1.2011
2 - 20 km 270 € 297 € 342 € 372 €
20 - 40 km 1.071 € 1.179 € 1.356 € 1.476 €
40 - 60 km 1.863 € 2.052 € 2.361 € 2.568 €
über 60 km 2.664 € 2.931 € 3.372 € 3.672 €
    

 

Werte in Euro (monatlich):

Einfache
Fahrstrecke
bis
30.6.2007
1.7.2007
bis
30.6.2008
1.7.2008
bis
31.12.2010
ab
1.1.2011
2 - 20 km 22,50 € 24,75 € 28,50 € 31,00 €
20 - 40 km 89,25 € 98,25 € 113,00 € 123,00 €
40 - 60 km 155, 25 € 171,00 € 196,75 € 214,00 €
über 60 km 222,00 € 244,25 € 281,00 € 306,00 €
     


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Beantragung des Pendlerpauschales

Um das Pendlerpauschale beantragen zu können, müssen die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein. Das bedeutet, dass die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats (11 von 20 Arbeitstagen in einem Monat) zurückgelegt werden müssen.

Es gibt zwei Möglichkeiten das Pendlerpauschale zu beantragen:

  • Mit dem Formular L 34
    Mit diesem Formular können Sie das Pendlerpauschale direkt bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dann wird das Pauschale regelmäßig bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt.

  • Mit dem Formular L 1
    Wenn das Pauschale nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, können Sie das Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.


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Berechnungsbeispiele zum Pendlerpauschale

Kilometer
Wohnung -
Arbeitsstätte
Wegzeit
Öffi
Wegzeit
PKW
Kleines PP Großes PP
35 km 85 min 25 min ja
(weniger als 90 min)
nein
35 km 100 min 35 min ja
(mehr als 90 min,
jedoch weniger als die dreifache Zeit mit KFZ - 105 min)
nein
55 km 135 min 40 min nein ja
(mehr als 90 min und
mehr als die dreifache Zeit mit KFZ - 120 min)
70 km 160 min 90 min nein ja
(mehr als 2,5 Stunden)

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