Wirtschaftsimpulsprogramm

Förderung für die Ausbildung von Arbeitnehmer/-innen

Das Wirtschaftsimpulsprogramm des Landes OÖ beinhaltet auch eine Bildungsförderung für Arbeitnehmer/-innen. Diese Förderung kommt Arbeitnehmern/-innen nicht direkt zugute, sondern richtet sich an oberösterreichische Klein- und Mittelbetriebe, die in die berufliche Ausbildung ihrer Beschäftigten investieren.

Wer wird gefördert?

  • Kleinbetriebe gemäß Definition im Amtsblatt L 124 der EU vom 20.05.2003 mit weniger als 50 Beschäftigten, die Mitglied der WK OÖ sind und deren Jahresumsatz oder deren Jahresbilanzsumme € 10 Mio. nicht übersteigt.

  • Mittelbetriebe gemäß Definition im Amtsblatt L 124 der EU vom 20.05.2003 mit weniger als 250 Beschäftigten, die Mitglied der WK OÖ sind und deren Jahresumsatz € 50 Mio. oder deren Jahresbilanzsumme € 43 Mio. nicht übersteigt.

    Eine Förderung kann für alle Arbeitnehmer/-innen mit vollversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis beantragt werden, die in einer oberösterreichischen Betriebsstätte tätig sind.

Was wird gefördert?

Kurs- und Prüfungskosten ab € 370,-- (ohne MWSt) für berufsorientierte Bildungsmaßnahmen ausschließlich in den Bereichen Export (z.B. Export- und Verkaufslehrgänge, Sprachkurse etc.) und Technologie/Innovation (z.B. Schweißerkurse, Kunststofftechnik, Betontechnologie, Elektrotechnik, CNC- und CAD-Schulungen, Automatisierungstechnik etc.), die externe Bildungsunternehmen durchführen und deren Inhalte überbetrieblich verwertbar sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe beträgt bis zu 25% der Kurs- und Prüfungskosten im Falle der Antragstellung durch Kleinbetriebe und bis zu 15 % der Kurs- und Prüfungskosten im Falle der Antragstellung durch Mittelbetriebe.
Verbleibende Restkosten müssen von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber getragen werden. Das Land OÖ fördert nur, wenn eine Bundesförderung (z.B. AMS-Qualifizierungsförderung) nicht möglich ist.

Informieren Sie Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber!

Da Förderungen im Rahmen des Wirtschaftsimpulsprogramms nur von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber beantragt werden können, setzen Sie sich am besten direkt mit dieser/ diesem in Verbindung. Der Förderantrag ist rechtzeitig vor Beginn der Bildungsmaßnahme einzubringen beim:

Amt der oö Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Frau Hofko-Bodingbauer bzw. Frau Grininger-Reiter
Tel.: (0732) 7720 - 15791 DW
Fax.: (0732) 7720 - 211785 DW
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at

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