Wenn der Verlust des Jobs droht
Führt eine Erkrankung zum Verlust des Arbeitsplatzes?
Grundsätzlich löst eine Erkrankung oder eine Leistungsminderung keine unmittelbare Wirkung aus. Es hängt weitgehend vom Betriebsklima und von der Reaktion des Chefs bzw. des (unmittelbaren) Vorgesetzten ab, ob arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Es besteht allerdings auch kein gesetzliches Kündigungsverbot während eines Krankenstandes.
Um Kündigungen entgegenzuwirken, besteht einerseits die Möglichkeit der Feststellung des Begünstigtenstatus nach dem Behinderteneinstellungsgesetz: In diesem Fall besteht ein besonderer Kündigungsschutz und es können unter gewissen Umständen Förderungsmöglichkeiten zum Ausgleich einer eventuell vorhandenen Leistungsminderung in Anspruch genommen werden. Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber wegen Sozialwidrigkeit oder wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung angefochten werden kann (Achtung: kurze Fristen!).
Besteht bei HIV/Aids ein Schutz vor Diskriminierung?
HIV/Aids fällt aus unserer Sicht unter die Definition von Behinderung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz. Maßgeblich für das Vorliegen einer Behinderung ist nicht deren Grad, sondern nur der Umstand, dass sich daran eine Diskriminierung knüpfen kann. Dies soll verhindert werden.
Seit 1. 1. 2006 gilt in Österreich für Arbeitnehmer/innen mit Behinderung ein Diskriminierungsschutz. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer/innen aufgrund ihrer Behinderung (unabhängig von einem festgestellten Grad der Behinderung, der Staats-Bürgerschaft und der Dauer ihrer Beschäftigung) im Unternehmen nicht benachteiligt werden dürfen, und zwar nicht
- bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
- bei der Festsetzung des Entgelts,
- bei der Gewährung von freiwilligen Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen,
- bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung und Umschulung,
- beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen und der Zuweisung höher entlohnter Verwendungen (Funktionen),
- bei sonstigen Arbeitsbedingungen oder
- bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sollte es dennoch zu einer Diskriminierung kommen, ist es möglich, mit rechtlichen Mitteln dagegen vorzugehen. Wir empfehlen jedenfalls ein persönliches Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen.





