Immer wieder Ärger über unerbetene Telefonwerbung - AK fordert: Gesetzliche Gegenmaßnahmen endlich umsetzen!
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Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden sind gesetzlich verboten. Dennoch beschweren sich immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten bei der Arbeiterkammer über unerbetene Telefonwerbung. Dabei wäre es ganz einfach, diese üble Praxis einzudämmen. "Eine entsprechende Regelung ist bereits im Regierungsprogramm festgelegt und muss nur umgesetzt werden", fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.
Täglich beschweren sich Konsumentinnen und Konsumenten über lästige Werbeanrufe. Die Betroffenen berichten von mehreren Anrufen pro Tag, von aggressiven Überredungsversuchen, ja sogar von Beschimpfungen, wenn kein Vertragsabschluss zustande kommt. Obwohl saftige Verwaltungsstrafen drohen, bleibt das Verbot dieser Praxis zahnlos, weil die Anrufer/-innen meist mit unterdrückter Telefonnummer agieren und schwer greifbar sind.
Vorsicht bei Lottotippgemeinschaften
Besonders bei den Anbietern von Lottotippgemeinschaften ist diese Vertriebsform sehr beliebt. Oft heißt es, der Konsument habe bereits gewonnen und müsse nur noch die Bankdaten durchgeben, damit der Gewinn auf sein Konto überwiesen werden kann. Stattdessen wird vom Konto das Entgelt für die Teilnahme an der Lottotippgemeinschaft abgebucht.
Lästige Telefon-Firmen
Ältere Menschen, die einen Festnetzanschluss haben und gut erreichbar sind, werden oft von Telefon-Firmen belästigt, die einen Wechsel des Telefon-Anbieters erreichen wollen und die Bitte um schriftliche Unterlagen bereits als Zusage betrachten. Oft wird den Betroffenen erst mit Erhalt der ersten Rechnung bewusst, dass sie den Telefonanbieter gewechselt haben.
Verträge sollen bis zur Unterschrift nicht gelten
Die Lösung für das Problem ist bereits im aktuellen Regierungsprogramm vorgesehen. Dort heißt es, dass Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein sollen. Damit würde diese rechtswidrige und lästige Vertriebsform für die Anbieter rasch an Attraktivität verlieren. Doch die gesetzliche Umsetzung lässt auf sich warten.
Druck auf Bundesregierung
Die AK fordert daher die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden. In einem Schreiben an die oberösterreichischen Nationalratsabgeordneten ersucht die AK dabei um deren Unterstützung.
Den Konsumentinnen und Konsumenten rät die AK:- Generell keine Bankdaten am Telefon weitergeben!
- Wenn die Telefonnummer nicht unterdrückt ist, Name und Adresse des Anrufers sowie Datum und Zeit des Anrufes notieren und eine Anzeige beim Fernmeldebüro machen. Einen entsprechenden Musterbrief haben wir vorbereitet (rtf/42 kb).
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