Reifen-Felgen: Leichter zur Genehmigung
17.05.2010
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Bereits genehmigte Kombinationen von Reifen und Felgen sind ab sofort in einer Datenbank des Landes abzurufen. Damit entfallen für diese Kombinationen individuelle Genehmigungen – wenn nicht zusätzliche Veränderungen am Fahrzeug notwendig sind.
Erforderlich ist allerdings das Mitführen des Nachweises eines § 57 a Abs. 2 KFG-Ermächtigten ("Pickerlwerkstätte"), mit dem die fachgerechte Anbringung der genehmigten Kombination bestätigt wird.
Die "Musternachweise" können von der Datenbank ausgedruckt werden.
Zur Datenbank der OÖ Landesregierung
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