Änderungen des Vertrages

Jede vereinbarte Änderung, die sich auf den gesetzlich vorgesehenen Inhalt des Arbeitsvertrages (oder Dienstzettels) bezieht, muss Ihnen der Dienstgeber innerhalb eines Monats auch schriftlich mitteilen.

Ausgenommen davon sind Änderungen, die sich durch neue gesetzliche oder kollektivvertragliche Bestimmungen ergeben.

"Einzelvertraglich" heißt, dass Sie mit dem Chef etwas ausgemacht haben, das über die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen bzw. solchen in eventuell vorhandenen Betriebsvereinbarungen hinausgeht (etwa an welchen Tagen Sie wie viele Stunden arbeiten).

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

6 + 4 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.