Pendlerpauschale
Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeit
sind grundsätzlich mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 € jährlich abgegolten. Dieser wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich ein Pendlerpauschale beantragen.
- Kleines Pendlerpauschale
- Großes Pendlerpauschale
- Beantragung des Pendlerpauschales
- Berechnungsbeispiele
Kleines Pendlerpauschale
Voraussetzung:
- Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als 20 Kilometer.
Werte in Euro (jährlich):
| Einfache Fahrstrecke | bis 30.6.2007 | 1.7.2007 bis 30.6.2008 | 1.7.2008 bis 31.12.2010 | ab 1.1.2011 |
|---|---|---|---|---|
| 20 - 40 km | 495 € | 546 € | 630 € | 696 € |
| 40 - 60 km | 981 € | 1.080 € | 1.242 € | 1.356 € |
| über 60 km | 1.467 € | 1.614 € | 1.857 € | 2.016 € |
Werte in Euro (monatlich):
| Einfache Fahrstrecke | bis 30.6.2007 | 1.7.2007 bis 30.6.2008 | 1.7.2008 bis 31.12.3010 | ab 1.1.2011 |
|---|---|---|---|---|
| 20 - 40 km | 41,25 € | 45,50 € | 52,50 € | 58,00 € |
| 40 - 60 km | 81,75 € | 90,00 € | 103,50 € | 113,00 € |
| über 60 km | 122,25 € | 134,50 € | 154,75 € | 168,00 € |
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Großes Pendlerpauschale
Voraussetzung:
- Die einfache Fahrstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt mehr als zwei Kilometer.
- Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar.
- bei einer Gehbehinderung,
- bei einer Sehbehinderung,
- wenn auf der überwiegenden Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel fährt,
- wenn die Wegzeit hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist.
| Berechnung der Fahrtdauer | |
|---|---|
| Wegzeit von der Wohnung bis zur Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels | |
| + | Fahrtdauer des öffentlichen Verkehrsmittels (es ist vom schnellsten auszugehen, z.B. U-Bahn statt Bus) |
| + | Wartezeit beim Umsteigen |
| + | Wegzeit von der Ausstiegstelle zum Arbeitsplatz |
| + | Wartezeit auf den Arbeitsbeginn (bei Gleitzeit ist der Arbeitsbeginn bzw. das Arbeitsende an die Benützungsmöglichkeiten des Massenverkehrsmittels anzupassen) |
| = | Fahrtdauer |
Bei der Heimfahrt wird in umgekehrter Reihenfolge gerechnet.
Keine Überschreitung der Fahrtdauer für eine bestimmte Wegstrecke liegt vor:
- wenn für die einfache Wegstrecke mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr als 90 Minuten gebraucht wird oder
- wenn die Fahrzeit zwar mehr als 90 Minuten beträgt, diese aber höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Auto.
Hinweis
Bei einer Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel von mehr als 2,5 Stunden (einfache Fahrt) steht das große Pendlerpauschale jedenfalls zu, es ist kein Vergleich mit einer PKW Fahrt notwendig.
Werte in Euro (jährlich):
| Einfache Fahrstrecke | bis 30.6.2007 | 1.7.2007 bis 30.6.2008 | 1.7.2008 bis 31.12.2010 | ab 1.1.2011 |
|---|---|---|---|---|
| 2 - 20 km | 270 € | 297 € | 342 € | 372 € |
| 20 - 40 km | 1.071 € | 1.179 € | 1.356 € | 1.476 € |
| 40 - 60 km | 1.863 € | 2.052 € | 2.361 € | 2.568 € |
| über 60 km | 2.664 € | 2.931 € | 3.372 € | 3.672 € |
Werte in Euro (monatlich):
| Einfache Fahrstrecke | bis 30.6.2007 | 1.7.2007 bis 30.6.2008 | 1.7.2008 bis 31.12.2010 | ab 1.1.2011 |
|---|---|---|---|---|
| 2 - 20 km | 22,50 € | 24,75 € | 28,50 € | 31,00 € |
| 20 - 40 km | 89,25 € | 98,25 € | 113,00 € | 123,00 € |
| 40 - 60 km | 155, 25 € | 171,00 € | 196,75 € | 214,00 € |
| über 60 km | 222,00 € | 244,25 € | 281,00 € | 306,00 € |
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Beantragung des Pendlerpauschales
Um das Pendlerpauschale beantragen zu können, müssen die Voraussetzungen dafür überwiegend im Lohnzahlungszeitraum gegeben sein. Das bedeutet, dass die Strecke Wohnung - Arbeitsstätte an mehr als der Hälfte der möglichen Arbeitstage eines Monats (11 von 20 Arbeitstagen in einem Monat) zurückgelegt werden müssen.
Achtung
Das Pauschale steht Ihnen auch während des Urlaubs oder Krankenstandes zu und auch, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft gegründet haben.
Das Pendlerpauschale steht auch dann zu, wenn für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Dienstfahrzeug benutzt wird. Wenn allerdings die Arbeitnehmer/innen beispielsweise mit einem Firmenbus befördert werden, haben sie keinen Anspruch auf das Pauschale.
Es gibt zwei Möglichkeiten das Pendlerpauschale zu beantragen:
- Mit dem Formular L 34
Mit diesem Formular können Sie das Pendlerpauschale direkt bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Dann wird das Pauschale regelmäßig bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt. - Mit dem Formular L 1
Wenn das Pauschale nicht bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wird, können Sie das Pendlerpauschale im Rahmen der Werbungskosten bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung geltend machen.
Hinweis:
Das Pendlerpauschale wird nicht gänzlich zurückerstattet sondern der Betrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage.
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Berechnungsbeispiele zum Pendlerpauschale
| Kilometer Wohnung - Arbeitsstätte |
Wegzeit Öffi |
Wegzeit PKW |
Kleines PP | Großes PP |
|---|---|---|---|---|
| 35 km | 85 min | 25 min | ja (weniger als 90 min) |
nein |
| 35 km | 100 min | 35 min | ja (mehr als 90 min, jedoch weniger als die dreifache Zeit mit KFZ - 105 min) |
nein |
| 55 km | 135 min | 40 min | nein | ja (mehr als 90 min und mehr als die dreifache Zeit mit KFZ - 120 min) |
| 70 km | 160 min | 90 min | nein | ja (mehr als 2,5 Stunden) |





