Werbungskosten

Werbungskosten

... sind sämtliche Aufwendungen, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit bzw. zum Erwerb einer Tätigkeit anfallen. Ein Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 132 € jährlich wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt. Wenn Sie also Werbungskosten abschreiben wollen, müssen Ihre Aufwendungen diesen Betrag übersteigen.

Ausnahme:

Voll absetzbar sind:
  • Gewerkschaftsbeitrag
  • Vorschreibung der Gebietskrankenkasse für geringfügige Beschäftigung
  • Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
  • Pendlerpauschale, sofern sie nicht bereits am Lohnzettel in richtiger Höhe berücksichtigt wurde
Beispiele für Werbungskosten

  • Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage
  • Berufliche Fahrt- und Reisekosten (KM-Geld in Höhe von € 0,42, Tag- und Nächtigungsgelder), soweit sie nicht vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ersetzt werden
  • Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
  • Aufwand für Heimfahrten, wenn eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist
  • Schäden, die bei der Berufsausübung entstehen (z.B. Autounfall)
  • Kosten für typische Berufskleidung und deren Reinigung
  • Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
  • Fachliteratur
  • Kosten einer berufsbedingten Fort- bzw. Ausbildung
  • Ausgaben für die Umschulung in einen neuen Beruf
  • Berufsbedingte Ausbildungs- oder Umschulungskosten sind auch für den Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder einer Universität absetzbar (z.B. Studiengebühren, Fachbücher, Fahrtkosten)

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