Reifen-Felgen: Leichter zur Genehmigung

Bereits genehmigte Kombinationen von Reifen und Felgen sind ab sofort in einer Datenbank des Landes abzurufen. Damit entfallen für diese Kombinationen individuelle Genehmigungen – wenn nicht zusätzliche Veränderungen am Fahrzeug notwendig sind.

Erforderlich ist allerdings das Mitführen des Nachweises eines § 57 a Abs. 2 KFG-Ermächtigten ("Pickerlwerkstätte"), mit dem die fachgerechte Anbringung der genehmigten Kombination bestätigt wird.

Die "Musternachweise" können von der Datenbank ausgedruckt werden.

Zur Datenbank der OÖ Landesregierung

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