Abschluss, Rücktritt & Kündigung einer Versicherung

Um die ideale Versicherung abzuschließen, bedarf es reiflicher Überlegungen. Informieren Sie sich vorab in Ruhe über Versicherungskonditionen und holen Sie mehrere Angebote verschiedener Versicherer ein.

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Abschluss eines Versicherungsvertrages – Checkliste

Fragen, die Sie VOR dem Vertragsabschluss durchgehen sollten:

  • Wer ist versichert, wer ist mitversichert?
  • Was ist versichert?
  • Welche zeitliche und örtliche Geltung hat die Versicherung?
  • Wann leistet die Versicherung?
  • Wann leistet die Versicherung nicht (Leistungsausschlüsse)?
  • Wie viel leistet die Versicherung im Schadensfall?
  • Sind Zusatzvereinbarungen oder Sonderwünsche möglich?
  • Was sind Ihre Pflichten bei Vertragsabschluss und im Schadensfall?
  • Wie hoch ist die Prämie?
  • Wie hoch ist ein eventueller Selbstbehalt?
  • Prämien-/Leistungs-Verhältnis bei verschiedenen Angeboten vergleichen

Vertragsdauer verhandeln

Versicherer bieten gerne Verträge mit einer längeren Laufzeit an (z.B. Haushaltsversicherung für 10 Jahre). Wenn Sie von vornherein einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit wünschen, sollten Sie versuchen, mit Ihrem Versicherer vor Vertragsabschluss darüber zu verhandeln. Jedenfalls sollten Sie die von Ihnen konkret gewünschte Vertragsdauer schriftlich im Versicherungsantrag festhalten.

Darauf ist BEIM Vertragsabschluss zu achten:

  • Vollständige und korrekte Angaben beim Versicherungsantrag
  • Keine Blankounterschrift
  • Ausfolgung einer Antragskopie verlangen
  • Frist für Rücktrittsmöglichkeit beachten
  • Fristgerechte Prämienzahlung
  • Kündigungsfristen beachten
  • Gibt es vertragliche Wartezeiten?
  • Wertanpassung – ja oder nein?
Die Versicherung muss Ihnen vor Abgabe Ihrer Vertragerklärung die Versicherungsbedingungen aushändigen und Sie schriftlich informieren über:

  • Name und Anschrift des Sitzes sowie Rechtsform des Unternehmens (Zweigstelle)
  • das auf den Versicherungsvertrag anwendbare Recht
  • Bezeichnung und Anschrift der Aufsichtsbehörde oder Beschwerdestelle
  • Umstände, unter denen Sie den Vertragsabschluss widerrufen oder von diesem zurücktreten können
  • Laufzeit des Versicherungsvertrages
  • Prämienzahlungsweise und Prämiendauer

Unverzüglich nach Unterfertigung des Versicherungsantrages hat Ihnen die Versicherung eine Kopie des von Ihnen unterschriebenen Versicherungsantrages auszuhändigen.
Wurde der Antrag auf Abschluss einer Versicherung auf einem Formblatt der Versicherung unterschrieben, ist der Versicherungsnehmer bis zu 6 Wochen an seinen Antrag gebunden. Eine längere Frist ist nur zulässig, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wird.

Wenn die Polizze nicht dem Antrag entspricht

Vergleichen Sie sicherheitshalber den Inhalt der Ihnen ausgehändigten Polizze mit dem Inhalt des von Ihnen unterschriebenen Versicherungsantrages. Weicht der Polizzeninhalt vom Antragsinhalt ab, so gilt die Abweichung, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Versicherungspolizze dieser Änderung schriftlich widersprechen. Die Versicherung muss Sie aber deutlich auf die Änderung hinweisen! Kommt der Versicherer dieser Hinweispflicht nicht nach, so gilt der Inhalt des Antrages.

Darauf ist WÄHREND der Vertragslaufzeit zu achten:

  • rasche und schriftliche Schadenmeldung (Meldepflichten laut Versicherungsbedingungen beachten),
  • eine Bestätigung, dass mit der Versicherungsleistung alle Ihre Ansprüche abgegolten sind, gar nicht bzw. erst dann unterschreiben, wenn Sie sicher sind, dass es keine weiteren, noch nicht beachteten oder künftigen Schäden gibt bzw. geben kann. Leistungen, die Ihnen nach dem Versicherungsvertrag zustehen, muss Ihnen der Versicherer auch ohne Unterfertigung einer solchen Bestätigung auszahlen,
  • jede Gefahrenerhöhung nach Vertragsabschluss dem Versicherer melden (z.B. Aufnahme von gefährlichen Freizeitaktivitäten in der Unfallversicherung)
  • bei Zahlungsschwierigkeiten unverzügliche Kontaktaufnahme mit Ihrem Versicherer.
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Rücktritt vom Versicherungsvertrag

In folgenden Fällen können Sie von einer bereits abgeschlossenen Versicherung wieder zurücktreten:

Für alle Versicherungen gilt:

  • Rücktritt gemäß § 5b Versicherungsvertragsgesetz: Wenn Ihnen bei Antragstellung vom Versicherer oder dessen Beauftragten entweder keine Antragskopie oder keine Versicherungsbedingungen ausgehändigt wurden, können Sie binnen zwei Wochen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten (Musterbrief mit Details rtf/55 kb).

  • Rücktritt gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz: Wenn Sie den Versicherungsantrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Versicherers abgeschlossen und auch nicht selbst angebahnt haben, können Sie binnen einer Woche ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten (Musterbrief mit Details rtf/18 kb).

  • Rücktritt gemäß § 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz: Haben Sie den Vertrag im Fernabsatz (z.B. per Internet) abgeschlossen, können Sie binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss - bei Lebensversicherungen binnen 30 Tagen ab Information über den Vertragsabschluss -zurücktreten (Musterbrief mit Details rft/20 kb).
Für Lebensversicherungen gilt zusätzlich:

  • Rücktritt gemäß § 165a Versicherungsvertragsgesetz: Bei Lebensversicherungen können Sie binnen 30 Tagen ab Verständigung vom Zustandekommen des Vertrages (dies erfolgt zumeist mit Erhalt der Polizze) vom Vertrag zurücktreten (Musterbrief mit Details rtf/15 kb).
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Kündigung eines Versicherungsvertrages/Dauerrabatt

Gesetzliches Kündigungsrecht für langfristige Verträge

Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren (z.B. 10-Jahres Vertrag bei einer Haushaltsversicherung) können Konsumenten vorzeitig zum Ende des dritten Jahres und dann jährlich jeweils unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen (§ 8 Abs 3 Versicherungsvertragsgesetz). Achtung! Ein für die lange Laufzeit eingeräumter Dauerrabatt (zumeist 20% der Jahresprämien) wird im Falle vorzeitiger Kündigung zumeist von der Versicherung zurückgefordert.

Zeitablauf (Ablaufkündigung)

Wurde der Versicherungsvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen (z.B. auf zehn Jahre), endet er automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Allerdings kann es in folgenden Fällen zu einer Verlängerung des Vertrages kommen:

  • bei der Kfz-Haftpflichtversicherung: wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich kündigen verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr (Ablaufkündigung ist jährlich möglich)

  • bei den übrigen Versicherungen: wenn sich im Vertrag eine Verlängerungsklausel befindet, die eine Verlängerung des Vertrages für den Fall vorsieht, dass Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf kündigen (z.B. drei Monate vorher) und Sie nicht rechtzeitig kündigen. Möchten Sie keine Vertragsverlängerung, ist es daher ratsam, unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ablauf zu kündigen. Haben Sie die Kündigungsfrist versäumt, bietet Ihnen das Konsumentenschutzgesetz Hilfe. Denn die Versicherung muss Sie rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals gesondert darauf hinweisen, dass sich der Vertrag im Falle nicht rechtzeitiger Kündigung verlängert. Unterbleibt dieser Hinweis (dies ist in der Praxis sehr oft der Fall) endet der Vertrag automatisch zum ursprünglichen Vertragsende ohne dass es einer Kündigung bedarf (§ 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz). Darauf können Sie sich berufen.

Weitere Kündigungsrechte

Weitere Kündigungsrechte können Sie Ihrem Versicherungsvertrag (Polizze und Versicherungsbedingungen) entnehmen. Infos dazu finden Sie auch auf unsere Homepage bei den einzelnen Versicherungssparten (Autoversicherung, Haushaltsversicherung, Eigenheimversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rechtsschutzversicherung, Lebensversicherung).

AK Tipp: Das muss im Kündigungsschreiben stehen

  • Name und Adresse des Versicherungsunternehmens
  • Name und Adresse des Versicherten
  • Polizzennummer
  • Welche Versicherung gekündigt werden soll, wenn unter einer Polizzennummer mehrere Versicherungssparten angeführt sind (sogenannte Bündelversicherungen, z.B. Haushalts- und Rechtsschutzversicherung in einer Polizze)
  • Zeitpunkt der Kündigung (Wissen Sie diesen nicht, verwenden Sie den Zusatz "zum nächstmöglichen Zeitpunkt")
  • die Ergänzung "mit dem Ersuchen um Kündigungsbestätigung oder Stornopolizze", damit Sie wissen, dass Ihre Kündigung vom Versicherungsunternehmen bearbeitet und akzeptiert wurde.

Kündigung muss rechtzeitig bei Versicherung einlangen

Zur Wahrung der Kündigungsfrist muss die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer einlangen (rechtzeitiges Absenden der Kündigung reicht daher nicht aus). Beispiel: Ist die Kündigung zum 1.1.2008 unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich, so muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30.11.2007 bei der Versicherung einlangen. Wegen möglicher Postwege und Verzögerungen durch Wochenenden und Feiertage empfiehlt es sich, mit dem Abschicken des Kündigungsbriefes nicht bis zur letzten Minute zu warten.

Kündigung mit eingeschriebenem Brief schicken

Schicken Sie die Kündigung aus Beweisgründen unbedingt mit eingeschriebenem Brief (Kopie des Schreibens und Einschreibezettel aufbewahren).

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Versicherungsangebote im Internet

Im Internet gibt es eine Vielzahl von Versicherungsangeboten. Doch nicht alles was günstig ist, ist auch wirklich seriös.

Damit Sie sich im Versicherungsdschungel des Internets gut zurecht finden, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Schauen Sie sich die Vertragsbedingungen - sofern vorhanden – genau an. Die Prämie allein ist nicht immer ausschlaggebend. Laden Sie die Vertragsbedingungen auf die Festplatte, oder drucken Sie sie aus.
  • Wenn Sie einen Tarifrechner benutzen, geben Sie nicht gleich Ihren Namen und Ihre Adresse bekannt. Bei einigen Tarifrechnern kann man Kreuzchen statt der persönlichen Daten einsetzen.
  • Achten Sie bei Anträgen und bei Tarifrechnern auf vorgegebene Kreuzchen oder Häkchen. Wenn Sie eine bestimmte Variante nicht wollen, müssen Sie das Kreuzchen oder Häkchen löschen.
  • Onlineangebote müssen nicht immer günstiger als Offlineangebote sein.
  • Übermitteln Sie über das Internet keine ungeschützten Daten (insbesondere Bankdaten).
  • Rücktrittsrecht: Von im Internet geschlossenen Versicherungsverträgen können Verbraucher binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss (bei der Lebensversicherung binnen 30 Tagen ab Information vom Vertragsabschluss) zurücktreten. Rechtzeitige Absendung des Rücktrittsschreibens ist ausreichend. Schriftform (eingeschriebener Brief) ist aus Beweisgründen unbedingt anzuraten. Kopie des Einschreibens und Einschreibezettel aufbewahren. Hat der Verbraucher die Vertragsbedingungen und Informationen erst nach Vertragsabschluss erhalten, beginnt die Rücktrittsfrist erst mit Erhalt dieser Informationen und Unterlagen zu laufen (Musterbrief mit Details, rtf/20 kb).
  • Vergleichen Sie die Angebote mit unseren Online-Rechnern. Es kann sich lohnen!
  • Seien Sie vorsichtig beim Abschluss von Versicherungen, bei denen eine langfristige Bindung oder viel Geld auf dem Spiel steht (z.B. Lebens-, Pensionsversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen etc.).
  • Senden Sie Schadensmeldungen nicht nur online an den Versicherer, sondern auch mit der Post. Schadensmeldungen müssen laut Versicherungsbedingungen schriftlich erfolgen. Damit ist eine persönliche Unterschrift gemeint.
  • Überlegen Sie, bevor Sie im Internet eine Versicherung abschließen 1. ob Sie diese Versicherung überhaupt brauchen 2. ob Sie nicht schon versichert sind 3. ob Sie ihre bestehende Versicherung überhaupt kündigen können.
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