Sonderausgaben
Sonderausgaben reichen von Personenversicherungen über Wohnraumschaffung und -sanierung bis zur freiwilligen Weiterversicherung.
Sonderausgaben mit Höchstgrenze (sogenannte Topf-Sonderausgaben):
- Freiwillige Personenversicherungen:
Renten-, Unfall-, Kranken-, Sterbe- und Insassenversicherung. Freiwillige Höherversicherung in der Pensionsversicherung und Arbeitnehmer-Beiträge zu Pensionskassen nur dann, wenn Sie keine staatliche Prämie für die Zukunftsvorsorge in Anspruch genommen haben. - Wohnraumschaffung:
Ob die Schaffung von Wohnraum mit Eigenmittel oder einem Darlehen finanziert wurde, ist egal. Abbschreibbar sind Handwerkerrechnungen und Materialrechnungen; Eigenleistung ist gestattet. - Wohnraumsanierung:
Ob die Sanierung des Wohnraums mit Eigenmittel oder einem Darlehen finanziert wurde, ist egal. Die Arbeiten müssen allerdings von befugten Unternehmern durchgeführt worden sein, Materialrechnungen genügen nicht!
>> zum Artikel "Sonderausgaben Wohnraum"
- 2.920 € ohne Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag
- 5.840 € mit Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag
- 1.460 € zusätzlich, falls für mehr als sechs Monate Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder bezogen wurde (Kinder, für die Alimente zu zahlen sind, werden dabei berücksichtigt).
Ab einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von über 36.400 € vermindert sich der absetzbare Betrag aliquot, ab 60.000 € wird nur mehr die Topfsonderausgabenpauschale in Höhe von 60 € jährlich berücksichtigt.
- Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung
- Nachkauf von Versicherungszeiten
- Kirchenbeitrag:
Beiträge zu Kirchen- bzw. Religionsgemeinschaften in der EU/EWR, wenn in Österreich gesetzlich anerkannt
ab 2012: 400 € jährlich - Steuerberatungskosten
- Spenden an begünstigte Spendenempfänger (siehe Spendenliste des Finanzministeriums) im Ausmaß von max. 10 % des Vorjahreseinkommens
(ab 2012 auch Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände)
Diese Sonderausgaben werden zur Gänze und unabhängig von der Einkommenshöhe anerkannt.





