Musterbriefe "Steuer & Geld"

Berufung gegen Bescheide

Stellt Ihnen das Finanzamt einen Steuerbescheid zu, mit dem Sie nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich dagegen berufen.

Das können Sie auch machen, wenn Sie aufgrund Ihrer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung einen Nachforderungsbescheid erhalten (Achtung: gilt nicht für Pflichtveranlagung!). Ziehen Sie in diesem Fall Ihren Steuerausgleich wieder zurück.

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