Skiurlaub: So versichern Sie sich richtig

Für viele Familien stehen die Semesterferien und somit der Winterurlaub vor der Tür. Dabei sollte auch an einen ausreichenden Versicherungsschutz gedacht werden - immerhin ereignen sich pro Jahr rund 65.000 Wintersport-Unfälle. Der Einsatz etwa eines Rettungshubschraubers kann sehr teuer werden. Wir empfehlen eine private Unfallversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung und für Streitfälle - eine Rechtsschutzversicherung.

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Unfallversicherung für Bergung und dauerhafte Schäden

Für die medizinische Versorgung nach einem Skiunfall sorgt zwar die gesetzliche Krankenversicherung. Bergungskosten und Aufwände durch dauerhafte Gesundheitsschäden sind allerdings nicht gedeckt.

Erfolgt beispielsweise nach einem Skiunfall die Bergung ins Tal durch einen Hubschrauber, kostet das rund 3.000 Euro.

  • Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll, wenn Bergungskosten darin ausreichend mitversichert sind.
  • Schutz für Bergungskosten bieten unter gewissen Voraussetzungen aber auch Kreditkarten, Reiseversicherungen und Mitgliedschaften in Autofahrerclubs, beim Alpenverein oder den Naturfreunden.
  • Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob Sie hier ausreichend versichert sind.

Wer sich bei Freizeitunfällen vor den finanziellen Folgen einer verbleibendenden Invalidität ausreichend schützen will, benötigt dafür eine eigene private Unfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung Unfälle im privaten Bereich nicht deckt.

Die etwa in Reiseversicherungen oder Kreditkarten enthaltenen Invaliditätsleistungen sind meist nicht ausreichend. So besteht hier ein Anspruch auf Leistung oft erst ab einer Invalidität von 50 Prozent!

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Haftpflichtversicherung auch für Wintersportler

Um das Risiko von Unfällen auf der Piste zu minimieren, gibt es ähnlich wie im Straßenverkehr Regeln, die jedem Wintersportler bekannt sein sollten. So muss nach den 10 FIS-Regeln etwa jeder Skifahrer und Snowboarder seine Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Kommt es trotzdem zu einem Unfall und verletzen Sie dabei einen anderen Skifahrer schuldhaft, sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet. Da kann es zu sehr hohen Forderungen gegen Sie kommen – unter anderem durch Schmerzensgeld oder teure Behandlungskosten.

  • Die Privathaftpflichtversicherung bezahlt begründete Geldansprüche, die an Sie gestellt werden und hilft bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.
  • Wer eine Haushaltsversicherung hat, ist durch diese abgesichert, da die Privathaftpflichtversicherung üblicherweise fixer Bestandteil einer Haushaltsversicherung ist.
  • Die Privathaftpflichtversicherung kann aber auch gesondert abgeschlossen werden.
  • Sparen Sie nicht bei der Versicherungssumme und wählen Sie auch die Deckungserweiterungen für Verwandtenschäden und Mietsachschäden.
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Rechtschutzversicherung: auf der sicheren Seite

Werden Sie durch einen anderen Skifahrer verletzt, hilft eine private Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (Schmerzensgeld, Heil-, und Bergungskosten, Verdienstausfall).

Sehr wichtig für die Durchsetzung von Ansprüchen ist die Sicherung von Beweisen. Notieren Sie sich daher, wenn möglich, sofort Name und Adresse des Unfallgegners sowie allfälliger Zeugen und machen Sie Fotos. Verständigen Sie bei Personenschäden auch die Polizei.

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Kreditkarten schützen nicht immer

Damit der Versicherungsschutz bei Kreditkarten gegeben ist, muss meist die Karte innerhalb der letzten 2-3 Monate vor dem Urlaub verwendet worden sein. Zum Teil wird sogar vorausgesetzt, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde.

Außerdem können einzelne Leistungen nur vom Karteninhaber und nicht von der gesamten Familie beansprucht werden. Bei Kreditkarten ist es daher ratsam, sich die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen.

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Stornoversicherung nicht vergessen

Kann der Urlaub wegen einer Erkrankung gar nicht angetreten werden, schützt eine Stornoversicherung. Diese übernimmt dann die Kosten der Stornierung.

Achten Sie darauf, dass die Versicherung auch bei vorzeitigem Abbruch des Urlaubs zahlt.

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