Pflegevorsorge: große Unterschiede bei Angeboten

Wer seine Angehörigen im Pflegefall nicht belasten möchte oder von vornherein keine Unterstützung durch private Hilfe hat, kann mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich haben die Angebote der Versicherungsunternehmen unter die Lupe genommen. Ergebnis: Die Angebote unterscheiden sich stark. Vor Abschluss sollte man sich daher die Zeit für eine ausführliche Beratung nehmen und auch die Versicherungsbedingungen prüfen. Billig sind Pflegeversicherungen nicht.

zum Seitenanfang

Wie hoch ist das private Pflegegeld?

Bezugsgröße ist bei den meisten Anbietern die versicherte Pflegerente, die im Falle der höchsten Pflegebedürftigkeit zu 100 Prozent oder um einen festgesetzten Prozentsatz erhöht ausbezahlt wird. Das sind zum Beispiel ...

  • bei der Uniqa Personenversicherung 150 Prozent in der höchsten Pflegestufe (Hilfe ist bei allen sechs definierten Grundverrichtungen oder bei schwerer Demenz nötig).

  • Bei der Nürnberger Versicherung kann schon ab der Leistungsstufe I (die vom Pflegeaufwand der gesetzlichen Pflegestufe 3 entspricht) die Auszahlung der Pflegerente zu 100 Prozent gewählt werden.

  • Bei der Wiener Städtischen Versicherung ist keine frei wählbare Pflegerente versichert, sondern die Leistung erfolgt in Prozenten (25, 100 oder 200 Prozent) des gesetzlichen Pflegegeldes der jeweiligen gesetzlichen Pflegestufe.
zum Seitenanfang

Wie und wie lange kann/muss die Prämie bezahlt werden?

Die Prämien können laufend, auch unterjährig – etwa monatlich mit Zuschlag - oder als Einmalerlag beglichen werden. Bei laufender Prämienzahlung endet diese mit der Pflegebedürftigkeit, mit dem Ableben oder mit dem 85. Lebensjahr des Versicherten.

Bei Beitritt in jungen Jahren und/oder innerhalb einer bestimmten Zeit ab Vertragsabschluss kann bei einigen Anbietern und Tarifen in einen Tarif mit höherer Leistung ein Umstieg ohne ärztliche Überprüfung beantragt werden (siehe Zusatzleistungen). Das Höchstbeitrittsalter und die damit verbundenen Leistungen legt der Anbieter fest.

Ab Anerkennung der Leistungspflicht durch den Versicherer sind keine weiteren Prämien zu bezahlen. Wobei die Pflege-bedürftigkeit durch den Versicherten nachzuweisen ist. Im Zeitraum von Antragstellung bis zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit besteht Prämienzahlungspflicht.

Bei der Oberösterreichischen Versicherung kann die Prämie bis zur Entscheidung zinslos gestundet werden, bei der Nürnberger bis zu fünf Jahren. Die Oberösterreichische bietet darüber hinaus die Option auf eine Vorauszahlung der Pflegerente von bis zu drei Monatsrenten ohne vorherige Überprüfung.

zum Seitenanfang

Wann und in welchem Umfang bekomme ich Pflegegeld?

Die Höhe des privaten Pflegegeldes ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang (versicherte Rente und Stufe, ab der die Versicherung leistet) und vom individuellen Grad der Pflegebedürftigkeit.

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt entweder nach den sieben gesetzlichen Pflegestufen (siehe Infobox, Einstufung bei Generali Versicherung, Uniqa CarePLUS und Wiener Städtische Versicherung) oder nach einem anerkannten System, das sich an sechs Grundverrichtungen des täglichen Lebens orientiert und wenn zu deren Bewältigung trotz Einsatz von Hilfsmitteln (technischer und medizinischer) in erheblichem Umfang fremde Hilfe benötigt wird.

Diese sind:
  • Fortbewegen im Zimmer
  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Verrichten der Notdurft

Dieses System liegt den Angeboten der Donau Versicherung, der Nürnberger Versicherung, der Oberösterreichischen Versicherung und der Uniqa (Pflege-Rentenversicherung) zugrunde. Falls sich nach der gesetzlichen Einstufung eine für den Versicherten günstigere Situation ergeben würde, zieht die Nürnberger Versicherung diese heran.

Die Rentenleistung gebührt lebenslang im Ausmaß der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit und wird bei einer Veränderung nach oben und nach unten angepasst. Voraussetzung für die Entstehung eines Leistungsanspruchs ist eine dauernde Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten (Ausnahmen siehe Zusatzleistungen).

zum Seitenanfang

Zusatzleistungen

Die Generali bietet auch einen Kostenersatz bei vorübergehender Pflege und Betreuung ab einer voraussichtlichen Dauer von drei Tagen für maximal 60 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Uniqa bietet diese Leistung als Zusatztarif für einen maximalen Pflegebedarf von 45 Tagen pro Kalenderjahr an. Voraussetzung für den Kostenersatz ist die Organisation der notwendigen Pflege durch das jeweilige Versicherungsunternehmen beziehungsweise dass die Pflege durch ein Partnerunternehmen erbracht wird. Andere bestehende Pflegeleistungsansprüche (etwa gesetzliche) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Im Rahmen eines weiteren Tarifs „CarePLUS“ bietet die Uniqa zum gesetzlichen Pflegegeld ab der Pflegestufe 4 eine Pflegepauschale zwischen 528 Euro (Pflegestufe 4) und 2.112 Euro (Pflegestufe 7) an und als Vorsorgeform „CarePLUS Optimal“ unter anderem sogar eine zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 21.112 Euro bei Diagnose bestimmter, aufgezählter, Krankheiten vor dem 60. Lebensjahr (Höchstabschlussalter: 55 Jahre).

Als wählbaren Zusatzbaustein bietet die Generali auch die Möglichkeit innerhalb von 10 Jahren (max. bis zum 60. Lebensjahr) einer Leistungserhöhung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung. Auch bei der Nürnberger ist eine Leistungserhöhung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in bestimmten (aufgezählten) Fällen möglich.

zum Seitenanfang

Auszahlung der Pflegerenten

Die Pflegerenten werden monatlich im Voraus oder im Nachhinein ausbezahlt. Achtung: bei manchen Tarifen kann eine Wartezeit vereinbart sein. Stellt sich die Pflegebedürftigkeit oder das Ereignis, das zur Pflegebedürftigkeit führt, in dieser ein, ist der Versicherer unter Umständen leistungsfrei.

Bei der Nürnberger Versicherung endet der Vertrag bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit (außer bei Unfall) und es wird die Deckungsrückstellung ausbezahlt. Eine generelle Wartezeit von drei Monaten besteht etwa bei der s Versicherung, außer die Pflegebedürftigkeit wurde durch einen Unfall hervorgerufen.

  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

1 + 8 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.