Schuleinschreibung

Schulpflichtige Kinder müssen von den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Volksschule angemeldet werden (Schuleinschreibung).

Das schulpflichtige Kind ist zur Schuleinschreibung unbedingt mitzunehmen, da sich die/der Schuldirektor/-in einen ersten Eindruck vom Kind verschaffen kann und feststellt, ob dieses die Schulreife besitzt. Außerdem hat das Kind so die Möglichkeit, die Schule schon etwas kennen zu lernen.

Wann erfolgt die Schuleinschreibung?

Für die Schuleinschreibung gibt es Einschreibfristen, die vom zuständigen Landesschulrat bestimmt werden.
In Oberösterreich findet die Schuleinschreibung für das jeweils folgende Schuljahr im November statt. Die genauen Termine für die Schuleinschreibungen werden vom Landesschulrat bis spätestens 15. Oktober festgelegt, müssen mindestens 1 bis 3 Tage umfassen und erfolgen entweder durch öffentliche Bekanntgabe (Aushang am Schultor) und/oder durch Verständigung der Erziehungsberechtigten.

Erforderliche Dokumente für die Schuleinschreibung

Die erforderlichen Unterlagen werden von den jeweiligen Landesschulräten festgelegt, in Oberösterreich sind laut Verordnung folgende Dokumente mitzunehmen:

  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
  • bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, der Gerichtsbeschluss, welcher die Vormundschaft bestätigt
  • bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
  • Impfnachweise
  • Sozialversicherungskarte
  • das Religionsbekenntnis ist glaubhaft zu machen

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