Private Arbeitslosigkeitsversicherung – Angebote genau prüfen

Immer mehr Banken und Versicherungen bieten Produkte zur Absicherung von Arbeitslosigkeit an. Bei den Banken erhält man meist Kombiprodukte, die bei Tod, Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit den Kredit oder fällige Raten abdecken. Die Absicherung eines Kredits (Ableben, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit) über 15.000 Euro mit zehnjähriger Laufzeit kostet zwischen 1015 und 3280 Euro.

Im Versicherungsbereich sind es hauptsächlich Zusatzbausteine, die die laufende Prämienzahlung für bestehende Versicherungsverträge trotz Verdienstausfall sicherstellen. Bei kostenlosen Prämienpausen entfällt meist der Versicherungsschutz. Wer den Versicherungsschutz aufrecht erhalten will, muss mit entsprechenden Kosten rechnen! Das hat ein aktueller Test der Arbeiterkammer ergeben.

Besicherung von Krediten

Obwohl beinahe alle Anbieter auf ein Produkt der CARDIF Allgemeine Versicherung zurück greifen, ist ein Vergleich aufgrund unterschiedlichster Leistungen und Bedingungen kaum möglich. Der Konsument muss sich jedenfalls durch das Kleingedruckte kämpfen, um überhaupt zu wissen, wogegen er versichert ist!

Die Arbeitslosigkeitsversicherung kann meist nur in Kombination mit einer Ablebensversicherung oder einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Tritt Arbeitslosigkeit ein, übernimmt die Versicherung die Ratenzahlung. Meist wird die Ratenübernahme mit zwölf Monaten begrenzt. Auch die monatliche Leistung ist nach obenhin begrenzt, etwa mit 1500 Euro. Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zahlt ist,

  • dass man eine bestimmte Zeit (meist mindestens ein Jahr) ununterbrochen beim selben Arbeitgeber beschäftigt war,
  • unverschuldet arbeitslos wurde,
  • Arbeitslosengeld vom AMS erhält und
  • aktiv Arbeit sucht.

Die meisten Versicherungen zahlen nicht ab dem ersten, sondern erst ab dem vierten Monat Arbeitslosigkeit (Karenzzeit). Tritt die Arbeitslosigkeit in den ersten sechs Versicherungsmonaten ein (Wartezeit), zahlt die Versicherung nicht - auch nicht, wenn die Arbeitslosigkeit nach Ablauf der Wartezeit anhält. Um wiederholt eine Versicherungsleistung zu erhalten, muss man erneut die Voraussetzungen erfüllen. Der Versicherungsschutz besteht maximal bis zum Kreditende beziehungsweise bis zu einer Altersobergrenze (etwa 65 Jahre).

Monatliche Zahlung am günstigsten

Die Prämien der Arbeitslosigkeitsversicherung werden entweder monatlich bezahlt beziehungsweise das Kreditkonto damit belastet. Es ist auch möglich, dass bei Kreditbeginn eine Einmalprämie verrechnet wird. Eine monatliche Belastung ist weitaus günstiger für den Versicherungsnehmer und endet in der Regel mit dem Versicherungsvertrag. Die Einmalprämie führt zu enormen Anfangskosten, die meist zusätzlich zum Kredit finanziert werden müssen und zu höheren Gebühren und Zinsen führen. Außerdem fehlen durchgängig Regelungen, wie die Versicherung bei vorzeitiger Kredittilgung abzurechnen ist und welche Rückzahlung der Versicherungsnehmer erhält.

Allianz hat umfassendes Angebot

Auch bei den Versicherungsunternehmen kooperieren viele Anbieter bei der Arbeitslosigkeitsversicherung mit der CARDIF Allgemeine Versicherung. Das umfassendste Angebot hat die Allianz. Mit "All in One" kann zu allen bestehenden Verträgen ein Betrag bis zu maximal 500 Euro monatlich für den Fall der Arbeitslosigkeit versichert werden. Bei Arbeitslosigkeit werden zuerst die fälligen Prämien abgedeckt. Ein etwaiger Restbetrag wird ausbezahlt. Die Kosten liegen bei 1,99 Euro monatlich pro 50 Euro monatliche Versicherungssumme.

Die übrigen Versicherungen bieten sehr unterschiedliche Leistungen an. Hier einige Beispiele: Bei der Lebensversicherung der Uniqa kann eine kostenlose Prämienfreistellung für bis zu zwei Jahre vereinbart werden. Bei der Unfallversicherung bietet die Donau kostenlos eine Prämienfreistellung für sechs Monate an. Bei der Haushalt- und Eigenheimversicherung kann bei der Generali eine im vorhinein definierte Prämienpause ohne zusätzliche Gebühren eingelegt werden. Die private Krankenversicherung der Wiener Städtischen kann für zwölf Monate ruhend gestellt werden.

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