Unterweisung
Ein wichtiges Mittel zur Vermeidung von Unfällen und Gefahren ist die richtige und ausführliche Unterweisung (z.B. Bedienung von Maschinen). Die Unterweisung ist vorwiegend als Schulung für den konkreten Arbeitsplatz bzw. Aufgabenbereich der/des Arbeitnehmers/-in zu verstehen. Die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen und den Erfahrungsstand der Beschäftigten entsprechend sein.
Die Unterweisung muss nachweislich und in regelmäßigen Abständen erfolgen. (z.B. als Ergebnis einer guten Arbeitsplatzevaluierung oder wenn es in einer Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz gefordert wird).






