Private Unfallversicherung

Private Unfallversicherung - wozu?

Die private Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile, die durch einen Unfall entstehen, ausgleichen. Von Bedeutung ist das vor allem bei Freizeitunfällen, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen aufkommt.

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Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Unfallversicherung

Jedes Jahr verunglücken in Österreich rund 830.000 Menschen, 8600 tragen bleibende Schäden davon. Nahezu 70 Prozent der Unfälle mit Invaliditätsfolgen ereignen sich im Bereich Heim, Freizeit und Sport. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung (Arbeitsunfall- und Berufskrankheitenversicherung) abgedeckt. Betroffene können mit einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension rechnen, die vor allem bei Jüngeren jedoch weit unter dem Aktiveinkommen liegt.

Versorgungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung

bestehen insbesondere bei Freizeitunfällen. Zwar sind die Erstversorgung, die medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus, Reha sowie die Versorgung mit Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medikamenten über die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenversicherung) abgesichert. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie etwa eine zusätzliche Unfallrente gibt es in diesem Fall aber nicht.

Nicht erwerbstätige Ehepartner, Vorschulkinder und Pensionisten fallen, obwohl nachweislich besonders gefährdet, ebenfalls aus dem Netz der gesetzlichen Unfallversicherung heraus. Kinder sind nur bei Unfällen in der Schule oder auf dem Hin- und Rückweg pflichtversichert. Mögliche Folge: eine unter Umständen existentielle Versorgungslücke durch behinderungsbedingte Einkommenseinbußen oder auch Umbaumaßnahmen. Eine private Unfallversicherung stellt daher einen sinnvollen Schutz dar.

versichert bzw. versicherbar sind gesetzliche Unfallversicherung private Unfallversicherung
Arbeitsunfälle ja ja
Unfälle in der Schule ja ja
Unfälle am Weg von und zur Arbeit/Schule ja ja
Freizeitunfälle nein ja
nicht erwerbstätige Ehepartner nein ja
Vorschulkinder nein ja
Pensionisten nein ja
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Welche Leistungen werden angeboten?

Damit Sie optimal versichert sind, ist es zweckmäßig, zunächst den gewünschten Versicherungsumfang festzulegen und sich dann Angebote mehrerer Versicherungen einzuholen.

Folgende kombinierbare Leistungsbausteine werden von den meisten Versicherern angeboten:

  • Kapitalleistung bei dauernder Invalidität Tritt aufgrund eines Unfalls eine dauernde Invalidität ein, wird eine Kapitalleistung erbracht. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme, dem vereinbarten Tarif und dem eingetretenen Invaliditätsgrad. Die Versicherungssumme kann frei gewählt werden. Als Richtwert für die Höhe der Versicherungssumme gilt für 30-jährige in etwa das sechsfache, für 40-jährige in etwa das fünffache Jahreseinkommen. An Tarifen werden lineare und progressive Tarife angeboten. Bei linearen Tarifen steigt die Leistung je nach Invaliditätsgrad gleichmäßig an. Bei Tarifen mit einer Progression steigt die Kapitalleistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad (z.B. ab 25 %) überproportional an. Angeboten werden Tarife, die bereits ab einer Dauerinvalidität von 1 % leisten. Zu günstigeren Prämien gibt es auch Tarife, die erst ab einem gewissen Invaliditätsgrad (z.B. erst ab 25 % oder 50 % Invalidität) eine Leistung erbringen. Der Invaliditätsgrad richtet sich grundsätzlich nach der in den Versicherungsbedingungen enthaltenen Gliedertaxe. In dieser ist für jeden Körperteil genau bewertet, welche finanzielle Abgeltung bei Verlust oder dauerhafter Gebrauchsunfähigkeit zu erwarten ist.

  • Unfallrente Bleibt aufgrund eines Unfalls eine dauernde Invalidität von einer gewissen Höhe bestehen (zumeist mindestens zwischen 35 % und 50 %), wird die vereinbarte monatliche Unfallrente ausbezahlt.

  • Unfalltod Bei Unfalltod erhalten die Begünstigten oder Hinterbliebenen die vereinbarte Kapitalleistung.

  • Unfallkosten Übernommen werden Heil-, Bergungs- und Rückholkosten. Inkludiert sind zumeist auch Hub-schrauberbergekosten und die Kosten einer erforderlichen kosmetischen Operation.

  • Spitalgeld Für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung nach einem Unfall erhalten Sie den vereinbarten Betrag (zumeist Beschränkung auf maximal 365 Tage innerhalb von 2 bis 4 Jahren ab dem Unfalltag).

  • Taggeld Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall erhalten Sie den vereinbarten Betrag (zumeist Beschränkung auf maximal 365 Tage innerhalb von 2 bis 4 Jahren ab dem Unfalltag).

Weitere Leistungen, die nur von einzelnen Versicherungen bzw. in einzelnen Tarifen angeboten werden:

Nottransport aus dem Ausland; Neugeborene für einen gewissen Zeitraum mitversichert; Schmerzengeld; Sonderleistung bei Knochenbrüchen oder bei ästhetischer Verunstaltung; Rehabilitationspauschale; Pflegekosten; Kurkosten; Spitalsbegleitkosten für Kinder; Fixkostenersatz bei längerem Spitalsaufenthalt, Assistance-Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, diverse Beratungen, Dolmetschgebühren im Ausland), etc.

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Wann kann ich die Versicherung kündigen?

Langfristige Verträge/Dauerrabatt

Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Konsumenten bereits zum Ablauf des dritten Jahres und dann jährlich kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (aus Beweisgründen am besten mit eingeschriebenem Brief) und spätestens einen Monat vor Ablauf des dritten bzw. eines folgenden Versicherungsjahres beim Versicherer einlangen.

Achtung!
Bei langfristigen Verträgen räumen viele Versicherer ihren Kunden einen Rabatt von zumeist 20 Prozent der Prämienzahlung ein (Dauerrabatt). Die Versicherungsverträge sehen in diesen Fällen vor, dass (zumindest ein Teil) des Dauerrabatts bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung an die Versicherung zurückbezahlt werden muss. Das ist grundsätzlich zulässig. Dauerrabattklauseln können aber aus verschiedenen Gründen gesetzwidrig sein. Dies ist laut einer Entscheidung des OGH vom 21.4.2010 (7Ob266/09g) z.B. dann der Fall, wenn im Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragslaufzeit eine Dauerrabattnachzahlung mit gleich bleibenden jährlichen Beträgen vorgesehen wird, sodass der von der Versicherung rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt. Gleiches gilt auch für gestaffelte Klauseln, die nur einen Sprung (meist nach 5 Jahren) vorsehen. Auch diese Klauseln sind unzulässig. Zulässig sind Klauseln, bei denen der Rückforderungsbetrag z.B. jährlich sinkt.

Ablaufkündigung

Ist der Vertrag auf eine bestimmte Laufzeit befristet (z.B.: 10 Jahre), kann er auch zum Ablauf gekündigt werden. Die Versicherungsverträge sehen dafür meist eine Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten vor. Wurde diese Frist versäumt, kann sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängern. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherungsnehmer vom Versicherer rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals auf sein Kündigungsrecht hingewiesen wurde und im Versicherungsvertrag eine entsprechende Verlängerungsklausel mit dieser Hinweispflicht vereinbart wurde. Liegen die Voraussetzungen für eine automatische Vertragsverlängerung nicht vor, kann sich der Vertrag auch schlüssig verlängern, z.B. durch Einzahlung weiterer Prämien.

Kündigung im Schadensfall

Im Versicherungsfall können unter bestimmten in den Versicherungsbedingungen aufgezählten Voraussetzungen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen.

Achtung!
Wird dadurch ein langfristiger Vertrag vorzeitig aufgekündigt, kann es bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer zu einer Rückforderung eines in Anspruch genommenen Dauerrabatts kommen (siehe Infos unter Kündigungsmöglichkeiten bei langfristigen Verträgen/Dauerrabatt).

Die wirksame Vereinbarung dieses Kündigungsrechtes im Schadensfall setzt unseres Erachtens voraus, dass beide Teile unter denselben Voraussetzungen kündigen können.

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