Pflegevorsorge: große Unterschiede bei Angeboten
-
|
Mehr
Wer seine Angehörigen im Pflegefall nicht belasten möchte oder von vornherein keine Unterstützung durch private Hilfe hat, kann mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Die Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer Oberösterreich haben die Angebote der Versicherungsunternehmen unter die Lupe genommen. Ergebnis: Die Angebote unterscheiden sich stark. Vor Abschluss sollte man sich daher die Zeit für eine ausführliche Beratung nehmen und auch die Versicherungsbedingungen prüfen. Billig sind Pflegeversicherungen nicht.
- Wie hoch ist das private Pflegegeld?
- Wie und wie lange kann/muss die Prämie bezahlt werden?
- Wann und in welchem Umfang bekomme ich Pflegegeld?
- Zusatzleistungen
- Auszahlung der Pflegerenten
Wie hoch ist das private Pflegegeld?
Bezugsgröße ist bei den meisten Anbietern die versicherte Pflegerente, die im Falle der höchsten Pflegebedürftigkeit zu 100 Prozent oder um einen festgesetzten Prozentsatz erhöht ausbezahlt wird. Das sind zum Beispiel ...
- bei der Uniqa Personenversicherung 150 Prozent in der höchsten Pflegestufe (Hilfe ist bei allen sechs definierten Grundverrichtungen oder bei schwerer Demenz nötig).
- Bei der Nürnberger Versicherung kann schon ab der Leistungsstufe I (die vom Pflegeaufwand der gesetzlichen Pflegestufe 3 entspricht) die Auszahlung der Pflegerente zu 100 Prozent gewählt werden.
- Bei der Wiener Städtischen Versicherung ist keine frei wählbare Pflegerente versichert, sondern die Leistung erfolgt in Prozenten (25, 100 oder 200 Prozent) des gesetzlichen Pflegegeldes der jeweiligen gesetzlichen Pflegestufe.
Wie und wie lange kann/muss die Prämie bezahlt werden?
Die Prämien können laufend, auch unterjährig – etwa monatlich mit Zuschlag - oder als Einmalerlag beglichen werden. Bei laufender Prämienzahlung endet diese mit der Pflegebedürftigkeit, mit dem Ableben oder mit dem 85. Lebensjahr des Versicherten.
Bei Beitritt in jungen Jahren und/oder innerhalb einer bestimmten Zeit ab Vertragsabschluss kann bei einigen Anbietern und Tarifen in einen Tarif mit höherer Leistung ein Umstieg ohne ärztliche Überprüfung beantragt werden (siehe Zusatzleistungen). Das Höchstbeitrittsalter und die damit verbundenen Leistungen legt der Anbieter fest.
Ab Anerkennung der Leistungspflicht durch den Versicherer sind keine weiteren Prämien zu bezahlen. Wobei die Pflege-bedürftigkeit durch den Versicherten nachzuweisen ist. Im Zeitraum von Antragstellung bis zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit besteht Prämienzahlungspflicht.
Bei der Oberösterreichischen Versicherung kann die Prämie bis zur Entscheidung zinslos gestundet werden, bei der Nürnberger bis zu fünf Jahren. Die Oberösterreichische bietet darüber hinaus die Option auf eine Vorauszahlung der Pflegerente von bis zu drei Monatsrenten ohne vorherige Überprüfung.
Was kostet eine Pflegegeldversicherung?
Nachdem die Versicherungsangebote sehr unterschiedlich gestaltet sind, ist ein Prämienvergleich nur im Einzelfall mit klarer Leistungsdefinition möglich. Die Bandbreite bei den uns vorliegenden Angeboten für einen 40 jährigen Mann reicht von 7,50 Euro für einen Basistarif (geleistet werden 25 Prozent des gesetzlichen Pflegegeldes ab Pflegestufe 4) bis 70,31 Euro pro Monat für eine Komfortvariante (geleistet werden 100 Prozent des gesetzlichen Pflegegeldes ab der Pflegestufe 1).
Wann und in welchem Umfang bekomme ich Pflegegeld?
Die Höhe des privaten Pflegegeldes ist abhängig vom gewählten Versicherungsumfang (versicherte Rente und Stufe, ab der die Versicherung leistet) und vom individuellen Grad der Pflegebedürftigkeit.
Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit erfolgt entweder nach den sieben gesetzlichen Pflegestufen (siehe Infobox, Einstufung bei Generali Versicherung, Uniqa CarePLUS und Wiener Städtische Versicherung) oder nach einem anerkannten System, das sich an sechs Grundverrichtungen des täglichen Lebens orientiert und wenn zu deren Bewältigung trotz Einsatz von Hilfsmitteln (technischer und medizinischer) in erheblichem Umfang fremde Hilfe benötigt wird.
- Fortbewegen im Zimmer
- Aufstehen und Zubettgehen
- An- und Auskleiden
- Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
- Waschen, Kämmen und Rasieren
- Verrichten der Notdurft
Dieses System liegt den Angeboten der Donau Versicherung, der Nürnberger Versicherung, der Oberösterreichischen Versicherung und der Uniqa (Pflege-Rentenversicherung) zugrunde. Falls sich nach der gesetzlichen Einstufung eine für den Versicherten günstigere Situation ergeben würde, zieht die Nürnberger Versicherung diese heran.
Die Rentenleistung gebührt lebenslang im Ausmaß der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit und wird bei einer Veränderung nach oben und nach unten angepasst. Voraussetzung für die Entstehung eines Leistungsanspruchs ist eine dauernde Pflegebedürftigkeit von mindestens sechs Monaten (Ausnahmen siehe Zusatzleistungen).
Achtung:
Die Versicherungsbedingungen einiger Anbieter sehen vor, dass die Pflegerente nur dann ausgezahlt wird, wenn sich der Versicherte in Österreich aufhält. Auch wenn die vorübergehende Abwesenheit über die in den Versicherungs-bedingungen genannte Frist hinausgeht, kann der Versicherer das Recht haben, die Rentenzahlung auszusetzen.
Sollte bei Vertragsabschluss bereits feststehen, dass im Pflegefall der Wohnsitz verlegt wird, ist auf diesen Leistungsumfang besonders zu achten beziehungsweise dieser zu erweitern.
Zusatzleistungen
Die Generali bietet auch einen Kostenersatz bei vorübergehender Pflege und Betreuung ab einer voraussichtlichen Dauer von drei Tagen für maximal 60 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren. Die Uniqa bietet diese Leistung als Zusatztarif für einen maximalen Pflegebedarf von 45 Tagen pro Kalenderjahr an. Voraussetzung für den Kostenersatz ist die Organisation der notwendigen Pflege durch das jeweilige Versicherungsunternehmen beziehungsweise dass die Pflege durch ein Partnerunternehmen erbracht wird. Andere bestehende Pflegeleistungsansprüche (etwa gesetzliche) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen eines weiteren Tarifs „CarePLUS“ bietet die Uniqa zum gesetzlichen Pflegegeld ab der Pflegestufe 4 eine Pflegepauschale zwischen 528 Euro (Pflegestufe 4) und 2.112 Euro (Pflegestufe 7) an und als Vorsorgeform „CarePLUS Optimal“ unter anderem sogar eine zusätzliche Soforthilfe in Höhe von 21.112 Euro bei Diagnose bestimmter, aufgezählter, Krankheiten vor dem 60. Lebensjahr (Höchstabschlussalter: 55 Jahre).
Als wählbaren Zusatzbaustein bietet die Generali auch die Möglichkeit innerhalb von 10 Jahren (max. bis zum 60. Lebensjahr) einer Leistungserhöhung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung. Auch bei der Nürnberger ist eine Leistungserhöhung ohne neuerliche Gesundheitsprüfung in bestimmten (aufgezählten) Fällen möglich.
Auszahlung der Pflegerenten
Die Pflegerenten werden monatlich im Voraus oder im Nachhinein ausbezahlt. Achtung: bei manchen Tarifen kann eine Wartezeit vereinbart sein. Stellt sich die Pflegebedürftigkeit oder das Ereignis, das zur Pflegebedürftigkeit führt, in dieser ein, ist der Versicherer unter Umständen leistungsfrei.
Bei der Nürnberger Versicherung endet der Vertrag bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit innerhalb der Wartezeit (außer bei Unfall) und es wird die Deckungsrückstellung ausbezahlt. Eine generelle Wartezeit von drei Monaten besteht etwa bei der s Versicherung, außer die Pflegebedürftigkeit wurde durch einen Unfall hervorgerufen.
Tipps – darauf sollten Sie achten:
• Angebot auf Leistung prüfen. Zusatzleistungen, die nicht benötigt oder gewünscht werden, kosten trotzdem Geld. Bei Wahlmöglichkeit kann darauf verzichtet werden.
• Wer auch bei geringer Pflegebedürftigkeit auf fremde Hilfe angewiesen ist, sollte besonders darauf achten, ab welchem Grad der Pflegebedürftigkeit eine Leistung erfolgt.
• Die Einstufung nach den Bewertungskriterien der Versicherungen führt bei Außerkrafttreten des Pflegegeldgesetzes zu keiner Veränderung der Leistungsstufen und/oder Leistung.
• Früher Beitritt mit geringen Prämien bringt einen Versicherungsschutz auch in jungen Jahren (z.B. Pflegebedürftigkeit durch Unfall) und kann später bei einigen Anbietern in einen Tarif mit höherer Leistung umgewandelt werden.
-
|
Mehr


