Studienberechtigungsprüfung

Die Studienberechtigungsprüfung (SBP) ermöglicht Personen ohne Matura den Zugang zum Studium an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Mit der SBP wird eine eingeschränkte Studienberechtigung erworben. Das bedeutet, dass sie nur den Zugang zu jenen Studien ermöglicht, für die sie abgelegt wurde. Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen, deren Zusammensetzung vom angestrebten Studium abhängt.

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Studienberechtigung NEU

Seit 1. Oktober 2010 ist die Studienberechtigungsprüfung für Bachelor- und Diplomstudien an Universitäten durch das Universitätsgesetz geregelt.
Die Regelungen für die Studienberechtigungsprüfung an Pädagogischen Hochschulen und Kollegs sind dadurch nicht betroffen.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Prüfungsfächer, Prüfungsanforderungen und Prüfungsmethoden sind nicht mehr österreichweit einheitlich geregelt, sondern werden nun mittels Verordnung durch die einzelnen Universitäten festgelegt
  • die Studienberechtigung wird nicht mehr für ein bestimmtes Studium, sondern für eine Studienrichtungsgruppe erworben (siehe Infobox)
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Voraussetzungen für die Zulassung

  • Mindestalter von 20 Jahren
  • berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium
  • EWR-Bürger/-in
  • Deutschkenntnisse auf der Stufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen

Der Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung ist bei der jeweiligen Universität zu stellen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft das Rektorat.

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Prüfung und Prüfungsvorbereitung

Die Studienberechtigungsprüfung besteht aus fünf Teilprüfungen:

  • Aufsatz über ein allgemeines Thema
  • 2-3 Pflichtfächer
  • 1-2 Wahlfächer

Die Fächerkombination ist abhängig vom angestrebten Studium und wird von der jeweiligen Universität autonom per Verordnung festgelegt. Mindestens eine der Prüfungen muss an der Universität abgelegt werden. Negativ beurteilte Prüfungen dürfen maximal zweimal wiederholt werden.

Die Anerkennung bestimmter Prüfungen (z.B. von Teilprüfungen der Berufsreifeprüfung, von Meisterprüfungen etc.) für die Studienberechtigungsprüfung ist möglich. Die Entscheidung darüber liegt beim Rektorat der jeweiligen Universität.

Studienberechtigung durch Studienabschluss

Mit Abschluss eines Studiums wird gleichzeitig auch eine Studienberechtigung für alle weiteren Studien jeder Studienrichtungsgruppe erworben.

Die Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung kann durch Selbststudium, Fernstudium oder den Besuch eines Lehrganges erfolgen. Vorbereitungslehrgänge auf die Studienberechtigungsprüfung dauern je nach Vorbildung ein bis eineinhalb Jahre und werden in Oberösterreich derzeit vom Berufsförderungsinstitut, von der Universität Linz und vom Zentrum für Fernstudien angeboten (siehe Infobox).

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Förderungsmöglichkeiten:

Staatliche Studienbeihilfe

Ab Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung kann Studienbeihilfe bzw. Selbsterhalter/-innen-Stipendium für maximal ein Jahr bezogen werden.

Personen, die sich auf die Studienberechtigungsprüfung an einem Kolleg vorbereiten, haben keinen Anspruch auf Studienbeihilfe.

Bildungskonto

Oberösterreichische Arbeitnehmer/-innen, die einen SBP-Vorbereitungslehrgang besuchen, erhalten über das spezielle Bildungskonto eine Förderung in Höhe von 50% der Lehrgangskosten, höchstens jedoch 1.800 Euro. Die Förderhöhe für Arbeitnehmer/-innen ohne abgeschlossene Berufsausbildung beträgt bis zu 2.200 Euro.

AK-Leistungskartenermäßigung

AK-Mitglieder erhalten bei Vorlage ihrer AK-Leistungskarte am Berufsförderungsinstitut OÖ pro Kurs eine 10%ige Ermäßigung, höchstens jedoch 75 Euro pro Kurs.

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