Rechtsanwalt Michael Bohn verunsichert Konsumenten
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Viele Konsumenten wenden sich an die AK Oberösterreich und berichten über eine Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Michael Bohn aus Gießen. Der Anwalt macht für die Firma Global Factoring Inc. eine Forderung von 140 Euro geltend.
In dem Schreiben wird behauptet, dass im Jahr 2009 eine telefonische Zusage über die Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft erfolgt ist. Für die Bezahlung des monatlichen Spielbeitrages von 79 Euro wurde die Abbuchung vom Konto vereinbart. Eine Lastschrift wurde jedoch von der Bank zurückgebucht. Der Anwalt fordert nun den Spielbeitrag für einen Monat zuzüglich Betreibungskosten.
Betroffene Konsumenten können sich zwar an ein Telefonat erinnern, nicht jedoch an eine telefonische Vereinbarung über einen kostenpflichtigen Vertrag. Sie haben keine schriftliche Auftragsbestätigung und seither auch keine Forderung über monatliche Spielbeiträge einer Firma Global Factoring Inc. erhalten.
Ein Rechtsanwaltsschreiben setzt Betroffene natürlich unter Druck. Dennoch sollten sich Konsumenten nicht verunsichern lassen und auf keinen Fall zahlen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, raten wir Ihnen den Musterbrief (word/25 kb)an Anwalt Michael Bohn zu senden.
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