Werbungskosten
Werbungskosten
... sind sämtliche Aufwendungen, die aufgrund der beruflichen Tätigkeit bzw. zum Erwerb einer Tätigkeit anfallen. Ein Werbungskosten-Pauschale in Höhe von 132 € jährlich wird automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigt. Wenn Sie also Werbungskosten abschreiben wollen, müssen Ihre Aufwendungen diesen Betrag übersteigen.
Ausnahme:
Voll absetzbar sind:
- Gewerkschaftsbeitrag
- Vorschreibung der Gebietskrankenkasse für geringfügige Beschäftigung
- Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige
- Pendlerpauschale, sofern sie nicht bereits am Lohnzettel in richtiger Höhe berücksichtigt wurde
- Gewerkschaftsbeitrag, Betriebsratsumlage
- Berufliche Fahrt- und Reisekosten (KM-Geld in Höhe von € 0,42, Tag- und Nächtigungsgelder), soweit sie nicht vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin ersetzt werden
- Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- Aufwand für Heimfahrten, wenn eine tägliche Heimfahrt nicht zumutbar ist
- Schäden, die bei der Berufsausübung entstehen (z.B. Autounfall)
- Kosten für typische Berufskleidung und deren Reinigung
- Aufwand für Arbeitsmittel und Werkzeuge
- Fachliteratur
- Kosten einer berufsbedingten Fort- bzw. Ausbildung
- Ausgaben für die Umschulung in einen neuen Beruf
- Berufsbedingte Ausbildungs- oder Umschulungskosten sind auch für den Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder einer Universität absetzbar (z.B. Studiengebühren, Fachbücher, Fahrtkosten)




