Studiengebühren
Seit Beginn des Sommersemesters 2009 sind die Studiengebühren an öffentlichen Universitäten und pädagogischen Hochschulen weitgehend abgeschafft. Doch diese Änderung gilt nicht für alle Studierenden.
KEINE Studiengebühr zahlen:
- Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie andere EU-Bürger/-innen (im Regelfall, Ausnahmen siehe unten)
- Berufstätige (bei längerer Studienzeit), wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, bei der sie zumindest ein Einkommen in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erzielt haben.
Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester zahlen:
- Studierende, die die „vorgesehene Studienzeit“ um mehr als zwei Toleranzsemester pro Studienabschnitt überschritten haben. Bei Bachelor-, Master-, oder Doktoratsstudien bezieht sich die vorgesehene Studiendauer auf die gesamte Studiendauer des betreffenden Studiums, eine Gliederung in Studienabschnitte ist in diesen Studien nicht vorgesehen. Außerdem sind bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Kinderbetreuung und nachgewiesener Berufstätigkeit Befreiungen vorgesehen.
- Drittstaatsangehörige zahlen nur mehr die "einfache" Gebühr von € 363,36 (bisher € 726,72/Semester).
Auf Betreiben der Arbeiterkammer haben Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, ab Oktober 2009 auch dann keine Studiengebühr mehr zu zahlen, wenn sie ein Zweitstudium absolvieren und in diesem Zweitstudium die Toleranzzeit überschritten ist.
Weitere Informationen
Fachhochschulen: Für diese erfolgte keine rechtsverbindliche Änderung, sondern nur eine Willensbekundung, auch an diesen Einrichtungen die Gebühren abzuschaffen. Je nach Bundesland sind also Gebühren an Fachhochschulen möglich.
Für Fragen zu Studiengebühren sowie Gebührenbefreiung wenden Sie sich am besten an Ihre Hochschule.
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Kontakt
AK Bildungsberatung
in Oberösterreich
Tel.: 050/6906-1601
bildungsinfo@akooe.at
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