Rufnummernmitnahme
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Beim Wechsel des Handybetreibers kann die alte Telefonnummer samt Vorwahl mitgenommen werden.
Der Ablauf
- Mitgenommen werden können die Rufnummern von Vertrags- und Wertkartenhandys.
- Sie schließen einen Vertrag mit dem neuen Anbieter ab.
- Sie wollen die alte Telefonnummer mitnehmen? Dann erteilen Sie dem neuen Betreiber den Auftrag zur Rufnummernübertragung. Sie erteilen dem neuen Betreiber die Vollmacht, die Infos mit personenbezogenen Kundendaten beim "alten" Betreiber elektronisch anzufordern.
- Die Infos kann sich der Konsument auch vom "neuen" Vertragspartner (durch eine Vollmacht) holen.
Dazu meldet der Shopmitarbeiter dem bisherigen Anbieter die Rufnummer und zusätzlich bei Vertragskunden das Geburtsdatum, bei Wertkartenkunden den PUK-Code. Seine Identität muss der Konsument jedenfalls durch einen Lichtbildausweis nachweisen.
Die Übermittlung der Infos vom alten Betreiber an den Shop darf nicht länger als 30 Minuten dauern. Der Konsument muss schriftlich bestätigen, die Belehrungen seines bisherigen Anbieters erhalten zu haben und dass er über zusätzliche Übertragungskosten, die der neue Anbieter ev. verrechnet, aufgeklärt wurde. - Erst wenn alle Unterlagen und Bestätigungen vorliegen, kann die Nummernübertragung durchgeführt werden. Wünscht der Konsument eine sofortige Nummernübertragung, haben die beiden Netzbetreiber den Auftrag möglichst innerhalb von drei Tagen zu erfüllen, sonstige Wunschtermine sind möglichst zu berücksichtigen.
- die Übertragung der Rufnummer den bisherigen Vertrag nicht auflöst, die Dienste und Bonifikationen des "alten" Anbieters können aber natürlich nicht mehr genutzt werden.
- Pflichten aus dem bisherigen Vertrag bleiben weiter aufrecht (z.B. vereinbarte Mindestvertragsdauer, Kündigungsverzicht).
- über die konkrete Vertragsdauer, verbleibende Grundentgelte, nächstmöglicher Kündigungstermin.
- Kosten einer vorzeitigen Kündigung und Gesamtkosten der Rufnummernmitnahme.
Netzansage
Um die Tariftransparenz zu erhalten, muss der Konsument bei Anrufen zu mitgenommenen Nummern eine Netzansage erhalten. Konsumenten können sich ja nicht mehr wie früher darauf verlassen, dass sich die Betreiberkennzahl der angerufenen Nummer mit dem Zielnetz deckt. Die Ansage über das angerufene Netz hat kostenlos zu erfolgen. Auf Kundenwunsch kann die Tarifansage auch abgeschaltet werden.
Achtung Kostenfalle- Die Kosten einer Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragszeit unbedingt im Auge behalten. Prüfen, ob sich neue Lockangebote angesichts dieser fixen Kostenlast wirklich auszahlen.
- Dem Konsumenten dürfen vom bisherigen Anbieter maximal 4 Euro für die administrative Abwicklung (einschließlich der übermittelten Infos) verrechnet werden.
- Kosten, die dem Anbieter aus der vorzeitigen Auflösung bestehender Verträge oder dem technischen Übertragungsaufwand entstehen können. Diese betragen 15 Euro.
- Solange der alte Vertrag noch weiterläuft, etwa wenn die Mindestlaufzeit noch läuft, müssen Sie die Grundgebühr bezahlen.
- Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 4 bis 8 Wochen. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung fallen die Grundgebühren an.
- Falls man das Handy vergünstigt bekommen hat, kann es sein, dass man bei vorzeitiger Kündigung einen gewissen Betrag nachzuzahlen hat.
- Falls man das alte Handy weiterverwenden will, können Kosten für das Entsperren des alten Handys anfallen. Punkteguthaben verfallen üblicherweise bei der Kündigung.
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