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Die Mitglieder zahlen einen monatlichen Betrag, die sogenannte Kammerumlage. Die Arbeiterkammer finanziert sich - im Gegensatz zu anderen Kammern, etwa Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer - praktisch ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder. Das sichert die Unabhängigkeit von Staat und Wirtschaft. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 0,5 Prozent der Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung. Der durchschnittliche AK-Beitrag beträgt € 5,55 (2005: € 5,64) netto pro Arbeitnehmer im Monat.

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