Private Pensionsvorsorge
-
|
Mehr
Private Pensionsvorsorge ist für viele Konsumenten ein wichtiges Thema. Der bisherige Lebensstandard soll im wohlverdienten Ruhestand aufrechterhalten bleiben und die dazu gewonnene Freizeit, soll entsprechend den eigenen Interessen verbracht werden können.
Alles Sparen ist Vorsorgen
Nicht nur spezielle Produkte mit der Option einer Rentenzahlung sondern auch jedes andere angesparte Kapital kann Pensionsvorsorge sein. Wenn Sie sich sehr bald durch einen langlaufenden Vertrag binden, laufen Sie Gefahr, dass bei unvorhergesehenem Kapitalbedarf eine vorzeitige Vertragsauflösung mit den damit verbundenen finanziellen Nachteilen notwendig ist.
Entscheidet Sie sich für eine Spar- oder Veranlagungsform mit überschaubarer Laufzeit, so haben Sie den Vorteil, dass Sie über das angesparte Kapital leichter und oft mit geringeren finanziellen Einbußen verfügen können. Bei Pensionsantritt entscheiden Sie sich dann, ob Sie das Kapital in eine Rentenversicherung mit sofort beginnender, lebenslanger oder befristeter Rentenzahlung einbringen oder ob Sie das Kapital durch laufende Entnahmen bei Bedarf verwendet.
Vor- und Nachteil einer lebenslangen Rente:
Garantierte Absicherung, egal wie alt Sie werden, aber geringe Flexibilität bei einmaligem höheren Kapitalbedarf.
Vor- und Nachteil einer Kapitalveranlagung mit laufenden Entnahmen:
Große Flexibilität, aber keine Gewähr, dass Ihr vorhandenes Kapital ausreicht.
Falls Sie ein reines Rentenprodukt abschließen möchten, so bieten sich die Rentenversicherung und die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge an.
Rentenversicherung
Bei Abschluss einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kennen Sie bereits am Beginn der Ansparzeit Ihre garantierte Mindestrente. Sie kann durch Gewinnzuweisungen mehr werden, aber nicht weniger. Die ausgewiesenen Renten aus Gewinnzuteilungen sind Prognosen und damit ungewiss. Am Ende der Ansparzeit können Sie sich entscheiden, ob Sie die Leistung als lebenslange Rente, als Rente für einen bestimmten Zeitraum oder eine Kapitalabfindung in Anspruch nehmen möchten.
Darüberhinaus können Sie bei Abschluss des Vertrags eine Garantiezeit festlegen. Das bedeutet, dass die Rentenzahlung nicht mit Ihrem Tod endet, sondern an den/die Begünstigte für einen bestimmten Zeitraum weiter gezahlt wird. Achtung: Je länger die Garantiezeit, desto höher die Kosten. Im Ablebensfall während der Ansparzeit, erhält der/die Begünstigte die bereits geleisteten Einzahlungen rückerstattet.
Bedenken Sie, dass mitversicherte Zusatzleistungen Kosten verursachen, die Ihr Rentenkapital und damit die künftigen Rentenzahlungen verringern. Überlegen Sie deshalb vor Vertragsabschluss, ob eine angebotene Zusatzleistung notwendig oder durch eine andere Versicherung bereits abgesichert ist.
Während der Ansparzeit ist die Rentenversicherung ein relativ unflexibles Produkt. Ein Rückkauf der Versicherung ist erst nach einem Jahr möglich und mit finanziellen Einbußen verbunden. Wenn Sie sich für die Auszahlung einer lebenslangen Rente entscheiden, haben Sie die Gewissheit, dass Sie Zeit Ihres Lebens über die monatlichen Versicherungsleistungen verfügen können.
Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV)
Die PZV ist ein Pensionsvorsorgeprodukt für das Sie vom Staat für die Einzahlungen eines Kalenderjahres eine Prämie erhalten. Leider wird diese Prämie oft fälschlich als Verzinsung verstanden (oder auch so dargestellt angeboten). Tatsächlich werden ab 1.1.2010 die geleisteten Einzahlungen und die staatlichen Prämien entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mindestens zu 30 % in Aktien der Wiener Börse veranlagt, der Rest in anderen Wertpapieren oder im Deckungsstock der Versicherung. Für Neuverträge nach dem 31.12.2009 wird dieser Aktienanteil entsprechend dem Lebenszyklusmodell reduziert: ab dem vollendeten 45. Lebensjahr auf 25 %, ab dem vollendeten 55. Lebensjahr auf 15 %. Alte Verträge können innerhalb der Mindestbindefrist auf Wunsch auf dieses Modell umgestellt werden. Dies führt zu keiner Verlängerung der Mindestbindefrist. Falls die Wertpapierveranlagung keinen Ertrag abwirft, wird die Kapitalgarantie des Anbieters schlagend. Das bedeutet, dass der Wertzuwachs der Veranlagung durch die staatliche Prämie einer jährlichen Verzinsung von unter oder knapp über 1 % p.a. entspricht. Sobald ein Ertrag erwirtschaftet wird, können die Anbieter sämtliche Kosten verrechnen.
Die in den PZV angeführten Renten sind nicht garantiert, da die Verrentung erst bei Pensionsantritt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechnungsgrundlagen erfolgt. Bestehen Sie bei einem Angebot, dass Ihnen die Renten auf Basis der Kapitalgarantie ausgewiesen werden. Bonusrenten oder Renten unter Zugrundelegung einer Ertragsprognose bieten keine ausreichende Information.
Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatliche Prämien sind die Verrentung des Kapitals bei Pensionsantritt und die Einhaltung der gesetzlichen Mindestbindefrist von 10 Jahren. Laut einem Urteil des HG Wien ist eine vorzeitige Kündigung gemäß § 165 VersVG auch vor Ablauf der gesetzlichen Mindestbindefrist möglich. Sollten Sie vor Ablauf dieses Zeitraums gezwungen sein Ihren Vertrag zu kündigen, besteht keine Kapitalgarantie. Es wird lediglich der Rückkaufswert (Einzahlungen vermindert um Kursverluste, Abschlusskosten, Stornoabschläge, staatliche Prämien, Kapitalertragsteuer, ...) ausbezahlt. Damit Sie Ihre finanziellen Verluste abschätzen und gegebenenfalls die Alternative einer Prämienfreistellung wählen können, erkundigen Sie sich vor einer Kündigung über die Höhe Ihrer Auszahlung.
Bei Pensionsantritt, frühestens mit Vollendung des 40. Lebensjahres, können Sie eine lebenslange, gleichbleibende Rente in Anspruch nehmen. Ob Ihr Vertrag eine Kapitalgarantie bei Kapitalabfindung bietet, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Auf jeden Fall wird bei Kapitalwahl am Ende der Laufzeit die Hälfte der staatlichen Prämien abgezogen und die Kapitalerträge werden nachversteuert.
-
|
Mehr





