Telefonieren mit dem Handy

Gewährleistung

Für Handys beträgt die Frist, innerhalb der Mängel geltend gemacht werden können, 2 Jahre. Darüber hinaus muss innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen, dass das Handy bei Übergabe fehlerfrei war.
Sie können wählen, ob das Handy repariert oder ausgetauscht wird. Voraussetzung dafür ist, dass kein Benutzungsfehler oder typische Abnützungserscheinungen vorliegen und der Mangel auf einen Fehler zurückzuführen ist, der schon beim Kauf bestanden hat!

Diebstahl oder Verlust des Handys

Wenn Sie Ihr Handy (oder die SIM-Karte) verlieren oder es gar gestohlen wird, sollten Sie dies sofort Ihrem Betreiber mitteilen und die Rufnummer sperren lassen. Denn für bis zur Anzeige geführte Telefongespräche hat der Konsument aufzukommen.

Notieren Sie sich für diesen Fall die Seriennummer (IMEI) Ihres Handys. Diese wird Ihnen nach Eintippen der Tastenkombination *#06# am Display angezeigt.

Tarifänderungen / Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sofern bei Tarifänderungen oder Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen die Neuerungen für Sie nicht begünstigend sind, müssen Sie ein Monat vor der beabsichtigten Änderung darüber benachrichtigt werden z.B. durch Aufdruck auf der Telefonrechnung. In diesem Fall steht Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu (zum Nachweis den Brief eingeschrieben verschicken!)

Wechsel des Handyanbieters

Beim Kauf eines Handys ist meist eine vertragliche Bindung an den jeweiligen Betreiber für zwei Jahre vorgesehen.
Besteht der Wunsch bereits vor Ablauf dieser Frist den Betreiber zu wechseln, so entstehen dafür Kosten – Sie müssen sich "freikaufen".

PIN-Code vergessen - was tun?

Gemeinsam mit Ihrem PIN-Code haben Sie auch einen PUK-Code (Personal User Code) erhalten. Mit Hilfe dieses PUK können Sie Ihren PIN ändern - auch dann, wenn Sie diesen einmal vergessen haben.

Telefonieren in Grenznähe

Handys, die auf automatische Netzwahl eingestellt sind, suchen sich immer das stärkste Netz. In Grenznähe kann es daher vorkommen, dass sich das Handy in ein ausländisches Netz einwählt und somit der Auslandstarif des ausländischen Betreibers samt den Roamingaufschlägen des eigenen Betreibers verrechnet werden.
Wer sich in Grenznähe aufhält sollte daher manuell das Netz, über das telefoniert werden soll, festlegen. Wie dabei vorzugehen ist, steht in der Bedienungsanleitung des Handys. Wer der günstigste Anbieter ist, erfahren Sie bei Ihrem Handybetreiber.

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