Werbungskosten
Werbungskosten
... sind sämtliche Aufwendungen, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit bzw. zum Erwerb einer Tätigkeit anfallen. Ein Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 132 € jährlich wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt. Wenn Sie also Werbungskosten abschreiben wollen, müssen Ihre Aufwendungen diesen Betrag übersteigen.
Ausnahme:
Der Gewerkschaftsbeitrag ist voll absetzbar!
Beispiele für Werbungskosten
- Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage
- Berufliche Fahrt- und Reisekosten (Tag-, Nächtigungsgelder), soweit sie nicht vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ersetzt werden (neu: Erhöhung des Kilometergeldes auf € 0,42 ab 1.7.2008, davor € 0,38)
- Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- Aufwand für Heimfahrten, wenn eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist
- Schäden, die bei der Berufsausübung entstehen (z.B. Autounfall)
- Kosten für typische Berufskleidung und deren Reinigung
- Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
- Fachliteratur
- Vorschreibung der Gebietskrankenkasse für geringfügige Beschäftigung
- Pflichtbeiträge mit mitversicherte Angehörige
- Kosten einer berufsbedingten Fort- bzw. Ausbildung
- Ausgaben für die Umschulung in einen neuen Beruf
- Berufsbedingte Ausbildungs- oder Umschulungskosten sind auch für den Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder einer Universität absetzbar (z.B. Studiengebühren, Fachbücher, Fahrtkosten)
Kontakt
AK Lohnsteuerberatung
4020, Volksgartenstr. 40
Tel.: 050/6906-1603
rechtsschutz@akooe.at
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