Persönliche Schutzausrüstung
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Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern/-innen benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.
Schutzausrüstung wird bei Arbeitsplatzevaluierung festgelegt
PSA ist das letzte Mittel zum Schutz der Beschäftigten und daher nur dann einzusetzen, wenn alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschöpft sind und trotzdem immer noch ein Restrisiko besteht. Welche Schutzausrüstung im jeweiligen Fall auszuwählen ist, wird im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung festgelegt. Dabei ist zu beachten, dass die PSA den Bestimmungen der PSA-Sicherheitsverordnung entspricht und mit der CE-Kennzeichnung versehen ist. Die PSA muss natürlich Schutz gegenüber dem jeweiligen Risiko bieten sowie für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sein. Außerdem muss sie den ergonomischen und gesundheitlichen Erfordernissen der Anwenderin/des Anwenders entsprechen.
Auf Kosten des Arbeitgebers
Ist das Tragen von PSA erforderlich, muss diese von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber auf ihre/seine Kosten zur Verfügung gestellt werden. Sie/er muss auch für Ersatz bei Beschädigung und für regelmäßige Wartung entsprechend der Herstellerangaben sorgen. Arbeitnehmer/-innen sind verpflichtet, die von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber festgelegte Schutzausrüstung auch wirklich zu verwenden. Da die PSA für den persönlichen Gebrauch durch die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer bestimmt ist, muss jeder/-m Beschäftigten eine eigene Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Tragekomfort
Das Tragen der Schutzausrüstung stellt eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Beschäftigten dar. Daher ist es wichtig, dass die Schutzausrüstung neben ausreichendem Schutz auch optimalen Tragekomfort gewährleistet.
Beim Ankauf von PSA sollte daher nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auch auf Qualität geachtet werden. Unbequeme oder unästhetische PSA wird von den Beschäftigten nicht gut angenommen. Die teuerste Schutzausrüstung ist noch immer jene, welche unzureichend Schutz bietet oder nicht getragen wird. Betriebsrat, Arbeitsmediziner/-in und die Sicherheitsfachkraft sind bei der Auswahl der PSA einzubeziehen! Ist im Betrieb kein Betriebsrat eingerichtet, sind stattdessen die Sicherheitsvertrauenspersonen bei der Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung zu beteiligen!
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Infobox
Downloads
Plakat
- Wandzeitung 2012 - Nr. 1: Die persönliche Schutzausrüstung
- Wandzeitung 2009 - Nr. 1: Sicherheitsvertrauensperson und Betriebsrat - Ein starkes Team!
- Wandzeitung 2008 - Nr. 3: Gemeinsam für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen!
- Wandzeitung 2007 - Nr. 2: Unterweisung im Betrieb




