Zinssatzabsicherung bei Kredit durch einen Cap – Ist das sinnvoll?
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"Was kann ich machen, um mich vor einem Steigen der Kreditzinsen abzusichern?" Wie Anfragen von Konsumenten zeigen, wird diesbezüglich von Banken vermehrt die Begrenzung eines Kreditzinssatzes durch den Kauf von Zins-Cap-Optionsscheinen angeboten. Die Arbeiterkammer OÖ hat sich exemplarisch Cap-Angebote der Banken angesehen und herausgearbeitet, was dabei zu beachten ist und ob diese Absicherungsvariante in jedem Fall sinnvoll ist. Bei einem konkreten Vergleich eines Cap-Angebotes mit einem Bauspardarlehen hat sich der Cap-Kredit als die deutlich kostspieligere Variante erwiesen.
Berechnungsbeispiel zum Download (pdf/93 kb)
Mit einem Zins-Cap wird für eine bestimmte Laufzeit eine Zinsobergrenze für Ihren Kredit fixiert. Die Absicherung erfolgt üblicherweise durch Optionsscheine, für die eine Optionsprämie zu zahlen ist. Im Falle eines Überschreitens der vereinbarten Zinsobergrenze erhalten Sie Ausgleichszahlungen.
Wie kommen Sie zu einem Zins-Cap und was ist dabei zu beachten?
Festlegung der Zinsobergrenze
Zunächst sind der gewünschte Höchstzinssatz sowie der Absicherungszeitraum festzulegen. Je niedriger die gewünschte Zinsobergrenze und je länger der Absicherungszeitraum ist, desto höher sind die Kosten.
Vom gewünschten Höchstzinssatz wird der laut Kreditvertrag vereinbarte Aufschlag auf den zugrunde liegenden Zinsindikator abgezogen. Das ergibt den sogenannten Zins-Cap oder auch Strike-Price genannt. Das ist jener Zinssatz, ab dessen Erreichen Ausgleichszahlungen fällig werden.
Beispiel für die Berechnung des Cap-Zinssatzes (Strike-Price):
Sie wollen einen Höchstzinssatz von 5,5 % für eine Laufzeit von 10 Jahren. Abzüglich des vertraglich vereinbarten Aufschlages von 1,5 % auf den Zinsindikator (z.B. 3-Monats-Euribor) ergibt sich ein Zins-Cap in Höhe von 4 %. Wenn der 3-Monats-Euribor über die 4 %-Marke klettert, dann erhalten Sie die daraus resultierende Zinsdifferenz in Form von Ausgleichszahlungen ersetzt.
Zins-Cap-Varianten und Preisvergleich
Der Erwerb eines Zins-Cap-Optionsscheines ist ein vom Kredit unabhängiges Geschäft. Das heißt, Sie sind nicht an die kreditgebende Bank gebunden, sondern können auch bei anderen Kreditinstituten Zins-Cap-Optionsscheine erwerben und somit das für Sie günstigste Angebot wählen.
Aktuell sind drei Zins-Cap-Varianten gebräuchlich. Es werden jedoch nicht alle Modelle von jeder Bank angeboten.- Zins-Cap mit gleichbleibendem Absicherungsbetrag (Variante 1)
Dieses Modell eignet sich in erster Linie zur Absicherung eines endfälligen Kredites. Durch den Kauf von Optionsscheinen in gleicher Höhe kann das Risiko des Steigens des Zinssatzes über den gewünschten Höchstzinssatz hinaus eliminiert werden Diese Variante kann jedoch auch für einen tilgenden Kredit gewählt werden. Steigen die Zinsen über den vereinbarten Cap-Zinssatz und ist die aushaftende Kreditrestschuld schon unter dem abgesicherten Nominalbetrag, so ist der Ausgleichseffekt dadurch höher. Allerdings ist der Preis für die Absicherung eines gleichbleibenden Absicherungsbetrages höher als für fallende Beträge (siehe Variante 2). - Zins-Cap mit linear fallendem Absicherungsbetrag (Variante 2)
Diese Variante wird in der Praxis bei Krediten, die mit regelmäßigen Pauschalraten zurückgezahlt werden, angeboten. Allerdings ergibt sich hier das Problem, dass der durch den Zins-Cap abgesicherte Betrag linear sinkt (z.B. 10 % jährlich), während sich die aushaftende Restschuld nicht im selben Ausmaß reduziert. Beispiel: Für eine Kreditsumme von € 100.000,-- werden Cap-Optionsscheine mit einer Laufzeit von 10 Jahren gekauft. Jährlich verringert sich der abgesicherte Nominalbetrag linear um 10 % bzw. € 10.000.--. Da Pauschalratentilgung vereinbart wurde, reduziert sich die Kreditrestschuld nach einem Jahr jedoch nicht linear um € 10.000,-- sondern um deutlich weniger. Das führt dazu, dass nach einem Jahr beispielsweise noch eine Restschuld von rund € 97.000,-- besteht, während durch den Zins-Cap lediglich nur noch ein Betrag von € 90.000,-- abgesichert ist. Das bedeutet, dass eine eventuelle Ausgleichszahlung nicht die gesamte Zinsdifferenz kompensieren kann. Sie können allerdings auch zu Beginn den Nominalbetrag der Cap-Absicherung höher wählen, als der eigentliche Kreditbetrag ausmacht. Sie verringern dadurch das Risiko einer größeren Lücke zur Restschuld, es verteuert aber auch den Cap-Preis. - Zins-Cap mit Annäherung an Pauschalratentilgung (Variante 3)
In unserer Erhebung wurde dies nur von der Volksbank Linz-Mühlviertel angeboten. Die Bank kalkuliert zu Kreditbeginn einen fiktiven Tilgungsplan bezogen auf den gewünschten Höchstzinssatz. Aus diesem Tilgungsplan kann die jeweils aushaftende Restschuld (bzw. der jeweils erforderliche Absicherungsbetrag) abgeleitet werden. Auf Basis dieser Zahlen wird die Cap-Prämie kalkuliert. Falls bei Schlagendwerden der Zinsabsicherung tatsächlich eine niedrigere Restschuld aushaftet als die kalkulierte Restschuld laut fiktivem Tilgungsplan beträgt, so kommt es zu einer etwas höheren Ausgleichszahlung. Dafür ist der Cap-Preis allerdings höher als bei einem linear fallenden Nominalverlauf (Variante 2).
Ist eine Cap-Cbsicherung sinnvoll?
Leider kann diese Antwort nicht pauschal mit JA oder NEIN beantwortet werden, sondern hängt neben dem optimalen Zins-Cap-Modell auch von den im Einzelfall vereinbarten Kreditkonditionen (Laufzeit, Aufschlag auf vereinbarten Zinsindikator etc.) und dem gewünschten Absicherungsgrad ab (gewünschter Höchstzinssatz, beabsichtigter Absicherungszeitraum usw.).
Sicherheit hat ihren Preis! Fix ist, dass Zins-Caps mit (erheblichen) Kosten verbunden sind. Ob es sich finanziell für Sie gelohnt hat, diese Kosten in Kauf zu nehmen, kann – ähnlich wie bei Versicherungen – erst im Nachhinein festgestellt werden.
Eine gebräuchliche Möglichkeit zur Absicherung gegen steigende Zinsen stellen Fixzins-Vereinbarungen sowie Bauspardarlehen dar. Letztere haben den Vorteil einer kostenlosen Zinssatzobergrenze (derzeit 6 %) für die gesamte Darlehensdauer.
Ist der angebotene Kreditzinssatz in etwa gleich hoch wie bei einem aktuellen Bauspardarlehen, wird eine Cap-Absicherung keinen wirtschaftlichen Vorteil bringen.
- Die Cap-Optionsscheine können während der Laufzeit wieder verkauft werden. Achtung: Optionsscheine sind Wertpapiere – sie unterliegen daher dem Kursrisiko.
- Werden bereits im ersten Jahr Ausgleichszahlungen geleistet, muss dafür Einkommenssteuer bezahlt werden.
- Die Zinssatzobergrenze ist mit der Laufzeit des Optionsscheines begrenzt. Derzeit sind Laufzeiten von bis zu 10 Jahren gängig. Eine Absicherung für eine Kreditlaufzeit von 20 bis 25 Jahren wird selten angeboten kann sehr teuer kommen (siehe unser Vergleichsbeispiel).
- Zins-Caps werden in der Regel erst bei größeren Kreditbeträgen (ab € 50.000,--) angeboten. Im Konsumentenbereich werden Zins-Caps daher insbesondere zur Absicherung von Wohnbaukrediten offeriert.
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