Reise verpatzt? So bekommen Sie Entschädigung
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Manchmal wird der Urlaub durch eine Baustelle vor dem Hotelzimmer, schlechtes Essen oder mangelnde Hygiene zur Enttäuschung. Hat der Reiseanbieter vor der Reise zu viel versprochen und hält die Versprechungen nicht ein, sollten sich sofort beschweren und die Mängel dokumentieren.
- Ersatz für Mängel
- So reklamieren Sie richtig
- Reiseveranstalter in Konkurs
- Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
Wenn die Bedingungen am Urlaubsort ( etwa Hotel, Strand oder Freizeitmöglichkeiten) nicht dem Katalog oder den Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung entsprechen oder sonstige Mängel wie etwa schmutziges Zimmer, Baustellenlärm, kein warmes Wasser vorliegen, verlangen Sie am besten sofort eine Verbesserung dieser Mängel. Dies auch, wenn Sie etwa wegen Überbuchung in einem anderen als dem gebuchten Hotel untergebracht werden.
- Teilen Sie jeden festgestellten Mangel unverzüglich einem Vertreter des Veranstalters mit! Geschieht dies nicht, kann das bei der nachträglichen Reklamation nachteilig sein. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reklamation vom Vertreter des Veranstalters.
- Sollte dieser nicht leicht erreichbar sein, sammeln Sie für eine nachträgliche Beschwerde andere Beweise (zum Beispiel schriftliche Bestätigung des Hoteliers, der Fluglinie, Zeugen, Fotos, Videoaufnahmen, auch Belege für Kosten eigener Verbesserungsbemühungen).
- Lassen sich die Mängel am Urlaubsort nicht beseitigen, können Sie nach Beendigung Ihrer Reise eine Beschwerde an den Veranstalter richten und Gewährleistungsansprüche in Form einer Preisminderung geltend machen.
Schadenersatz
Wurde ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistung nicht erbracht und trifft den Reiseveranstalter beziehungsweise seine Repräsentanten (etwa Hotel) daran ein Verschulden, können Sie darüber hinaus Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude fordern.
Die genaue Höhe des Schadenersatzanspruches wird im Gesetz nicht festgelegt. Sie richtet sich vor allem nach der erlittenen Beeinträchtigung, das heisst Schwere und Dauer des Mangels, nach dem Verschulden des Veranstalters, nach dem vereinbarten Zweck der Reise sowie nach der Höhe des Reisepreises.
So reklamieren Sie richtig
Konnten die Probleme im Urlaub nicht beseitigt werden, wenden Sie sich schriftlich (Einschreiben!) an den Reiseveranstalter.
Schildern Sie in dieser Reisebeschwerde die aufgetretenen Schwierigkeiten und fordern Sie finanziellen Ersatz.
Legen Sie Beweise (etwa Gästemeldung oder Bestätigung des Hoteliers) bei. Zur Bewertung der unterschiedlichen Mängel dient dabei die Frankfurter Tabelle / Frankfurter Liste (siehe Infobox).
Frist beginnt mit Heimkehr
Reisemängel unterliegen der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Diese Frist beginnt mit der Rückkehr aus dem verpatzten Urlaub zu laufen. Setzten Sie dem Veranstalter eine Frist zur Beantwortung Ihrer Reklamation (meist 4 Wochen). Wird diese nicht eingehalten oder die Antwort ist unbefriedigend, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wichtig:Die Reklamation unterbricht die Frist nicht!
Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren – wobei die Frist mit dem Tag zu laufen beginnt, an dem Sie den eingetretenen Schaden und den Schädiger kennen.
Reiseveranstalter in Konkurs
Reiseveranstalter müssen für den Konkursfall vorsorgen: Alle Zahlungen der Konsumenten auf eine gebuchte Reise sind durch eine Insolvenzsicherung, zum Beispiel Versicherung oder Bankgarantie, abzusichern. Auch die Rückreise vom Urlaubsort muss garantiert sein, wenn der Reiseveranstalter in finanzielle Schwierigkeiten gerät und Konkurs anmelden muss. Sie sollten daher nicht einem x-beliebigen Reiseveranstalter Ihr Vertrauen schenken.
Sicherungsschein
Fragen Sie daher im Reisebüro nach der "Kundengeldabsicherung" des Veranstalters. Entsprechende Hinweise müssen auch im Katalog aufscheinen.
Ein Verzeichnis der österreichischen Veranstalter, die über eine Absicherung verfügen, finden Sie unter www.bmwfj.gv.at
Das Reisebüro hat Ihnen alle wichtigen Daten des Abwicklers, an den Sie sich im Insolvenzfall des Veranstalters wenden müssen, schriftlich auszuhändigen.
Geht das vermittelnde Reisebüro in Konkurs, so ist Ihr Geld nicht verloren. Das Risiko trägt in diesem Fall der Reiseveranstalter, der die Reise dennoch durchführen
muss.
Verlust oder Beschädigung des Gepäcks
Leider kann es vorkommen, dass das aufgegebene Gepäck manchmal verspätet nachkommt. Besonders ärgerlich ist es, wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.
Verlust- Bei Verschwinden des Gepäcks reklamieren Sie sofort bei der Fluglinie oder am Lost&Found-Schalter und verlangen Sie eine Grundausstattung mit Zahnpaste, Seife und anderen Dingen des täglichen Gebrauchs.
- Taucht das Gepäck länger als einen Tag nicht auf, ersuchen Sie die Fluglinie um Überbrückungsgeld für dringende Einkäufe ( etwa Badebekleidung oder T-Shirts).
- Bei gänzlichem Verlust des Gepäcks haben Sie gegen die Fluglinie grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung, die allerdings betragsmäßig begrenzt sein kann.
- Haben Sie eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen, etwa mit Ihrer Kreditkarte, informieren Sie auch diese so rasch wie möglich vom Verlust oder der Beschädigung des Gepäcks.
Achtung Fristen!
Reklamieren Sie den Verlust oder Beschädigungen des Gepäcks unverzüglich bei der Fluglinie. Häufig gelten dafür gewisse Fristen, von denen Ihr Anspruch abhängen kann.
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