Vom Neuwagen zum Unfallfahrzeug – mit der AK die Wertminderung berechnen!
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Nach einem Verkehrsunfall übernimmt die Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers die Reparaturkosten am Auto des schuldlosen Fahrzeuglenkers. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Versicherung zusätzlich für die eingetretene Wertminderung des Wagens einzustehen. Auch einwandfrei reparierte Unfallfahrzeuge sind nämlich am Markt weniger wert wie unfallfreie Autos. Der unfallbedingte "merkantile Minderwert" (also die Wertverminderung am Markt) wird von den meisten Versicherungen aber nicht automatisch bezahlt, sondern erst nach entsprechender Reklamation.
Wann ist mit einer Wertminderung zu rechnen?
Eine bezifferbare Wertminderung ergibt sich zumeist bei Fahrzeugen die nicht älter als 3 Jahre sind bzw. eine normale Kilometerleistung aufweisen, keine Vorschäden und nur einen Vorbesitzer haben. Die AK erreichte im Vorjahr ein zweitinstanzliches Gerichtsurteil (LG Linz), wonach auch ein Kilometerstand von über 70.000 km einem Minderwert nicht entgegensteht. Das LG Innsbruck erkannte auch für ein über 5 Jahre altes Fahrzeug einen altersbedingten Minderwert. Bei massiven Vorschäden ist keine Abgeltung für eine Wertminderung zu erwarten. Ebenso wird bei speziellen Verwendungszwecken, wie etwa bei Taxis, keine zusätzliche Wertminderung anzunehmen sein.
Die Reparatur muss einen gewissen Mindestumfang aufweisen. Der Austausch eines Rückspiegels alleine wird keinen bewertbaren Minderwert verursachen. Der Unfall muss also eine gewisse Käufer-Unsicherheit am Markt nach sich gezogen haben.
Online den Wertverlust berechnen
Die AK-Konsumenteninformation stellt einen neuen Rechner zur Verfügung, mit dem eine Abschätzung des "merkantilen Minderwertes" vorgenommen werden kann. Die Berechnung erfolgt (erstmals in Österreich) online anhand einer Formel, die vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs anerkannt ist. Bei geringen Reparaturkosten und hohem Fahrzeugwert (Verhältnis bis 10 Prozent) werden dabei vom Sachverständigen Abzüge für Schraubneuteile vorgenommen. Anders als in Deutschland wird in Österreich für mehr als drei Jahre alte Fahrzeuge kein Minderwert angenommen. Ob dies so bleibt, werden möglicherweise künftige Gerichtsverfahren zu klären haben (siehe oben).
Die Arbeiterkammer erwartet nun von den Versicherungen, dass auch der Minderwert automatisch mit Übernahme der Reparaturkosten zur Auszahlung gebracht wird. Vergessen Sie im Fall des Falles trotzdem nicht, einen Minderwert bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Zur Online-Berechnung
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