Zahlscheingebühr: AK wird Musterklage einbringen

Die Verrechnung einer Zahlscheingebühr ist seit dem Vorjahr in Österreich untersagt. Trotzdem gibt es Unternehmen, die Extragebühren verrechnen, wenn sich Kunden/-innen dazu entschließen, ihre Zahlungen per Erlagschein zu tätigen. Die Arbeiterkammer Oberösterreich wird dagegen vorgehen und wenn nötig die Lage für die Konsumenten/-innen in einem Musterprozess klären.

Viele Konsumenten/-innen wollen Firmen nicht direkt auf ihr Konto zugreifen lassen, um regelmäßige Zahlungen zu begleichen. Sie überweisen das Geld lieber per Erlagschein. Dafür "bestrafen" sie manche Unternehmen indem sie Gebühren dafür einheben. Ein OGH-Urteil vom 14.3.2000 hat diese konsumentenunfreundliche Praxis für zulässig erklärt. Das mit November 2009 in Kraft getretene Zahlungsdienstegesetz verbietet allerdings diese Praxis.

Die AK OÖ hat deshalb betroffene Firmen aufgefordert, künftig die Verrechnung von Zahlscheingebühren zu unterlassen und dafür eine schriftliche Bestätigung verlangt. Heute läuft die Frist für die Schreiben aus, zahlreiche Antworten sind aber noch ausständig. "Die Änderungen im Zahlungsdienstegesetz gelten seit November 2009. Es war also genug Zeit die Systeme umzustellen. Wer jetzt auch noch das Schreiben ignoriert hat muss eben mit der Konsequenz leben, dass wir einen Musterprozess führen werden", sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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