Entgelt für Papierrechnung

Bezüglich der bis 21.2.2012 eingehobenen Entgelte für die Zustellung einer Papierrechnung (nicht zu verwechseln mit der „Zahlscheingebühr“) war die Rechtslage bis zuletzt strittig.
Der Oberste Gerichtshof hat nun mit seiner Entscheidung vom 28.2.2012 Vertragsklauseln von T-Mobile, mit denen für jede Papierrechnung € 1,89 verrechnet wurden, in letzter Instanz als gesetzwidrig beurteilt. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.

Von der T-Mobile GmbH für die Papierrechnung eingehobene Entgelte können jedenfalls zurück gefordert werden. Bezüglich der anderen Anbieter laufen noch entsprechende Verfahren. Es ist anzunehmen, dass diese in gleicher Weise enden werden.

Seit 21.2.2012 existiert aufgrund einer Neuregelung ein ausdrückliches gesetzliches Recht auf eine kostenlose Papierrechnung.

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