Wiedereinstieg - zurück in den Job

Spätestens vier Monate vor Ende Ihrer Karenz sollten Sie mit der Firma Kontakt aufnehmen – auf jeden Fall, wenn Sie nach der Karenz eine kürzere Arbeitszeit wollen. Ihr Anspruch auf Karenz dauert höchstens bis zum zweiten Geburtstag Ihres Kindes.

Kontakthalten mit dem Betrieb während der Karenz

Während der Karenz ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren. Das sind z.B. Konkurs, Ausgleich, betriebliche Umstrukturierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen. Sinnvoll ist jedenfalls ein Kontakthalten mit dem Betrieb während der Karenz. Es erleichtert Ihnen außerdem die Rückkehr. Wir empfehlen, dass Sie Ihre Abteilung, den Betriebsrat oder das Personalbüro ersuchen, Sie über wichtige Betriebsgeschehnisse zu informieren, etwa durch Zusendung der Betriebs- oder Mitarbeiterzeitung oder durch Einladung zu Veranstaltungen.

Drohender Konkurs?

Ein Kontakthalten mit dem Betrieb ist auch im Falle eines möglichen Konkurses zu empfehlen. Sofern es zu einem Konkurs kommt, sollten Sie zwecks Sicherung Ihrer Ansprüche sofort mit dem Masseverwalter Kontakt aufnehmen.

So erleichtern Sie sich und Ihrer Familie die Rückkehr in den Beruf:

  • Schauen Sie sich rechtzeitig um einen passenden Kinderbetreuungsplatz um.
  • Überlegen Sie sich, wie lange die berufliche Unterbrechung dauern soll.
  • Ist ein beruflicher Wiedereinstieg grundsätzlich geplant, überlegen Sie sich, ob Sie Ihren alten Job behalten wollen. Ist dies der Fall, so halten Sie auch während der Karenz Kontakt zum Betrieb.
  • Ist unklar, ob und wie sich Beruf und Familie vereinbaren lassen, wenden Sie sich an das Arbeitsmarktservice oder eine arbeitsmarktpolitische Frauenberatungsstelle.
  • Überlegen Sie sich, ob ihre Qualifikationen auf dem neuesten Stand sind oder aufgefrischt werden müssen.
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